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Regelwerk, Bau

TR BGeoRG
Technische Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz

Vom 4. Mai 2021
(BAnz. AT vom 07.06.2021 B1)



Archiv: 2013, 2014, 2017, 2018, 2019, 2020
Bekanntmachung siehe Fn *)

Auf Grund des § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Technische Richtlinie gilt für die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten und dazugehörigen Metadaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter.

(2) Die Datensätze nach Absatz 1 einschließlich ihrer Qualitätsmerkmale sind im Anhang aufgeführt.

Abschnitt 2
Geodätische Referenzsysteme und -netze

§ 2 Internationale und nationale Normen, Standards und Begriffe

(1) Die Begriffe "geodätisches Referenzsystem" und "Koordinatenreferenzsystem" werden nach der Norm DIN 18709-6: 2020-03 sowie nach der Norm DIN EN ISO 19111:2020-09 1) gleichbedeutend verwendet.

(2) Die Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme, der Koordinaten und der Parameter zur Transformation zwischen zwei Referenzsystemen beziehungsweise Koordinatensätzen erfolgt ebenfalls nach den in Absatz 1 genannten Normen DIN 18709-6: 2020-03 und DIN EN ISO 19111:2020-09.

(3) Die Beschreibung des Dateninhaltes für die geodätischen Referenzsysteme erfolgt in Metadatensätzen nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2014-07 in Verbindung mit ISO 19115-1:2014/AMD 1:2018-02 und ISO 19115-1:2014/ AMD 2:2020-11 und den Spezifizierungen der Produkte des Informationssystems des Internationalen Dienstes für Erdrotation und Referenzsysteme (IERS). Bis zur Übernahme von ISO 19115-1:2014-07 "Geoinformation - Metadaten - Teil 1: Grundsätze" und den beiden Änderungen als verbindlicher Standard innerhalb der GDI-DE in das Architekturkonzept der GDI-DE richtet sich die Umsetzung nach den Vornormen ISO 19115:2003 in Verbindung mit ISO 19115/ Cor.1:2006 und ISO 19119:2005/Amd 1:2008.

(4) Die geodätischen Messungen und die Referenzsysteme beziehen sich auf die in der internationalen Meter-Konvention festgelegten Basisgrößen Länge und Zeit mit den dazugehörigen Basiseinheiten Meter und Sekunde des Systems der Internationalen Einheiten (SI) entsprechend der Norm DIN 1301-1:2010-10.

(5) Für das Erdellipsoid werden die Parameter des von der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik empfohlenen Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80), veröffentlicht im "Geodesist's Handbook 1980, International Association of Geodesy (IAG) Bulletin Géodésique" des Springer Verlags in Berlin/Heidelberg, verwendet. Die wesentlichen Ellipsoidparameter sind:

Große Halbachse 6.378 137 m,
Abplattung 1: 298,257.222 101.

(6) Ein geodätisches Referenzsystem wird durch hierarchisch aufgebaute geodätische Referenznetze realisiert.

§ 3 Lagereferenzsysteme

(1) Das Lagereferenzsystem des Bundes ist das European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89), veröffentlicht in: Bayerische Kommission für die internationale Erdmessung, Heft 52, München 1992 2).

(2) Die geotopographischen Referenzdaten des Bundes werden mindestens im Datum ETRS89 (EPSG:4258) oder im Internationalen Terrestrischen Referenzsystem (ITRS) in ellipsoidischen Koordinaten bereitgestellt. Die Realisierung ist in den Metadaten zu dokumentieren.

(3) Für den internationalen und europäischen Austausch von Datensätzen ist das ITRS - veröffentlicht als IERS Technical Note 36 im Verlag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main 2010 3) - anzuwenden.

(4) Für Darstellungen im Maßstab größer als 1:500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der zonenweisen Transversalen Mercator-Projektion (ETRS89_UTMzn). Die Koordinaten in den Zonen mit den Zonennummern (zn) 31, 32 und 33 werden durch folgende Konventionen gebildet (EPSG:25831, EPSG:25832, EPSG:25833):

  1. Transversale Mercator-Abbildung in Bezug auf das GRS80-Ellipsoid.
  2. Kartesische Koordinaten in 6° breiten Meridianstreifen.
  3. Bezugsmeridiane für die Bundesrepublik Deutschland sind die Meridiane 3° (zn=31), 9° (zn=32) und 15° (zn=33) östlich Greenwich.
  4. Die nach Nord weisende Achse verläuft parallel zum Abbild des Bezugsmeridians in der Projektionsebene.
  5. Die nach Ost weisende Achse ist das Abbild des Äquators in der Projektionsebene.
  6. Der Abbildungsmaßstabsfaktor des Bezugsmeridians beträgt 0,9996.
  7. Der Ostwert der Abbildung des Bezugsmeridians (Easting) beträgt 500.000 m.

(5) Für Darstellungen im Maßstab kleiner und gleich 1:500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der konformen konischen Lambert-Projektion (ETRS89_LCC) oder in der flächentreuen Lambert-Projektion (ETRS89_LAEA). Das kartesische Koordinatensystem der Lambert-Projektion wird durch eine nach Nord weisende Achse parallel zum Abbild des durch den Bezugspunkt (natural origin) gehenden Meridians sowie durch eine nach Ost weisende Achse parallel zum Abbild der Breitenkreise durch den Bezugspunkt gebildet und es gelten folgende Konventionen:

Parameter Deutschland
(für kartographische
Modelle)

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(Stand: 16.08.2021)

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