Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Fuenfte Änderung der Bekanntmachung der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL)1, 2

Vom 24. Februar 2025
(BAnz. AT vom 28.02.2025 B9 EU1, EU2)


Die Bekanntmachung - Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser ( KTW-BWGL) vom 11. März 2019 (BAnz AT 21.03.2019 B5), die zuletzt durch die Vierte Änderung der Bekanntmachung - Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) vom 23. August 2024 (BAnz AT 12.09.2024 B4) geändert worden ist, wird geändert:

I. Änderungen

In Nummer 2 Anwendungsbereich wird der 2. Satz geändert in:

alt neu
Die Anlagen D und E gelten ab dem 1. März 2025 verbindlich.  "Die Anlagen D und E gelten ab dem 1. Juli 2026 rechtsverbindlich."

II. Inkrafttreten

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (01.03.2025) in Kraft.

EU1) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.09.2015 S. 1).
EU2) Notifiziert unter 2018/480/D, 2019/646/D, 2020/726/D, 2021/596/D, 2024/0135/D

ID: 250544


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 05.03.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X