Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

LandesmeldeG SH
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§ 1 Meldebehörden

§ 2 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei

§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an die untere Standesamtsaufsichtsbehörde

§ 4 Datenübermittlungen an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden

§ 5 Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle

§ 6 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste

§ 7 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde

§ 8 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk

§ 9 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

§ 10 Besondere Meldescheine in Beherbergungsstätten

§ 11