Regelwerk, Gefahrenabwehr

APVO-WFw Hessen
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ausbildungsziel

§ 3 Begriffsdefinitionen

§ 4 Einstellungsvoraussetzungen

§ 5Ausbildungsbetrieb, Gesamtausbildungsleitung, Ausbildungsstellen

§ 6 Ausbildungsdauer für den mittleren und gehobenen Werkfeuerwehrdienst

§ 6a Erholungsurlaub während der Ausbildung für den mittleren, den gehobenen und den höheren Werkfeuerwehrdienst

§ 7 Bewertung der Leistungen

Zweiter Abschnitt
Ausbildung

§ 8 Gestaltung der Ausbildung

§ 9 Tätigkeitsnachweise, Ausbildungsberichte

§ 10 Ausbildung für den mittleren
Werkfeuerwehrdienst

§ 11 Ausbildung für den Führungsdienst im mittleren Werkfeuerwehrdienst

§ 12 Ausbildung für den gehobenen Werkfeuerwehrdienst

§ 13 Aufstieg in den gehobenen Werkfeuerwehrdienst

§ 13a Aufstieg in den höheren Werkfeuerwehrdienst

Dritter Abschnitt
Prüfungen

§ 14 Zweck der Prüfungen

§ 15 Prüfung für den mittleren Werkfeuerwehrdienst

§ 16 Prüfung für den Führungsdienst im mittleren Werkfeuerwehrdienst

§ 17 Prüfung für den gehobenen Werkfeuerwehrdienst

§ 18 Bestellung und Zusammensetzung der betrieblichen Prüfungsausschüsse

§ 19 Bestellung und Zusammensetzung des Prüfungsausschusses an der Hessischen Landesfeuerwehrschule

§ 20 Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsausschüsse, Kostenpflicht

§ 21 Aufgaben der Prüfungsausschüsse

§ 22 Durchführung der Prüfungen

§ 23 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Abschlussnote

§ 24 Niederschrift

§ 25 Täuschungsversuch und ordnungswidriges Verhalten

§ 26 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis

§ 27 Wiederholung der Prüfung

§ 28 Einsicht in die Prüfungsarbeiten

Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30