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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau
- Bremen -

Vom 6. August 2013
(Brem.GBl. Nr. 66 vom 28.08.2013 S. 453)



Aufgrund des § 3 Absatz 1 und 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 566) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:

Artikel 1

Die Kostenverordnung Bau vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 463, 2003 S. 25 - 203-c-7), die zuletzt durch die Verordnung vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 707) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 werden die Wörter "staatlichen Deputation für Bau" durch die Wörter "staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie" ersetzt.

2. Die Anlage 1 zu § 1 "Kostenverzeichnis Bau" erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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  Anhang

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Kostenverzeichnis Bau  Anlage 1
(zu § 1)


Verzeichnis der abgekürzten Rechtsvorschriften
II. BV Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung)
II. WoBauG Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)
AllKostV Allgemeine Kostenverordnung
BauGB Baugesetzbuch
BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung)
BauPG Bauproduktengesetz
BOA Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
BOStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
BremBauPMÜG Bremisches Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz
BremEntG Enteignungsgesetz für die Freie Hansestadt Bremen
BremGebBeitrG Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz
BremLBO Bremische Landesbauordnung
BremLStrG Bremisches Landesstraßengesetz
BremPPV Bremische Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
BremVwVfG Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BremVwVG Gesetz über das Verfahren zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (Bremisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz)
BremWoBindG Bremisches Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Bremisches Wohnungsbindungsgesetz)
DSchG Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz)
EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBV Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
ESBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
EStG Einkommenssteuergesetz
FStrG Bundesfernstraßengesetz
GKG Gerichtskostengesetz
LBG Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz)
PBefG Personenbeförderungsgesetz
SGB II Sozialgesetzbuch - Zweites Buch- Grundsicherung für Arbeitssuchende
StrabBIPV Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen (Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung)
WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
WoFG Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz)


Tarifziffer Gebührentatbestand Gebühr in Euro
10 Bauaufsicht und Stadtplanung
100 Gesetzliches Vorkaufsrecht
100.00 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufrechts nach § 28 Absatz 1 Satz 3 BauGB 35
101 Bauaufsicht
Anmerkung für alle nachfolgenden Verfahren soweit, keine abweichende Regelung getroffen wurde: Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, oder wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen, so ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt werden; (vgl. § 9 Absatz 2 BremGebBeitrG).
101.00 Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage einschl. zugehöriger Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen nach § 64 BremLBO

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