Regelwerk, Gefahrenabwehr

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§ 1 Einzelne Aufgaben der Gemeinden

§ 2 Bezeichnung der gemeindlichen Feuerwehren

§ 3 Gliederung

§ 4 Stärke

§ 5 Dienstgrade

§ 6 Zweckverbände und Zweckvereinbarungen

§ 7 Ausbildung von besonderen Feuerwehrführungsdienstgraden und Führungskräften

§ 8 Ausbildung von Disponenten Integrierter Leitstellen

§ 9 Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr

§ 10 Erstattung von Verdienstausfall

§ 11 Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender

§ 12 Kreisbrandräte

§ 13 Entschädigung der Kreisbrandräte, der Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister

§ 14 Werkfeuerwehr

§ 15 Verpflichtung zur Hilfeleistung; Alarmplanung

§ 16 Einsatzleitung in besonderen Fällen

§ 17 Einsatzbericht

§ 18 Landesfeuerwehrschulen

§ 19 Dienstgrad- und Funktionsabzeichen

§ 20 Inkrafttreten

Anlage 1 Von den im Einsatzdienst verwendeten Fahrzeugen werden eingereiht:

Anlage 2
(zu § 8 Abs. 4 Satz 1)

1. Bewertung

2. Wiederholung

3. Rücktritt und Versäumnis

4. Täuschungsversuch

5. Dokumentation

Anlage 3