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Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
Vom 3. Januar 2018
(BGBl. I Nr. 2vom 08.01.2018 S. 99)
Siehe Fn. 1
Es verordnen auf Grund
Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe "TrinkwV 2001 " durch die Angabe "TrinkwV" ersetzt.
2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für
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"(1) Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für
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3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummern 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
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(Stand: 27.06.2018)
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