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Regelwerk

ETAG Nr. 018
Leitlinie für Europäische Technische Zulassung für Brandschutzprodukte

- Geänderte Fassung November 2011 -
Teil 2- Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen

Vom 18. Mai 2012
(eBAnz. AT vom 13.07.2012 B1)



Vorwort

Hintergrund

Diese ETA-Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 11.01/04 Brandschutzprodukte erarbeitet.

Diese ETA-Leitlinie - Teil 2 "Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen" ist zusammen mit der ETA-Leitlinie "Brandschutzprodukte" Teil 1 "Allgemeines" zu verwenden. Der vorliegende Ergänzungsteil erweitert und/oder ändert die in Teil 1 - "Allgemeines" angegebenen Anforderungen an die hier behandelte spezielle Produktfamilie.

Diese ETA-Leitlinie kann zur Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (ETAs) für reaktive Brandschutzbeschichtungen oder für Bausätze für reaktive Brandschutzbeschichtungen verwendet werden. Die ETa erfasst immer mindestens die reaktive Beschichtung.

Es gibt drei Optionen:

Option 1: Reaktives Beschichtungsprodukt

Option 2: Bausatz für eine reaktive Beschichtung

Option 3: Reaktive Beschichtung Endmontage

Anmerkung 1:
Die CE-Kennzeichnung in den Zeichnungen zeigt an, welche(s) Bestandteil(e) durch die ETa erfasst ist (sind). Bei Option 2 erhält nur der Bausatz eine CE-Kennzeichnung, während die einzelnen Komponenten nicht gekennzeichnet werden müssen.

Liste der Bezugsdokumente

Dieser zweite Teil der ETA-Leitlinie enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen, mit oder ohne Angabe des Ausgabejahres. Diese Hinweise sind an den entsprechenden Stellen im Text angegeben; die Veröffentlichungen sind im Anhang F aufgeführt. Bei Hinweisen auf Bezugsdokumente mit Angabe des Ausgabejahres gelten Ergänzungen an oder Überarbeitungen von diesen Veröffentlichungen für diese Leitlinie nur dann, wenn sie durch Ergänzung oder Überarbeitung aufgenommen worden sind. Bei Bezugsdokumenten ohne Datumsangabe gilt die letzte Überarbeitung der Veröffentlichung, auf die Bezug genommen wird.

Bedingungen zur Aktualisierung der Referenzdokumente

Die Bedingungen zur Aktualisierung der ETA-Richlinie sind dem Teil 1 "Allgemeines" - Abschnitt 1.1 zu entnehmen.

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Für die Rechtsgrundlage dieser ETA-Leitlinie siehe Teil 1: "Allgemeines" - Abschnitt 1.1.

1.2 Status der ETA-Leitlinien

Zum Status dieser ETA-Leitlinie siehe Teil 1: "Allgemeines"- Abschnitt 1.2.

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich

Der vorliegende Teil 2 ist in Verbindung mit Teil 1 "Allgemeines" anzuwenden.

Der vorliegende Teil 2 der ETA-Leitlinie "Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahlbauteilen" legt die Begriffe und Begriffsbestimmungen fest sowie die spezifischen Nachweis- und Kennzeichnungsverfahren. Dieser Teil enthält darüber hinaus Hinweise für die Montageanweisungen und für die Konformitätsbescheinigung dieser Produkte.

Auf der Grundlage dieser ETA-Leitlinie erteilte ETAs erfassen reaktive Brandschutzbeschichtungen oder Bausätze für reaktive Brandschutzbeschichtungen für die Verwendung bei Bauteilen aus Stahl (einschließlich nichtrostender Stahl und Gusseisen). In jedem Fall erfasst die ETa mindestens die reaktive Brandschutzbeschichtung selbst (siehe Vorwort). Diese ETA-Leitlinie kann auch als Basis für die Bewertung von Gusseisen dienen. Eigenschaften, die unabhängig vom Untergrund sind, können auf einem Untergrund aus Stahl bewertet werden (z.B. Alterungsbeständigkeit).

Die vorliegende ETA-Leitlinie erfasst nicht

Sofern in dieser ETA-Leitlinie nicht der Ausdruck "Produkt oder Bausatz" verwendet wird, bezieht sich der Begriff "Produkt" entweder auf die allein veräußerte reaktive Beschichtung oder auf den Bausatz.

2.2 Nutzungskategorien, Produktfamilien, Bausätze und Systeme

2.2.1 Allgemeines

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