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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"83/182/EWG"


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Drucksache 18/17

... "12. Personenfahrzeugen im Anwendungsbereich der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105 vom 23.4.1983, S. 59), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 141 vom 28.5.2013, S. 30) geändert worden ist, in der jeweiligen Fassung bei Nutzung der Fahrzeuge durch Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Artikel 7 dieser Richtlinie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben;".`

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Drucksache 18/17




,Artikel 4 Anderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 639/14

... ), EU-Regelungen (insbesondere die Richtlinie 83/182/EWG) sowie bilaterale und multilaterale Abkommen (z.B. die Verwaltungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Kraftfahrzeugsteuer mit zurzeit 41 Staaten und das Genfer Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr).

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Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 197/12

... In Artikel3 ist festgelegt, dass ein Mitgliedstaat die Zulassung eines in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs nur dann in seinem Hoheitsgebiet vorschreiben darf, wenn der Inhaber der Zulassungsbescheinigung seinen gewöhnlichen Wohnsitz in diesem Hoheitsgebiet hat. Artikel3 enthält mehrere Kriterien für die Festlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Für natürliche Personen, die nicht im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handeln, gelten die in Artikel 7 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel8 dargelegten Kriterien. Im Fall von Unternehmen beziehen sich die vorgeschlagenen Kriterien auf den Ort der Niederlassung oder den Geschäftssitz; dies bedeutet für Fahrzeuge, die auf ein Unternehmen in dem Mitgliedstaat zugelassen sind, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, und von einem Beschäftigten genutzt werden, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, dass der letztere Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeugs in seinem Hoheitsgebiet nicht verlangen darf. Dadurch wird vermieden, dass in jedem einzelnen Fall in dem Mitgliedstaat, in dem der Beschäftigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, beurteilt werden muss, ob ein Firmenwagen hauptsächlich für private oder berufliche Zwecke genutzt wird und ob die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle als berufliche oder private Nutzung gelten.

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Drucksache 197/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Ziele dieses Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.3 Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gültigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 4
Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 5
Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde

Artikel 6
Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten

Artikel 8
Fahrzeugzulassungen für Händler

Artikel 9
Fahrzeugzulassungsbehörden

Artikel 10
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1

Anhang II
Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7


 
 
 


Drucksache 590/05

... Die Richtlinien 83/182/EWG und 83/183/EWG des Rates legten eine begrenzte Anzahl von Bestimmungen der Gemeinschaft fest, die bestimmte Bereiche der Besteuerung von Personenkraftwagen erfassen. In Ermangelung aller weiteren Gemeinschaftsregeln sind die Mitgliedstaaten frei, nationale Bestimmungen für die Personenkraftwagenbesteuerung festzulegen. Diese müssen jedoch, mit den allgemeinen Prinzipien des EG-Vertrags übereinstimmen. Insbesondere dürfen sie nicht grenzüberschreitende Formalitäten im Handel zwischen den Mitgliedstaaten verursachen und müssen das Diskriminierungsverbot respektieren.

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Drucksache 590/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Hintergrund

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

1 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

- Konsultation Betroffener Ja Konsultationsmethode, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

- Einholung und Verwertung von Fachwissen Relevante Fachbereiche

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

2. Schaffung eines Systems zur Erstattung der Zulassungssteuer

3. Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Verhältnismäßigkeitsprinzip

- Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

- Aufhebung geltender Vorschriften Durch die Annahme des Vorschlags werden keine geltenden Vorschriften aufgehoben.

- Entsprechungstabelle

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
jährliche Kraftfahrzeugsteuern

Artikel 3
Allgemeines

Artikel 4
Steuerstaffelung auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen

Artikel 5
Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer

Artikel 6
Erstattung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern

Kapitel III
ABSCHAFFUNG der Zulassungssteuern

Artikel 7
Vom ... an dürfen die Mitgliedstaaten keine Steuer einführen, die an die Zulassung von Personenkraftwagen für die Nutzung auf öffentlichen Straßen anknüpft und deren Merkmale mit den in Anhang II aufgeführten Steuern - nachstehend „Zulassungssteuern“ genannt - identisch oder ihnen vergleichbar sind.

Artikel 8
Verbot der Beibehaltung

Kapitel IV
System zur Erstattung von Zulassungssteuern

Artikel 9
Allgemeines

Artikel 10
Berechnung des Restbetrags der Zulassungssteuer

Kapitel V
VORÜBERGEHENDE Bestimmungen

Artikel 11
Allgemeines

Artikel 12
Berechnung der Zulassungssteuer

Artikel 13
Zulassungsteuer

Artikel 14
Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Mitteilungen

Artikel 16
Berichte

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 



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