Regelwerk, Bau und Planung

VV bauaufsichtliche Prüfungen
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1. Regelungszweck und Rechtsgrundlagen

2. Rahmenkatalog für abweichende bauaufsichtliche Prüferfordernisse bei Standsicherheitsnachweisen

2.1. Beseitigung von Bunkern

Bild 1: Beseitigung von Gebäuden mit unterschiedlichen Gründungsebenen

2.5. Beseitigung von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind

2.6. Bauen im Bestand - Umfangreiche Umbaumaßnahmen mit Teilabbruch (Entkernung) bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 (nicht freistehend)

Bild 2: Bauen im Bestand - umfangreiche Umbaumaßnahmen

2.7. Errichtung von nicht verfahrensfreien Gerüsten, die keiner Regelausführung entsprechen

2.8. Errichtung von Bauhilfskonstruktionen

Bild 3: Errichtung von Bauhilfskonstruktionen

Bild 4: Errichtung von Bauhilfskonstruktionen

2.9. Errichtung von Stützwänden

Bild 5: Errichtung von Stützwänden

3. Rahmenkatalog für abweichende Prüfverzichte bei Standsicherheits- und Brandschutznachweisen

3.1. Standsicherheit
3.1.1. Nachträglicher Einbau von Dachgauben bei prüfpflichtigen Gebäuden

Bild 6: nachträglicher Einbau von Dachgauben

3.1.2. Nachträglicher Ausbau von Dachgeschossen bei prüfpflichtigen Gebäuden

Bild 7: nachträglicher Ausbau von Dachgeschossen

3.1.3. Nachträglicher Anbau von eingeschossigen Balkonen bei prüfpflichtigen Gebäuden

Bild 8: nachträglicher Anbau von eingeschossigen Balkonen

3.1.4. Errichtung von eingeschossigen Containeranlagen ohne typengeprüften Standsicherheitsnachweis

3.1.5. Errichtung von genehmigungsbedürftigen Carportanlagen ohne typengeprüften Standsicherheitsnachweis und ähnliche bauliche Anlagen

Bild 9: genehmigungsbedürftige Carportanlagen

3.1.6. Anbauten und Erweiterungen bei prüfpflichtigen Gebäuden

Bild 10: Anbau bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.1.7. Bauen im Bestand bei prüfpflichtigen Gebäuden

Bild 11: Bauen im Bestand - Nachträgliche Wandöffnungen

3.1.8. Nutzungsänderungen bei prüfpflichtigen Gebäuden

Bild 12: Nutzungsänderung bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.2. Brandschutz

3.2.1. Gebäudeklasse 4

3.2.2. Weitere mögliche Prüfverzichte im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde

3.2.3. Gewerblicher Sonderbau

4.