Regelwerk; Berufe

VHMPG NRW
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Prüfung der Verhältnismäßigkeit

§ 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung

§ 5 Nachholung der Prüfung, Überwachung nach Erlass

§ 6 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7 Eintragung in die Datenbank für reglementierte Berufe, Stellungnahmen

§ 8 Verhältnismäßigkeitsprüfung bei abgeleiteter Befugnis zur Rechtsetzung

§ 9 Inkrafttreten

Anlage 1 Zu § 4 Absatz 1

Anlage 2 Zu § 4 Absatz 2

Anlage 3 Zu § 4 Absatz 3

Anlage 4