Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

MeldDÜV
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung, Zuständigkeit der Meldebehörden

§ 2 Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung

§ 3 Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden

§ 4 Verfahren des automatisierten Abrufs

Zweiter Abschnitt
Regelmäßige Datenübermittlung

§ 5 Datenübermittlung an das Landespolizeipräsidium

§ 6 Datenübermittlung an die zur Durchführung des Waffen- oder Sprengstoffgesetzes zuständigen Behörden

§ 7 Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 8 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 9 Datenübermittlung an die Grundschulen

§ 10 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter

§ 11 Datenübermittlung an die Suchdienste

§ 12 Datenübermittlung an die für die Durchführung des Optionsverfahrens zuständige Behörde

§ 13 Datenübermittlung an die Ausländerbehörde

§ 14 Datenübermittlung an das Klinisch-epidemiologische Krebsregister Saarland

§ 15 Datenübermittlung an die für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zuständige Zentrale Stelle

§ 16 Datenübermittlung an die Jugendämter

§ 16a Datenübermittlung an das Landesverwaltungsamt

§ 17 Datenübermittlung an die für Abfallentsorgung zuständigen Behörden

§ 18 Datenübermittlung an die Staatskanzlei

§ 19 Datenübermittlung an den Saarländischen Rundfunk

Dritter Abschnitt
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 20 (aufgehoben)

§ 21 (aufgehoben)

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 (aufgehoben)

§ 24 Abrufverfahren für die Steuerverwaltung

§ 25 (aufgehoben)

§ 26 (aufgehoben)

§ 27 (aufgehoben)

§ 28 (aufgehoben)

§ 29 (aufgehoben)

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 (aufgehoben)

§ 32 (aufgehoben)

§ 33 (aufgehoben)

§ 34 (aufgehoben)

§ 35 (aufgehoben)

§ 36 (aufgehoben)

§ 37 (aufgehoben)

§ 38 (aufgehoben)

§ 39 (aufgehoben)

§ 40 (aufgehoben)

§ 41 (aufgehoben)

§ 42 (aufgehoben)

§ 43 Abrufverfahren für die Standesämter

§ 44 Abrufverfahren für die Ausländerbehörde

§ 45 Abrufverfahren für die zur Durchführung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens zuständigen Behörden

§ 46 (aufgehoben)

§ 47 (aufgehoben)

§ 48 (aufgehoben)

§ 49 (aufgehoben)

§ 50 (aufgehoben)

§ 51 (aufgehoben)

§ 52 (aufgehoben)

§ 53 (aufgehoben)

§ 54 Datenabgleich durch Meldebehörden

Vierter Abschnitt
Rückmelde-, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 55 Rückmeldung, Auswertung der Rückmeldung

§ 56