Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung, Zuständigkeit der Meldebehörden
§ 2 Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung
§ 3 Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden
§ 4 Verfahren des automatisierten Abrufs
Zweiter Abschnitt
Regelmäßige Datenübermittlung
§ 5 Datenübermittlung an das Landespolizeipräsidium
§ 6 Datenübermittlung an die zur Durchführung des Waffen- oder Sprengstoffgesetzes zuständigen Behörden
§ 7 Datenübermittlung für statistische Zwecke
§ 8 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 9 Datenübermittlung an die Grundschulen
§ 10 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter
§ 11 Datenübermittlung an die Suchdienste
§ 12 Datenübermittlung an die für die Durchführung des Optionsverfahrens zuständige Behörde
§ 13 Datenübermittlung an die Ausländerbehörde
§ 14 Datenübermittlung an das Klinisch-epidemiologische Krebsregister Saarland
§ 15 Datenübermittlung an die für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zuständige Zentrale Stelle
§ 16 Datenübermittlung an die Jugendämter
§ 16a Datenübermittlung an das Landesverwaltungsamt
§ 17 Datenübermittlung an die für Abfallentsorgung zuständigen Behörden
§ 18 Datenübermittlung an die Staatskanzlei
§ 19 Datenübermittlung an den Saarländischen Rundfunk
Dritter Abschnitt
Automatisiertes Abrufverfahren
§ 20 (aufgehoben)
§ 21 (aufgehoben)
§ 22 (aufgehoben)
§ 23 (aufgehoben)
§ 24 Abrufverfahren für die Steuerverwaltung
§ 25 (aufgehoben)
§ 26 (aufgehoben)
§ 27 (aufgehoben)
§ 28 (aufgehoben)
§ 29 (aufgehoben)
§ 30 (aufgehoben)
§ 31 (aufgehoben)
§ 32 (aufgehoben)
§ 33 (aufgehoben)
§ 34 (aufgehoben)
§ 35 (aufgehoben)
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 (aufgehoben)
§ 38 (aufgehoben)
§ 39 (aufgehoben)
§ 40 (aufgehoben)
§ 41 (aufgehoben)
§ 42 (aufgehoben)
§ 43 Abrufverfahren für die Standesämter
§ 44 Abrufverfahren für die Ausländerbehörde
§ 45 Abrufverfahren für die zur Durchführung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens zuständigen Behörden
§ 46 (aufgehoben)
§ 47 (aufgehoben)
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 (aufgehoben)
§ 50 (aufgehoben)
§ 51 (aufgehoben)
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 (aufgehoben)
§ 54 Datenabgleich durch Meldebehörden
Vierter Abschnitt
Rückmelde-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 55 Rückmeldung, Auswertung der Rückmeldung