Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

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Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Anästhesietechnische Assistentin" oder "Anästhesietechnischer Assistent"

§ 2 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Operationstechnische Assistentin" oder "Operationstechnischer Assistent"

§ 3 Rücknahme der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 4 Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 5 Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2
Ausbildung und Ausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 6 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

Unterabschnitt 2
Ausbildung

§ 7 Ziel der Ausbildung

§ 8 Gemeinsames Ausbildungsziel

§ 9 Spezifisches Ausbildungsziel für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

§ 10 Spezifisches Ausbildungsziel für Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

§ 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 12 Dauer

§ 13 Teile der Ausbildung

§ 14 Ausbildungsorte

§ 15 Pflegepraktikum

§ 16 Praxisanleitung

§ 17 Praxisbegleitung

§ 18 Curriculum der Schule und Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung

§ 19 Gesamtverantwortung der Schule

§ 20 Pflichten der Einrichtungen der praktischen Ausbildung

§ 21 Staatliche Prüfung

§ 22 Mindestanforderungen an Schulen

§ 23 Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 24 Verlängerung der Ausbildungsdauer

§ 25 Anrechnung von Fehlzeiten

Unterabschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 26 Ausbildungsvertrag

§ 27 Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 28 Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 29 Ausbildungsvergütung

§ 30 Sachbezüge

§ 31 Überstunden und ihre Vergütung

§ 32 Probezeit

§ 33 Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 34 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 35 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 36 Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 37 Ausnahmeregelung für Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Abschnitt 3
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 38 Anforderung an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung

§ 39 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 40 Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 41 Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 42 Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 43 Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 44 Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 45 Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 46 Anpassungsmaßnahmen

§ 47 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 48 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 49 Eignungsprüfung

§ 50 Kenntnisprüfung

§ 51 Anpassungslehrgang

Abschnitt 4
Dienstleistungserbringung

Unterabschnitt 1
Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen

§ 52 Dienstleistungserbringung

§ 53 Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 54 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 55 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 56 Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 57 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 58 Pflicht zur erneuten Meldung

Unterabschnitt 2
Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland

§ 59 Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden

Unterabschnitt 1
Zuständigkeit

§ 60 Zuständige Behörde

Unterabschnitt 2
Weitere Aufgaben

§ 61 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 62 Warnmitteilung

§ 63 Löschung einer Warnmitteilung

§ 64 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 65 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 6
Verordnungsermächtigung

§ 66 Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften

§ 67 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 68 Übergangsvorschrift für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 69 Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 70 Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 71 Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

§ 72