umwelt-online: VersammlungsstättenVO Baden-Württemberg (3)

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Befähigungszeugnis Anlage 1
zu § 39 Abs. 1 VStättVO 11

(Innenseite)

Herr/Frau ..........................................

geboren am ......................................

in .....................................................
gegenwärtige Anschrift

.........................................................
hat die Eignung als

Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik

Ggf. der Fachrichtug(en)

______________________________

nach § 39 der Versammlungsstättenver-
ordnung Baden-Württemberg nachgewiesen.

Befähigungszeugnis-Nr.: ...................

Ausstellende Behörde (Siegel)

..................., den

Unterschrift .....................................

(Foto)







(Unterschrift des Inhabers)

(Außenseite)








Befähigungszeugnis als

Verantworlicher für
Veranstaltungstechnik

Als Befähigungszeugnis kann auch ein Ausweis im Format 5,4 cm x 8,6 cm mit den erforderlichen Daten ausgestellt werden.

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 Gastspielprüfbuch Anlage 2
zu § 45 VStättVO 11

Gastspielveranstaltung:.................

Art der Veranstaltung:.................

Veranstalter:.................

Straße/Hausnummer:.................

PLZ:................. Ort:.................

Telefonnummer:................. Fax:.................

Email:.................

das Gastspielbuch gilt bis zum:.................

Auf der Grundlage der Angaben in diesem Gastspielprüfbuch, evtl. Auflagen und einer nichtöffentlichen Probe am ................

in der Veranstaltungsstätte ...................

ist der Nachweis der Sicherheit der Gastspielveranstaltung erbracht.

Dieses Gastspielprüfbuch ist in drei Ausfertigungen ausgestellt worden, davon verbleibt eine Ausfertigung bei der ausstellenden Behörde.

ausgestellt am:.................

durch:.................

- Seite 2 -

Name des Geschäftsführers/Vertreters des Veranstalters:.................
(Anschrift, falls diese nicht mit der des Veranstalters identisch ist.)

Straße/Hausnummer:.................

PLZ:................. Ort:.................

Telefonnummer:................. Fax:.................

Email:.................

Dieses Gastspielprüfbuch hat fünf Seiten und folgende Anhänge:

[ ] Seiten statische Berechnungen (Anhang 1)
[ ] Seiten Angaben über das Brandverhalten der Materialien (Anhang 2)
[ ] Seiten Angaben über die feuergefährlichen Handlungen (Anhang 3)
[ ] Seiten Angaben über pyrotechnische Effekte (Anhang 4)
[ ] Seiten Sonstige Angaben z.B. über Prüfzeugnisse, Baumuster (Anhang 5)
[ ] Seiten
[ ] Seiten
[ ] Seiten

Veranstaltungsleiter gemäß § 38 Abs. 2 und 5 und § 40 der VStättVO für die geplanten Gastspiele ist

Herr/Frau:.................

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung nach § 40 der VStättVO sind:

1. Bühne/Studio:

Herr/Frau:.................
Befähigungszeugnis-Nr. :.................

Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

2. Halle:

Herr/Frau:.................
Befähigungszeugnis-Nr. :.................

Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

3. Beleuchtung:

Herr/Frau:.................
Befähigungszeugnis-Nr. :.................

Ausstellungsdatum:.................
ausstellende Behörde:.................

4. Fachkraft für Veranstaltungstechnik (§ 40 Abs. 4 VStättVO) Bei Szenenflächen bis 200 m2 Grundfläche
Herr/Frau:.................

- Seite 3 -

1. Ausführliche Beschreibung der Veranstaltung

(Angaben zur Veranstaltungsart, zu den vorgesehenen Gastspielen, zur Anzahl der Mitwirkenden, zu feuergefährlichen Handlungen, pyrotechnischen Effekten, anderen technischen Einrichtungen, z.B. Laser, zur Ausstattung, zum Ablauf der Veranstaltung und zu sonstigen Vorgängen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich machen.)

2. Darstellung der Aufbauten, Ausstattungen, technischen Einrichtungen

(Die Aufbauten und Ausstattungen sind zu beschreiben; zeichnerisch ist der Bühnenaufbau mindestens durch einen Grundriss und möglichst durch einen Schnitt darzustellen. Werden Ausrüstungen in größerem Umfang gehangen, ist ein Hängeplan erforderlich, auf bewegliche Teile der Dekoration und zum Aufbau gehörende maschinen- und elektrotechnische Einrichtungen und die damit verbundenen Gefahren ist hinzuweisen. Es sind Angaben zu mitgeführten Bühnen/Szenenflächen, Zuschauertribünen und Bestuhlungen zu machen; sonstige Angaben.)

- Seite 4 -

3. Gefährdungsanalyse

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(Stand: 22.08.2023)

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