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Änderungstext
Fuenfte Änderung der Bekanntmachung der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL)1, 2
Die Bekanntmachung - Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser ( KTW-BWGL) vom 11. März 2019 (BAnz AT 21.03.2019 B5), die zuletzt durch die Vierte Änderung der Bekanntmachung - Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) vom 23. August 2024 (BAnz AT 12.09.2024 B4) geändert worden ist, wird geändert:
I. Änderungen
In Nummer 2 Anwendungsbereich wird der 2. Satz geändert in:
alt | neu |
Die Anlagen D und E gelten ab dem 1. März 2025 verbindlich. | "Die Anlagen D und E gelten ab dem 1. Juli 2026 rechtsverbindlich." |
II. Inkrafttreten
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (01.03.2025) in Kraft.
EU1) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015 S. 1).
EU2) Notifiziert unter 2018/480/D, 2019/646/D, 2020/726/D, 2021/596/D, 2024/0135/D
ID: 250544
ENDE |
(Stand: 05.03.2025)
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