Änderungstext

Erste Verordnung
zur Änderung der Kostenverordnung Bau

Vom 7. September 2004
(Brem.GBl. Nr. 55 vom 21.10.2004 S. 531)



Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. April 2003 (Brem.GBl. S. 147) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:

Artikel 1

Die Kostenverordnung Bau vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 463 - 203-c-7) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 wird der § 2 eingefügt.

2. In § 3 werden jeweils die Worte "Senator für Bau und Umwelt" ersetzt durch die Worte "Senator für Bau, Umwelt und Verkehr".

3. Die bisherigen §§ 2 bis 4 werden §§ 3 bis 5.

4. Die Anlage 1 zu § 1 "Kostenverzeichnis Bau" erhält eine neue Fassung.

5. Anlage 2 zu § 2 wird angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. November 2004 in Kraft.

ENDE

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