Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 208-051
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Frachtcontainer

2.2 Begasung

2.3 Begasungsmittel

2.4 Industriechemikalien

2.5 Ausgasungen aus Naturprodukten

2.6 Fachkundige Person

2.7 Sachkundige Person

2.8 Beurteilungsmaßstab

2.9 Ladungskontrolle

2.10 Lüftung

2.11 Schimmelpilze

3 Rechtliche Anforderungen

4 Gefährdungsbeurteilung

4.1 Informationsbeschaffung

4.2 Unfallgefahren

Abb. 1 Sicherungsgurt

Abb. 2 Sicherungskette

4.3 Gesundheitsgefahren

4.3.1 Begasungsmittel

Abb. 3 Beutel mit Begasungsmittelrückstand

4.3.2 Industriechemikalien

4.3.3 Emissionen aus Naturprodukten

4.3.4 Biologische Gefährdungen

5 Weitere Maßnahmen

5.1 Organisatorische Maßnahmen

5.1.1 Qualifikation der Beschäftigten

5.1.2 Betriebsanweisung und Unterweisung

5.1.3 Erste Hilfe

5.1.4 Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung

5.1.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

5.2 Hygienische Maßnahmen

5.3 Persönliche Schutzmaßnahmen

5.3.1 Tragen von Schutzkleidung

5.3.2 Tragen von Atemschutz

6 Weiterführende Informationen

1. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

2. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

3. Weitere Informationsquellen

Anhang 1
Regelwerk

Anhang 2
Gefährdungsbeurteilung

Anhang 3
Gefahrstoffinformationen

1 Begasungsmittel

2 Industriechemikalien

Tabelle 1: Begasungsmittel

Tabelle 2: Häufig auftretende Industriechemikalien

Anhang 4
Lüftung gefahrstoffbelasteter Frachtcontainer

Abb. 4 Schweißrauchabsaugung

1 Vorgaben aus der TRGS 512

Abb. 5 Stauung mit großem Freiraum - leicht zu lüften

Abb. 6 Dichte Stauung ohne Freiraum - schwer zu lüften

2 Natürliche Lüftung

3 Technische Lüftung

Abb. 7 und 8 Technische Lüftung eines Frachtcontainers

Abb. 9 und 10 Entladung einer Wechselbrücke unter Frischluftzufuhr mittels Luftleitung (Lutte)

Anhang 5
Betriebsanweisungen

Anhang 6
Messtechnische Überprüfung von Frachtcontainern

Anhang 7
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit schimmelpilzbefallenen Materialien

Anhang 8
Persönliche Schutzmaßnahmen

1. Tragen von Schutzkleidung

2. Atemschutz

Abb. 11 und 12 Atemschutz mit Frischlufthaube mit Luftfilter bei der Entladung eines Frachtcontainers

Abb. 13