Regelwerk, Bau- und Planungsrecht

WFNG- NRW
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Teil 1
Geltungsbereich, Ziele, Aufgaben

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zielgruppe

§ 3 Aufgaben, Zuständigkeiten

§ 4 Beteiligung der Kommunen

Teil 2
Förderung

§ 5 Fördergrundsätze

§ 6 Förderprogramm

§ 7 Fördergegenstände, Förderinstrumente

§ 8 Wohnraum, Wohnfläche, Wohnungsbau, Modernisierung

§ 9 Förderempfänger

§ 10 Förderzusage

§ 11 Durchführung und Absicherung der Fördermittelvergabe

§ 12 Überprüfung von Bewilligungen

Teil 3
Wohn- und Förderberechtigung

§ 13 Einkommensgrenze, Haushaltsangehörige

§ 14 Einkommen

§ 15 Einkommensermittlung

Teil 4
Wohnraumnutzung

§ 16 Mietbindung

§ 17 Belegungsbindung, Gebrauchsüberlassung

§ 18 Wohnberechtigungsschein

§ 19 Freistellung von Belegungsbindungen

§ 20 Übertragung von Miet- und Belegungsbindungen

§ 21 Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen

Teil 5
Beendigung der Zweckbindung

§ 22 Endtermin der Zweckbindung

§ 23 Zwangsversteigerung

§ 24 Bestätigung

Teil 6
Sicherung der Zweckbestimmungen

§ 25 Erfassung

§ 26 Geldleistungen

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

§ 28 Gleichstellungen

§ 29 Definitionen

Teil 7
Verzinsung

§ 30 Grundsatz der Verzinsung

§ 31 Höhe der Verzinsung

§ 32 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppe I

§ 33 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus nicht öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppen II und III

§ 34 Begrenzung der höheren Verzinsung bei Wohnheimen

§ 35 Begrenzung der höheren Verzinsung bei vor dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen

§ 36 Begrenzung der höheren Verzinsung bei ab dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen

§ 37 Härtefallklausel

§ 38 Zinsanhebungsverfahren

§ 39 Begrenzung der höheren Verzinsung bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes

Teil 8
aufgehoben

§ 40 aufgehoben

§ 41 aufgehoben

§ 42 aufgehoben

§ 43 aufgehoben

Teil 9
Schlussvorschriften

§ 44 Fortgeltung von Bundesrecht

§ 45