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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes
Vom 15. Mai 2002
(BGBl. Nr. 31 vom 22.05.2002 S. 1578)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Wasserverbandsgesetzes
In § 58 Abs. 2 Satz 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) wird das Wort "späterer" durch das Wort "anderer" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE
(Stand: 26.04.2021)
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