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Regelwerk, Wasser

Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses
- Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission -

Stand 18. Dezember 2018
(Bundesgesundheitsbl. 2018; 01.02.2023 S. 224 23)



1 Anlass

Die Trinkwasserverordnung ( TrinkwV) 1 enthält für Legionella spec. einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml. Nach § 14b ist eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden erforderlich, wenn dort eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird und es Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers gibt. In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung a (siehe Begriffsbestimmung Pkt. 2.1) durchzuführen. Grundsätzlich liegt diese Überwachungspflicht beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage (i. d. R. der Betreiber der Anlage, im Folgenden als UsI bezeichnet).

Die Probennahme ist gemäß DIN EN ISO 19458 2, Tabelle 1, Zweck b) durchzuführen. Hierzu sind nach TrinkwV § 14b Absatz 3 geeignete Probennahmearmaturen an repräsentativen und für die Probennahme geeigneten Probennahmestellen durch den Betreiber vorzuhalten (weitere Details hierzu siehe Pkt. 4 und 5).

Nach § 15 Absatz 1a TrinkwV ist für die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen spätestens ab dem 1. März 2019 das Verfahren nach ISO 11731 3 anzuwenden b. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2012 4 ist nicht mehr aktuell und musste den neuen Anforderungen angepasst werden. Diese neue Empfehlung dient der Festlegung und Beschreibung des Vorgehens bei der Probennahme und des

Untersuchungsganges im Laborbereich und damit der Klarstellung zur Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T). Die Empfehlung des Umweltbundesamtes "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung" vom 23.08.2012 wird hiermit zurückgezogen.

Diese Empfehlung richtet sich an alle, die in die Untersuchung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden auf Legionellen einbezogen sind, insbesondere an die UsI derartiger Anlagen, an Trinkwasseruntersuchungsstellen und Probennehmer sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gesundheitsämtern.

2 Begriffsbestimmung

2.1 Systemische Untersuchung

Die systemische Untersuchung gemäß § 14b TrinkwV entspricht einer orientierenden Untersuchung, wie sie im DVGW-Arbeitsblatt W 551 5 beschrieben wird. Der Begriff "systemisch" verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um die Überwachung der Trinkwasser-Installation in der Gesamtheit. Das Ziel ist eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation festzustellen, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann, insbesondere in den zentralen Teilen der Trinkwasser-Installation wie Trinkwassererwärmungsanlagen, Verteilern, Steigsträngen oder Zirkulationsleitungen.

2.2 Lokale Kontamination

Eine lokale Kontamination bezieht sich auf eine Verkeimung einer einzelnen Entnahmearmatur mit Legionellen (z.B. eines Duschkopfes oder eines Duschschlauchs). Der Einfluss einer lokalen Kontamination auf benachbarte Entnahmearmaturen oder Teile der Trinkwasser-Installation ist begrenzt. Darüber hinaus stehen lokale Kontaminationen im Gegensatz zu systemischen Kontaminationen in der Regel in engem Zusammenhang mit der individuellen Nutzung der beprobten Entnahmestelle.

3 Geltungsbereich 23

Diese Empfehlung gilt für systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen gemäß TrinkwV. Untersuchungen zur Feststellung von lokalen Kontaminationen sowie weitergehende Untersuchungen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Es wird jedoch empfohlen, für diese Untersuchungen in Bezug auf Transport/Lagerung der Proben (siehe Pkt. 5.3), Untersuchungsgang (siehe Pkt. 6) und Angabe der Ergebnisse (siehe Pkt. 7) analog zu verfahren.

Bei weitergehenden Untersuchungen gemäß DVGW W 551 wird empfohlen, auch die Probennahme gemäß dieser Empfehlung durchzuführen (siehe Pkt. 5). Bei infektionshygienischer Veranlassung, z.B. bei reaktiver Untersuchung zur Feststellung der Infektionsquelle nach Auftreten einer Legionelleninfektion oder nach einem Legionellenausbruch, kann auch eine Untersuchung zur Feststellung der Trinkwasserqualität an Entnahmestellen "so wie das Wasser verwendet wird" notwendig sein. In diesem Fall ist eine Beprobung gemäß DIN EN ISO 19458, Tabelle 1, Zweck c) durchzuführen. Mit dieser Probennahmetechnik können lokale Kontaminationen an der untersuchten Entnahmearmatur festgestellt werden.

Die Untersuchung von Badebeckenwasser hat gemäß der DIN 19643 6 zu erfolgen. Für die Laboruntersuchung kann diese Empfehlung sinngemäß angewendet werden (siehe Pkt. 5.3, Pkt. 6 und Pkt. 7).

4 Festlegung der Probennahmestellen

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