Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

TR BgeoRG - Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz

Vom 28. Oktober 2013
(eBanz AT vom 14.11.2013 B1; 13.11.2014 B2aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Auf Grund des § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1081) verordnet der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Technische Richtlinie gilt für die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten und dazugehörigen Metadaten, geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes sowie im Rahmen der Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter.

Abschnitt 2
Geodätische Referenzsysteme und -netze

§ 2 Internationale und nationale Normen, Standards und Begriffe

(1) Die Begriffe "geodätisches Referenzsystem" und "Koordinatenreferenzsystem" nach der Norm DIN EN ISO 19111:2007-10 *, werden gleichbedeutend verwendet.

(2) Die Beschreibung der geodätischen Referenzsysteme, der Koordinaten und der Parameter zur Transformation zwischen zwei Referenzsystemen beziehungsweise Koordinatensätzen erfolgt ebenfalls nach der in Absatz 1 genannten DIN EN ISO 19111:2007-10.

(3) Die Beschreibung des Dateninhaltes für die geodätischen Referenzsysteme erfolgt in Metadatensätzen nach der Norm DIN EN ISO 19115:2005-05 einschließlich der Berichtigung DIN EN ISO 19115:2009-09 und den Spezifizierungen der Produkte des Informationssystems des Internationalen Erdrotations- und Referenzsystemdienstes (IERS).

(4) Die geodätischen Messungen und die Referenzsysteme beziehen sich auf die in der internationalen Meter-Konvention festgelegten Basisgrößen Länge und Zeit mit den dazugehörigen Basiseinheiten Meter und Sekunde des Systems der Internationalen Einheiten (SI) entsprechend der Norm DIN 1301-1:2010-10.

(5) Für das Erdellipsoid werden die Parameter des von der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik empfohlenen Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80), veröffentlicht im "Geodesist´s Handbook 1980, International Association of Geodesy (IAG) Bulletin Géodésique" des Springer Verlags in Berlin/Heidelberg, verwendet. Die wesentlichen Ellipsoidparameter sind:

Große Halbachse 6.378 137 m,
Abplattung 1 : 298,257.222 101.

Ein geodätisches Referenzsystem wird durch hierarchisch aufgebaute geodätische Referenznetze realisiert.

§ 3 Lagereferenzsysteme

(1) Für die Bereitstellung der geotopographischen Referenzdaten des Bundes gelten die Festlegungen der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (INSPIRE-Durchführungsbestimmungen) zu Koordinatenreferenzsystemen gemäß Anhang II, Thema 1 Koordinatenreferenzsysteme.

(2) Das Lagereferenzsystem des Bundes ist das European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89), veröffentlicht in: Bayerische Kommission für die internationale Erdmessung, Heft 52, München 1992. Das ETRS89 wird realisiert durch das europäische Permanentstationsnetz (EPN), veröffentlicht im Magazin GeoInformatics 7, Verlag CMedia, Emmeloord Niederlande 2004.

(3) Die geotopographischen Referenzdaten des Bundes werden mindestens im Datum ETRS89 oder ITRS in ellipsoidischen Koordinaten bereitgestellt. Die Realisierung ist in den Metadaten zu dokumentieren.

(4) Für den internationalen und europäischen Austausch von Datensätzen ist das Internationale Terrestrische Referenzsystem (ITRS) - veröffentlicht als IERS Technical Note 36 im Verlag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main 2010 - anzuwenden.

(5) Für Darstellungen im Maßstab größer als 1 : 500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der zonenweisen Transversalen Mercator-Projektion (ETRS89_TMzn). Die Koordinaten in den Zonen mit den Zonennummern (zn) 31, 32 und 33 werden durch folgende Konventionen gebildet:

  1. Transversale Mercator-Abbildung in Bezug auf das GRS80-Ellipsoid.
  2. Rechtwinklig kartesische Koordinaten in 6° breiten Meridianstreifen.
  3. Mittelmeridiane für die Bundesrepublik Deutschland sind die Meridiane 3° (zn=31), 9° (zn=32) und 15° (zn=33) östlich Greenwich.
  4. Die nach Nord weisende Achse verläuft parallel zum Abbild des Mittelmeridians in der Projektionsebene.
  5. Die nach Ost weisende Achse ist das Abbild des Äquators in der Projektionsebene.
  6. Der Maßstabsfaktor des Mittelmeridians beträgt 0,9996.
  7. Der Ostwert der Abbildung des Mittelmeridians (false easting) beträgt 500.000 m.

(6) Für Darstellungen im Maßstab kleiner und gleich 1 : 500.000 erfolgt die Abbildung der ellipsoidischen Koordinaten in der konformen konischen Lambert-Projektion (ETRS89_LCC). Das Koordinatensystem der konformen konischen Lambert-Projektion wird durch eine nach Nord weisende Achse parallel zum Abbild des durch den Bezugspunkt (natural origin) gehenden Meridians sowie durch eine nach Ost weisende Achse parallel zum Abbild der Breitenkreise durch den Bezugspunkt gebildet und es gelten folgende Konventionen:

Parameter Deutschland
(Nur für Karten)
Europäisch (EU)
INSPIRE-Daten und -Dienste
Weltweit
(zutreffend für Deutschland)
Geodätisches Datum ETRS89 ETRS89 ITRS
Referenzellipsoid GRS80 GRS80 GRS80
Breite des unteren Parallelkreises 48° 40' Nord 35° Nord 1.) 52°40' Nord
2.) 48°40' Nord
Breite des oberen Parallelkreises 53° 40' Nord 65° Nord 1.) 55°20' Nord
2.) 51°20' Nord
Breite des Bezugspunktes 51° Nord 52° Nord 1.) 54° Nord
2.) 50° Nord
Länge des Bezugspunktes 10° 30' östlich Greenwich 10° östlich Greenwich 1.) 12° östlich Greenwich
2.) 11° 30' östlich Greenwich
Ostwert der Abbildung des Meridians durch den Bezugspunkt
(false easting)
0 m 4.000 000 m 450.000 m
Nordwert der Abbildung des Breitenkreises durch den Bezugspunkt
(false northing)
0 m 2.800 000 m 500.000 m

§ 4 Höhenreferenzsysteme

(1) Höhen der geotopographischen Referenzdaten des Bundes beziehen sich auf das Niveau des Amsterdamer Pegels (Band 42 der Mitteilungen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, veröffentlicht im Verlag des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt/Main 2009). Die Höhenangaben beziehen sich auf geopotentielle Koten (m2/s2) oder äquivalent im metrischen System in Normalhöhen [Meter] und werden als Höhen über Normalhöhennull (NHN) bezeichnet. Die Realisierung ist in Metadaten zu dokumentieren.

(2) Höhen werden mit höchster Präzision durch Nivellement übertragen. Zur Reduktion der Messungen und der Ableitung der Normalhöhen aus geopotentiellen Koten werden die physikalischen Parameter des GRS80 verwendet. Die Positionsangaben der Höhen erfolgen im ETRS89. Die Standardabweichung (1 Sigma) der Gewichtseinheit S0 für einen Kilometer Doppelnivellement, berechnet aus einer (freien) Ausgleichung, soll 0,85 mm nicht überschreiten.

(3) Zur Überführung von ellipsoidischen Höhen im System ETRS89 in Normalhöhen über NHN wird das nach dem Stand der Wissenschaft jeweils aktuelle Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland (derzeit das GCG2011) verwendet.

(4) In den amtlichen Seekarten weichen die Höhen (bzw. Tiefen) der geotopographischen Referenzdaten von den Festlegungen dieses Paragraphen ab. Die Tiefenangaben in den Electronic Navigational Charts (ENC) beziehen sich auf das Seekartennull (SKN), welches in der Nordsee dem Niveau des niedrigsten möglichen Gezeitenwasserstandes (Lowest Astronomical Tide, LAT) entspricht und keine Äquipotentialfläche darstellt.

§ 5 Schwerereferenzsysteme

(1) Der Schwerestandard für die Bundesrepublik Deutschland wird durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie entsprechend dem "Measurement comparisons in the context of the CIPM MRA" in Mutual Recognition Arrangement of the Comité International des Poids et Mesures CIPM MRA-D-05 sichergestellt.

(2) Das Schwerereferenzsystem des Bundes wird durch das Deutsche Schweregrundnetz 1994 (DSGN94) realisiert, das in Heft Nr. 309 der Reihe B der Deutschen Geodätischen Kommission, München 1999, dokumentiert ist. Die Standardabweichung (1 Sigma) der Schwerewerte soll 10 x 10-8 m/s2nicht überschreiten. Zur Berechnung von Schwereanomalien werden die physikalischen Parameter des Normalschwerefeldes GRS80 verwendet. Die Positionsangaben der Schwerewerte erfolgen im ETRS89 und in Normalhöhen über NHN.

§ 6 Integration der geodätischen Referenzsysteme durch GREF

(1) Das integrierte geodätische Referenznetz GREF kombiniert die Lage-, Höhen- und Schwerereferenzsysteme der Bundesrepublik Deutschland. Das GREF bildet die Schnittstelle zwischen den europäischen und globalen Referenzsystemen und den amtlichen Bezugssystemen der Vermessungsverwaltungen der Länder.

(2) Die Analyse der Messungen erfolgt nach internationalen Standards mit der nach technischen Regeln höchstmöglichen Präzision. Folgende Genauigkeiten (Standardabweichungen 1 Sigma) sind zu erreichen:

  1. Lage besser als 5 mm
  2. Höhe besser als 8 mm
  3. Schwere besser als 1 x 10-7 m/s2.

§ 7 Technische Bereitstellung des Raumbezugs

(1) Die für die Referenzierung erforderlichen Informationen werden durch die zu den geotopographischen Referenzdaten gehörigen Metadaten und Informationssysteme, wie beispielsweise CRSEU oder GeoInfoDok, Version 6.0.1 vom 1. Juli 2009, bereitgestellt.

(2) Der Zugang zu den Realisierungen der geodätischen Referenzsysteme erfolgt über die internationalen und europäischen Referenznetze sowie die Referenznetze des Bundes, das europäische Permanentstationsnetz (EPN), das integrierte geodätische Referenznetz GREF und das Deutsche Schweregrundnetz 1994 (DSGN94).

(3) In der weiteren Verdichtung werden die Referenznetze der deutschen Landesvermessung eingesetzt (Richtlinien für den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), Stand 26. Januar 2006).

Abschnitt 3
Geotopographische Referenzdaten

§ 8 Datenbestand

Die Datensätze nach § 1 einschließlich ihrer Qualitätsmerkmale sind im Anhang aufgeführt.

§ 9 Datenmodelle der geotopographischen Referenzdaten

(1) Die Datenmodelle (konzeptionelle Modelle und Anwendungsschemata) für geotopographische Referenzdaten richten sich nach den Normen der Normfamilie ISO 19100 des Normungskomitees ISO/TC 211 "Geographic Information/Geomatics".

(2) Die Datenmodelle für geotopographische Referenzdaten werden mit der Datenmodellierungssprache Unified Modeling Language (UML) nach der Norm ISO/TS 19103:2005-07 beschrieben.

(3) Die Datenmodelle sind durch die nach dem Stand der Technik erstellten Objektartenkataloge gemäß der in Absatz 2 genannten ISO/TS 19103:2005-07 umzusetzen.

§ 10 Kartographische Modelle

Die kartographischen Modelle dienen der Veranschaulichung der geotopographischen Referenzdaten des Bundes. Sie sind unter Beachtung der nach dem Stand der Technik erstellten Signaturenkataloge zu erzeugen.

§ 11 Technische Bereitstellung von geotopographischen Referenzdaten

(1) Die geotopographischen Referenzdaten werden über Geodatendienste nach dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) bereitgestellt, die sich grundsätzlich auf den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland beziehen.

(2) Zusätzlich zu den Geodatendiensten nach dem GeoZG können weitere Methoden zur Datenbereitstellung angeboten werden, insbesondere wenn der Inhalt der geotopographischen Referenzdaten über die Datenspezifikationen von INSPIRE hinausgeht oder weitere Schnittstellen bereits in der Bundesverwaltung gebräuchlich sind. Weitere Datenschnittstellen sind insbesondere festgelegt für

  1. die digitalen Kartenwerke nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von Rasterdaten der topographischen Karten des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 1.8 vom 26. April 2010),
  2. die digitalen Geländemodelle nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von Digitalen Geländemodellen des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 2.1 vom 27. März 2013),
  3. die digitalen Orthophotos nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von digitalen Orthophotos des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 1.4 vom 7. Februar 2013) und
  4. die georeferenzierten Adressdaten nach dem Technischen Regelwerk für den Datenaustausch von Hauskoordinaten des amtlichen Vermessungswesens der Länder (Version 3.0 vom 1. März 2011).

§ 12 Metadaten

(1) Alle geotopographischen Referenzdaten werden durch Metadaten beschrieben.

(2) Die Metadaten für Daten und Dienste richten sich nach der Norm DIN EN ISO 19115-1:2012-02 "Metadaten - Teil 1: Grundsätze" und, soweit es sich um Daten gemäß § 4 GeoZG handelt, nach den Festlegungen der Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten. Bis zum Inkrafttreten der Norm DIN EN ISO 19115-1:2012-02 richten sich die Metadaten der Dienste für topographische Referenzdaten nach der Norm DIN EN ISO 19119:2011.07 und, soweit es sich um Daten gemäß § 4 GeoZG handelt, nach den Festlegungen der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen.

§ 13 Dienste für geotopographische Referenzdaten

Die Darstellungs- und Downloaddienste, die zusätzlich zu den Geodatendiensten nach dem GeoZG angeboten werden, richten sich vorrangig nach den Normen DIN EN ISO 19128:2008-09 "Geographic information - Web map server interface", DIN EN ISO 19142:2011-04 "Geoinformation - Web Feature Service", DIN EN ISO 19143:2012-06 "Geographic information - Filter encoding" und DIN ISO/TS 19139:2010-03 "Geoinformation - Metadaten - XML-Schema Implementierung". Daneben können auch die Versionen WMS 1.1.1 und WFS 1.1.0 genutzt werden, beziehbar über das Open Geospatial Consortium.

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Technische Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz vom 10. Dezember 2012 (BAnz AT 27.12.2012 B3) außer Kraft.

.

Datensätze und Datenspezifikationen der von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten sowie der im Rahmen von Nutzungsrechten verwendeten Daten des amtlichen Vermessungswesens und geotopographischen Referenzdaten Dritter Anhang
zu § 8 TR BgeoRG

1 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie:

1.1 Geodatenmodelle

1.1.1 Vom Bund erstellte Geodatenmodelle

1.1.1.1 Digitales Landbedeckungsmodell Deutschland (DLM-DE)

  1. Objektartenkatalog
    Das DLM-DE beruht auf Daten des Basis-DLM (flächenhafte Objekte), so dass der Objektartenkatalog des Basis-DLM gilt. Bezüglich der Klassendefinitionen wird es ergänzt nach CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8, Jahr 1994.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.2 Digitales Landschaftsmodell 250 (DLM250)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell 1 : 250.000 (ATKIS®- OK - DLM250) v6.0, Stand 11. April 2008.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.3 Digitales Landschaftsmodell 1000 (DLM1000)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell 1 : 1.000 000 (ATKIS® - OK - DLM1000) v6.0, Stand 11. April 2008.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.4 Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.5 Digitales Geländemodell Gitterweite 1000 m (DGM1000)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.6 Verwaltungsgebiete 1 : 250.000 (VG250)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 250.000, Stand 17. Mai 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.7 Verwaltungsgebiete 1 : 1.000 000 (VG1000)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 1.000 000, Stand 17. Mai 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.8 Verwaltungsgebiete 1 : 2.500 000 (VG2500)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Verwaltungsgebiete 1 : 2.500 000, Stand 27. März 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.9 Geographische Namen 1 : 250.000 (GN250)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für den Datensatz Geographische Namen 1 : 250.000, Stand 21. Mai 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.1.10 Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland (GCG2011)

  1. Datenmodell
    Es gilt die Spezifikation für das Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland GCG2011, BKG, Stand 28. Dezember 2011.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2 Im Rahmen von Nutzungsrechten verwendete Geodatenmodelle der Länder und Dritter

1.1.2.1 Digitales Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für das Digitale Landschaftsmodell Basis (ATKIS® - OK Basis-DLM) v6.0, Stand 11. April 2008.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.2 digitales Geländemodell Gitterweite 10 m (DGM10)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.3 Digitales Geländemodell Gitterweite 25 m (DGM25)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.4 Digitales Geländemodell Gitterweite 50 m (DGM50)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt der Objektartenkatalog für die digitalen Geländemodelle der AdV (GeoInfoDok v6.1).
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.5 Georeferenzierte Adressdaten (GA)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Datensatzbeschreibung zum Datensatz Georeferenzierte Adressdaten (GA), Stand 14. November 2011.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.6 Digitale Orthophotos Bodenauflösung 20 cm (DOP20)

  1. Datenmodell
    Es gilt der Produktstandard für digitale Orthophotos (ATKIS® - DOP) v1.5. (AK GT Unterlage 897R3), Stand 9. Januar 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.7 Digitale Orthophotos Bodenauflösung 40 cm (DOP40)

  1. Datenmodell
    Es gilt der Produktstandard für digitale Orthophotos (ATKIS® - DOP) v1.5. (AK GT Unterlage 897R3), Stand 9. Januar 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.8 EuroBoundary Map (EBM)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für EBM v7.0, Stand 9. Januar 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.9 EuroRegional Map (ERM)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für ERM v6.0, Stand 30. Juni 2013.
  2. Qualitätsmerkmale

1.1.2.10 EuroGlobal Map (EGM)

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die Spezifikation für EGM v4.1, Stand 4. Mai 2012.
  2. Qualitätsmerkmale

1.2 Kartographische Modelle

1.2.1 Vom Bund erstellte kartographische Modelle

1.2.1.1 Digitale topographische Karte 1 : 250.000 (DTK250)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 250.000, v6.0, Stand 31. Mai 2008.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.1.2 Digitale topographische Karte 1 : 500.000 (DTK 500)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt die Produktspezifikation (Musterblatt) zum Kartenwerk Serie1404.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.1.3 Digitale topographische Karte 1 : 1.000 000 (DTK1000)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 1.000 000, v6.0, Stand 31. Mai 2008.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2 Im Rahmen von Nutzungsrechten verwendete kartographische Modelle der Länder und Dritter

1.2.2.1 Digitale topographische Karte 1 : 25.000 (DTK25)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 25.000, v 6.0.1, Stand 15. Mai 2012.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2.2 Digitale topographische Karte 1 : 50.000 (DTK50)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 50.000, v 6.0.1, Stand 15. Mai 2012.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2.3 Digitale topographische Karte 1 : 100.000 (DTK100)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt der ATKIS®-Signaturenkatalog für die Digitale topographische Karte 1 : 100.000, v 6.0.1, Stand 15. Mai 2012.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.2.2.4 Digitale Stadtkarte 1 : 20.000 (DSK 20)

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt die Produktspezifikation (Mair DuMont/Carto Travel).
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen festgelegt.

1.3 Satellitengestützte Fernerkundungsdaten des Bundes

1.3.1 Satellitenbildmosaike, Bodenauflösung< 5 m

  1. Objektartenkatalog
    Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

2 Bundesamt für Naturschutz:

Für die Gebietskategorien

  1. Landschaftsschutzgebiete in Deutschland
  2. Naturschutzgebiete in Deutschland
  3. Nationalparke in Deutschland
  4. Biosphärenreservate in Deutschland
  5. Naturparke in Deutschland
  6. FFH-Gebiete in Deutschland und
  7. Vogelschutzgebiete in Deutschland

gelten folgende Spezifikationen:

  1. Objektartenkatalog
    Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

3 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie:

3.1 Digitales Geländemodell des Meeresbodens und der Wattflächen für die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog beziehungsweise Datenmodell
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale
    Es gilt die Special Publication S-44 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO). Die Gittergenauigkeit beträgt 1 m und die Höhengenauigkeit beträgt 0,1 bis 1 m.

3.2 Tiefendaten des Meeresbodens und der Wattflächen für die deutschen Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog beziehungsweise Datenmodell
    Einzeltiefen in Form von xyz-Koordinaten.
  2. Qualitätsmerkmale
    Die Höhengenauigkeit beträgt 0,1 bis 1 m.

3.3 Seegrenzen des deutschen Küstenmeers

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
    Geographische Koordinaten der Grenzen des Küstenmeeres und der Ausschließlichen Wirtschaftszone wie durch Deutschland proklamiert.
  2. Qualitätsmerkmale

3.4 Geographische Namen für das deutsche Küstenmeer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.5 Verkehrsflächen und Schutzgebiete im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

a) Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.

b) Qualitätsmerkmale

3.6 Schwimmende und feste Seezeichen im deutschen Küstenmeer und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.7 Unterwasserhindernisse im deutschen Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

3.8 Küstenlinie des deutschen Küstenmeers

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
    Es gilt die Special Publication S-57 der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO), Edition 3.1, November 2000.
  2. Qualitätsmerkmale

4 Bundesanstalt für Gewässerkunde:

4.1 Einzugsgebietsgrenzen der Flüsse

  1. Objektartenkatalog
    Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

5 Statistisches Bundesamt:

5.1 Gemeindeverzeichnis

  1. Objektartenkatalog
    Es ist kein Objektartenkatalog verfügbar.
  2. Qualitätsmerkmale

6 Umweltbundesamt:

6.1 CORINE Land Cover

  1. Klassendefinition
    Es gelten die Klassendefinitionen nach CORINE Land Cover Technical Guide ISBN 92-826-2578-8 Jahr 1994. Aufgrund des nationalen Vorgehens werden die CORINE Land Cover-Klassen aus dem Objektartenkatalog des Digitalen Landbedeckungsmodells Deutschlands für die Zwecke des Bundes (DLM-DE) abgeleitet.
  2. Qualitätsmerkmale

7 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes:

7.1 Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen (VerkNet-BWaStr)

Das Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen bildet das Ordnungssystem der Bundeswasserstraßen ab.

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog, bzw. Datenmodell
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale

7.2 Digitale Bundeswasserstraßenkarte 1 : 2.000 (DBWK2)

  1. Objektartenkatalog/Signaturenkatalog
    Es gilt das Datenmodell der DBWK2/Musterblatt der DBWK2.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.

7.3 Inland Electronic Navigational Charts, Inland ENC (IENC)

  1. Objektartenkatalog/Signaturenkatalog
    Es gilt der Feature-Catalogue Ed 2.1, Encoding Guide Ed 1.3.1, Presentation Library 2.1.
  2. Qualitätsmerkmale

8 Deutsche Bahn Netz AG:

8.1 Streckenkarte Eisenbahnen in Deutschland

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt die Basislegende mit bahnspezifischer Darstellung.
  2. Qualitätsmerkmale

8.2 Streckennummernkarte

  1. Signaturenkatalog
    Es gilt die entsprechende Basislegende mit bahnspezifischer Darstellung.
  2. Qualitätsmerkmale

8.3 Streckennetz

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt die entsprechende Basislegende mit bahnspezifischer Darstellung.
  2. Qualitätsmerkmale

8.4 Streckendaten

  1. Objektartenkatalog
    Es gilt das Arbeitsblatt "STREDA-Streckenmerkmale-Definition".
  2. Qualitätsmerkmale

9 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:

9.1 Ortsnetzbereichsgrenzen (ONB)

  1. Objektarten-, Signaturenkatalog bzw. Datenmodell
    Das Datenmodell ist noch nicht spezifiziert.
  2. Qualitätsmerkmale
    Zur geometrischen Genauigkeit, zeitlichen Genauigkeit/Aktualität, Vollständigkeit, logischen Konsistenz und inhaltlichen Genauigkeit sind keine Anforderungen an die Spezifikation definiert.
*) Alle im Folgenden genannten DIN/ISO-Normen sind beim Beuth-Verlag, Berlin, beziehbar.



Bekanntmachung
der Neufassung der Technischen Richtlinie zum Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
TR BgeoRG - Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz

Vom 28. Oktober 2013
(eBanz AT vom 14.11.2013 B 1)

Nachstehend gibt das Bundesministerium des Innern folgende, vom Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen gemäß § 6 des Bundesgeoreferenzdatengesetz verordnete, Technische Richtlinie bekannt

Diese Richtlinie kann auf den Internetseiten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie unter https://www.bkg.bund.de abgerufen werden. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion