Regelwerk

AVV Klima
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§ 1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 2 Prüf- und Berücksichtigungspflichten vor Einleitung des Vergabeverfahrens

§ 3 Nicht zu beschaffende Leistungen

§ 4 Vorgabepflichten für das Vergabeverfahren

§ 5 Inkrafttreten; Übergangs- und Schlussbestimmung

Anlage 1
Leistungen, die nicht beschafft werden dürfen

Anlage 2
Erläuterungen

1 Grundsätze und Anwendungsbereich

2 Energieeffizienz- und Klimaaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

2.1 Prüf- und Berücksichtigungspflichten vor Einleitung des Vergabeverfahrens

2.1.1 Lebenszykluskosten

2.1.2 CO2-Schattenpreis

2.2 Bedarfsabfragen

3 Negativliste

4 Vorgabepflichten für das Vergabeverfahren

4.1 Leistungsbeschreibung

4.1.1 Funktionale Leistungsbeschreibungen

4.1.2 Prozess oder Methode zur Herstellung oder Erbringung der Leistung

4.1.3 Keine unzulässige Begünstigung bestimmter Unternehmen und Produkte

4.1.4 Vorgabe von Gütezeichen ("Siegeln")

4.2 Eignungskriterien

4.3 Zuschlagskriterien

4.3.1 Dokumentation in Vergabevermerken

4.3.2 Anzufordernde Informationen

4.3.3 Angabe und Gewichtung der Zuschlagskriterien

4.4 Ausführungsbedingungen

4.5 Zulassung von Nebenangeboten

4.6 Berücksichtigung weiterer Vorschriften zur Förderung von Klima- und Umweltschutzaspekten

5 Hilfestellungen

6 Übersicht zu Produktverordnungen nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

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