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Regelwerk, Wasser Trinkwasser

Beurteilung materialbürtiger Kontaminationen des Trinkwassers

Vom August 2014
(BGesBl. Nr. 8 S. 998)



Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt

Zusammenfassung: Anwendbarkeit von Leitwerten zur Beurteilung materialbürtiger Stoffe im Trinkwasser

Wenn das Trinkwasser durch einen materialbürtigen Stoff verunreinigt ist, für den die Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert enthält, und das Gesundheitsamt - etwa im Rahmen von § 9 Absatz 7 oder § 20 Absatz 1 TrinkwV 2001- zu bewerten hat, ob die Verunreinigung eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nach § 6 Absatz 1 TrinkwV 2001 besorgen lässt, dann kann es hierfür die Leitwerte für materialbürtige Kontaminanten nach den Leitlinien und Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) heranziehen. Die Leitwerte für materialbürtige Kontaminanten [in den UBA-Leitlinien zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser bisher als DWPLL (Drinking Water Positive List Limit)-Werte bezeichnet] sind humantoxikologisch abgeleitete provisorische Trinkwasserhöchstwerte für materialbürtige Stoffe. In den Leitlinien des Umweltbundesamtes zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser dienen sie zur Definition einer im Prüfsystem als akzeptabel zu bewertenden Stoffmigration zu dem in der Leitlinie festgelegten Zeitpunkt.

1 Zweck der Empfehlung

Die Empfehlung unterstützt die Gesundheitsämter bei der gesundheitlichen Bewertung von Kontaminationen des Trinkwassers, die durch Werkstoffe und Materialien, die in Wasserversorgungsanlagen verbaut werden, verursacht worden sein könnten.

Zur Bewertung der Analyseergebnisse bei Kontaminationen, die auf eine Verunreinigung des Rohwassers (z.B. durch Emissionen aus Altablagerungen) zurückgehen, ist die Empfehlung nicht vorgesehen.

2 Anzeichen für materialbürtige Kontaminationen des Trinkwassers

2.1 Anzeichen für metallene Verunreinigungen

Verunreinigungen des Trinkwassers, die durch metallene Werkstoffe verursacht sind, können teilweise anhand von Trübung und Färbung (z.B. grün/blau durch Kupferverbindungen oder braun durch Rost aus Eisen) erkannt werden, und die Endabnehmer des Wassers beanstanden dies in der Regel auch.

Die häufigsten Kontaminanten, verursacht durch metallene Werkstoffe, sind Eisen, Kupfer, Blei und Nickel, die alle per Grenzwert in der Trinkwasserverordnung geregelt sind und deren Konzentrationen einer entsprechenden Untersuchung des Trinkwassers auch entsprechend bestimmt werden.

2.2 Anzeichen für organische Verunreinigungen

Bei routinemäßigen oder umfassenden Trinkwasseruntersuchungen werden Verunreinigungen des Trinkwassers durch Stoffe aus organischen Materialien häufig nicht erfasst, denn die Trinkwasserverordnung enthält nur wenige entsprechende Parameter. Eher werden materialbürtige organische Kontaminationen bei der Verwendung des Trinkwassers wahrgenommen. Insbesondere fallen plötzliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität durch einen fremdartigen Geruch oder Geschmack auf, z.B. während oder nach baulichen Maßnahmen an der Trinkwasser-Installation. Dies verunsichert die Endabnehmer entsprechend und lässt sie gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten.

Auch Sanierungsmaßnahmen der Trinkwasser-Installation (z.B. Beschichtungen zur Rohrinnensanierung) können zu solchen Befürchtungen führen, insbesondere wenn dabei nicht zertifizierte Verfahren zum Einsatz kommen.

3 Ursachen materialbürtiger Kontaminationen

Materialbürtige Kontaminanten stammen selten aus dem Verteilungsnetz des Wasserversorgers. Wahrscheinlichere Quelle ist die Trinkwasser-Installation von Wohnhäusern mit ihren viel höheren (ungünstigeren) Oberflächen/Volumen-Verhältnissen der Rohrleitungen, oft höheren Wassertemperaturen, längeren Stagnationszeiten und vielfältigeren Materialien.

3.1 Ursachenmetallener Kontaminationen

Als metallene Verunreinigungen des Trinkwassers treten hauptsächlich Blei, Kupfer, Nickel und Eisen auf. Blei kann aus noch vorhandenen Bleileitungen ins Trinkwasser gelangen. Aber auch bleihaltige Kupferlegierungen können Blei ins Trinkwasser abgeben. Erhöhte Kupferkonzentrationen sind in der Regel durch blanke Kupferrohre verursacht, wenn die Voraussetzungen für die Verwendung von Kupferrohren (s. DIN 50930-6) nicht erfüllt sind. Nickel wird vor allem von verchromten oder vernickelten Bauteilen ins Trinkwasser abgegeben. Erhöhte Eisenkonzentrationen werden entweder durch verzinkte Stahlrohre verursacht, deren Zinkschicht (teilweise) verschwunden ist, oder durch gusseiserne Rohre des Wasserversorgers, in denen das Wasser zeitweise stagniert.

3.2 Ursachenorganischer Kontaminationen

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