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Regelwerk

Erl MIndBauRL - Erläuterungen zur Muster-Industriebau-Richtlinie
Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau

Stand Juli 2014
(ARGEbau)


Archiv 2000

- Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz -

Vorbemerkungen

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 Musterbauordnung ( MBO) regelt die Richtlinie als Technische Baubestimmung die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten.

Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen insbesondere an

Die Richtlinie erleichtert Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplanern die Planung und den Behörden und Prüfingenieuren bzw. Prüfsachverständigen * die Beurteilung und Genehmigung von Industriebauten. Sie erspart den Bauherren Nachweise für im Einzelfall beabsichtigte Erleichterungen oder Abweichungen von den sonst geltenden Vorschriften der MBO. Sie ermöglicht den prüfenden und genehmigenden Behörden oder Prüfingenieuren bzw. Prüfsachverständigen * eine gleiche Beurteilung gleich gelagerter Risiken und führt somit in gleich gelagerten Fällen zu gleichen Anforderungsergebnissen.

Die für alle Lastfälle zulässige Versagenswahrscheinlichkeit für Einzelbauteile pf wird für Industriebauten unterschieden nach der "Geschossigkeit" des betreffenden Brandbekämpfungsabschnitts und nach der Bedeutung der tragenden und aussteifenden Bauteile für die Standsicherheit des Gebäudes - gemessen in den Brandsicherheitsklassen SKb1 bis SKb3. Sie ist in DIN 18230-1 für einen Bezugszeitraum von 1 Jahr folgendermaßen festgelegt:

Übersicht Nr. 1

Zulässige bezogene Versagenswahrscheinlichkeit von Bauteilen pf [1/Jahr]

brandschutztechnische Bedeutung der Bauteile Geschosse / Ebenen
mehrgeschossig / mehrebenig eingeschossig
hoch: SKb3 pf,3 = 10-5 [1/Jahr] pf,3 = 10-4 [1/Jahr]
mittel: SKb2 pf,2 = 10-4 [1/Jahr] pf,2 = 10-3 [1/Jahr]
gering: SKb1 pf,1 = 10-3 [1/Jahr] pf,1 = 10-2 [1/Jahr]

Die bauordnungsrechtliche Risikobewertung basiert insbesondere auf folgenden Randbedingungen für den mehrgeschossigen Wohnungsbau:

Diese allgemeine Risikobewertung wird für die brandschutztechnische Auslegung von Bauteilen im Industriebau transformiert, wobei auch Wärmeabzugsflächen hinsichtlich der Ventilation für den Brandverlauf berücksichtigt werden. Das Verfahren der Transformation ist durch die Norm DIN 18230-1 selbst validiert.

Zu 1 Ziel

Da Industriebauten als Sonderbauten i. S. des § 51 Abs. 1 MBO in aller Regel nicht ohne Abweichungen von den sonst geltenden Vorschriften errichtet werden können, ist es das Ziel der MIndBauRL, die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz dieser Bauten zu regeln. Hierbei bedient sie sich als Kriterium unterschiedlicher Anforderungen auch anderer Parameter, als sie den Regelungen der MBO, die insbesondere Wohngebäude und diesen ähnliche Gebäude erfassen, zugrunde liegen, so z.B.

Darüber hinaus bedient sich die MIndBauRL auch des bewährten Rechenverfahrens nach DIN 18230-1 - Baulicher Brandschutz im Industriebau - und auch anderer anerkannter Methoden des Brandschutzingenieurwesens.

Zu 2 Anwendungsbereich

Die MIndBauRL ist eine nach § 3 Abs. 3 MBO als Technische Baubestimmung eingeführte technische Regel *, die zu beachten ist. Sie gilt zusammen mit der MBO und ist kein abschließendes Regelwerk.

Die MIndBauRL gilt zunächst für alle Industriebauten, unabhängig von ihrer Größe bzw. Grundfläche. Für Industriebauten jenseits der Hochhausgrenze ist die Muster-Hochhaus-Richtlinie ( MHHR

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