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Schmierstoffleitlinie
Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Schmierstoffen im Kontakt mit Trinkwasser (Sanitärschmierstoffe)
Stand: 7. Oktober 2008
(Umweltbundesamt - UBa 2008;...; Bundesgesundheitsbl. 29.01.2011 S. 244)
Siehe Fn.: 1
1. Vorbemerkung
Zur hygienischen Beurteilung von Schmierstoffen in Kontakt mit Trinkwasser wurde bisher die Empfehlung XV.1 Siliconöle des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR, ehemals BgVV) herangezogen.
Auf Grund des technischen Fortschrittes bei der Entwicklung von Schmierstoffen für den Trinkwasserkontakt und der Verwendung auch anderer Grundöle neben den Silikonölen reichte die Empfehlung XV.1 nicht mehr aus. Deshalb wurde von der KTW-AG (Gemeinsame Arbeitsgruppe der Trinkwasserkommission des BMG beim Umweltbundesamt und der BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände zur hygienischen Beurteilung von Kunststoffen und anderen nichtmetallischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) auf ihrer 8. Sitzung beschlossen, eine Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Schmierstoffen im Kontakt mit Trinkwasser, einschließlich der in der Hausinstallation eingesetzten Schmierstoffe, zu erarbeiten.
Um einen Überblick über die zur Zeit eingesetzten Schmierstoffe zu erhalten, bildete der Verband Schmierstoff-Industrie e.V. (VSI) einen Arbeitskreis aus Vertretern der betroffenen Industrie und legte einen Entwurf für eine Positivliste vor. Vertreter der KTW-AG bildeten einen eigenen Arbeitskreis, um die hygienischen Anforderungen und die Vorschläge des Industriearbeitskreises mit dessen Vertreter zu diskutieren.
Die Leitlinie ist wie die KTW-Empfehlungen aus drei Teilen aufgebaut, den Positivlisten verwendbarer Ausgangsstoffe zur Herstellung der Werkstoffe und Materialien, den vorgeschriebenen Prüfverfahren (Migrationstestverfahren) und den in den Prüfungen einzuhaltenden Prüfwerten mit Grenzwertcharakter. Damit entspricht sie auch dem prinzipiellen Aufbau des zukünftigen "Europäischen Akzeptanzsystems für Bauprodukte im Kontakt mit Trinkwasser (European Acceptance Scheme - EAS)".
Der Fortschritt bei der Erarbeitung des EAS hat ermöglicht, die Prüfwerte der Leitlinie für den Summenparameter Gesamtorganischer Kohlenstoffgehalt (Total Organic Carbon - TOC) und für Einzelstoffe entsprechend dem derzeitigen Entwicklungsstand des EAS festzulegen. Auch die zukünftigen Abstufungen der Anforderungen entsprechend des Einsatzbereiches der Schmierstoffe in der Hausinstallation wurden berücksichtigt. Als Prüfverfahren werden die von dem "Europäischen Normungskomitee (CEN)" erarbeiteten Migrationstestverfahren vorgeschrieben. Damit soll erreicht werden, dass bei der Inkraftsetzung des EAS die Schmierstoffe, die nach dieser Leitlinie erfolgreich geprüft wurden, den neuen Anforderungen bereits weitgehend entsprechen.
1.1 Rechtlicher Status der Leitlinie
Die Leitlinie ist keine Rechtsnorm und daher unverbindlich. Sie stellt den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik hinsichtlich der hygienischen Anforderungen für die Verwendung von Sanitärschmierstoffen im Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) im Sinne der Trinkwasserverordnung 2001 ( TrinkwV) dar.
Nach § 17 TrinkwV dürfen für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die Aufbereitung oder die Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch "nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar, oder den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder den Geruch oder Geschmack des Wassers verändern;...".
Daher kann davon ausgegangen werden, dass Sanitärschmierstoffe im Kontakt mit Trinkwasser, die die Anforderungen dieser Leitlinie einhalten, auch den hygienischen Anforderungen nach der TrinkwV genügen.
2. Definition von Schmierstoffen im Sinne dieser Leitlinie
Schmierstoffe dienen dazu, bei zwei sich in Relativbewegung zueinander befindenden und in Kontakt stehenden Gegenkörpern in einem Tribosystem Reibung und Verschleiß zu vermindern. Schmierstoffe im Sinne dieser Leitlinie können im direkten Kontakt mit dem Trinkwasser stehen. Zu unterscheiden sind flüssige, plastischfeste und feste Schmierstoffe. Sie sind immer als Konstruktionselement/ - bestandteil einer Trinkwasser- bzw. Sanitärarmatur zu sehen. Gleit- oder Montagehilfsmittel, Metallbearbeitungsmittel und sonstige Hilfsmittel sind nicht Gegenstand dieser Leitlinie.
Lebensmitteltechnische Schmierstoffe, welche nachweislich der DIN V 10517: 2001-04 oder anderen internationalen Regelungen entsprechen, sind vor ihrem Einsatz im Trinkwasserbereich von einer hygienischen Beurteilung entsprechend dieser Leitlinie nicht ausgenommen.
3. Allgemeines zur Zusammensetzung von Schmierstoffen
Schmierstoffe für den Armaturenbereich setzten sich in der Regel aus demGrundöl, demVerdicker und falls erforderlich einem geringen Gehalt anAdditiven bzw.Hilfsstoffen zusammen.
Dabei sind die Grundöle Hauptbestandteil mit über 50 % des Schmierstoffes. Bei den Siliconölen wurde auf die bereits in der Empfehlung XV.1 des BfR empfohlenen Öle zurückgegriffen.
Die Verdicker sind zu etwa 20 % in Schmierstoffen enthalten.
Um gezielte Eigenschaften wie Korrosionsschutz zu erreichen, werden die in der Positivliste genannten Additive und Hilfsstoffe zu etwa 2 % zugesetzt.
4. Aufbau der Positivliste (Anlage 1)
(Stand: 01.07.2022)
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