Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

BGI 515 / DGUV-I 212-515
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit durch die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

3.1 Rangfolge der Maßnahmen

3.2 Bereitstellung

3.2.1 Was versteht man unter "geeignete persönliche Schutzausrüstungen"?

3.2.2 Was versteht man unter "Anhörung der Versicherten"?

3.2.3 Wie kann sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Gefährdungen durch persönliche Schutzausrüstungen entstehen?

3.2.4 Dürfen verschiedene Arten von persönlichen Schutzausrüstungen von einer Person gleichzeitig getragen werden?

3.2.5 Was versteht man unter "ausreichender Anzahl"?

3.2.6 Was versteht man unter "persönlicher Verwendung"?

3.2.7 In welchen Fällen können persönlichen Schutzausrüstungen z.B. durch mehrere Personen benutzt werden?

3.2.8 Wie lassen sich bei Benutzung durch verschiedene Beschäftigte Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme vermeiden?

3.2.9 Wer trägt die Kosten für persönliche Schutzausrüstungen?

3.3 Benutzung, Wartung und Prüfung

3.3.1 Was ist unter Tragezeitbegrenzung zu verstehen?

3.3.2 Was ist unter Gebrauchsdauer zu verstehen?

3.3.3 Welche Prüfungen sind durch Versicherte durchzuführen?

3.3.4 Müssen persönliche Schutzausrüstungen gewartet werden?

3.4 Unterweisung, Informationen für die Benutzung

3.5 Besondere Unterweisungen

3.5.1 Welche persönlichen Schutzausrüstungen schützen gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden?

3.5.2 Woran erkennt man im Regelfall persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsgefahren schützen sollen?

3.5.3 Welche persönlichen Schutzausrüstungen erfordern Unterweisungen mit Übungen?

3.5.4 Was soll durch die Übungen erreicht werden?

3.5.5 Welchen Kriterien unterliegen Unterweisungen/Übungen speziell für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. zum Retten aus Höhen und Tiefen?

4 Gefährliche Arbeiten

4.1 Arbeiten mit Absturzgefahr

4.1.1 Sind "Arbeiten mit Absturzgefahr" als gefährliche Arbeit im Sinne des § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) zu betrachten?

4.1.2 Dürfen Arbeiten mit Absturzgefahr unter Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. zum Retten aus Höhen und Tiefen in "Alleinarbeit" durchgeführt werden?

Anhang 1 Methode zur "Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr bei Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. zum Retten aus Höhen und Tiefen"

Vorbemerkung

1. Grundlegende Ausführungen

2. Arbeiten mit "Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" - Auffangsystemen

3. Arbeiten mit "Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" - Rückhalte- oder Positionierungssystemen

4. Durchführung von Risikobeurteilungen

4.1 Allgemeines

4.2 Durchführung der Risikobeurteilung

4.2.1 Grad der Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit (G)

Tabelle 1: Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit (Grad 1 bis 10)

4.2.2 Eintrittswahrscheinlichkeit des Unfalls

Tabelle 2: Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A); (3 Stufen, Ziffern 1 bis 10)

4.3 Bewertung des Risikos

Anhang 2 Vorschriften und Regeln

1. Gesetze, Verordnungen

2.