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Fuenfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau
Vom 22. September 2015
(Brem.GBl. Nr. 108 vom 26.10.2015 S. 483)
Aufgrund des § 3 Absatz 1 und 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 457, 547) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:
Die Kostenverordnung Bau vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 463, 2003 S. 25 - 203-c-7), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. August 2013 (Brem.GBl. S. 453) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe "2005" durch die Angabe "2010" ersetzt.
2. Die Anlage 1 zu § 1 "Kostenverzeichnis Bau" erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.
3. Die Anlage 2 zu § 2 erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Anlage 1 (zu § 1) Kostenverzeichnis Bau Inhaltsverzeichnis
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(Stand: 16.06.2018)
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