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Regelwerk

Überlegungen zur Ermittlung der Standortcharakteristik und Ermittlung der Nutzungscharakteristik

Umweltbundesamt 12/1991

Ausschuß "Verhalten von wassergefährdenden Stoffen" des Beirats
"Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe"(LTwS)
beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit



Vorwort 

Ein anlagenbezogenes Sicherheitskonzept in Abhängigkeit des von Stoffen ausgehenden Gefährdungspotentials ist ein wesentliches Element zur konsequenten Verhinderung des unkontrollierten Stoffübergangs aus technischen Systemen.

Um solche unkontrollierten Stoffübergänge zu verhindern, müssen die Anlagen nach § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes dem Besorgnisgrundsatz genügen.

Dies wird u.a. in den Anforderungskatalogen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser berücksichtigt.

Das anlagenbezogene Sicherheitskonzept richtet sich nach dem Gefährdungspotential, das von einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf einem bestimmten Standort in einer spezifischen Umgebung ausgeht.

Die Standort- und Nutzungscharakterisierung ist ,neben den stoffspezifischen Bewertungen ein weiteres Kriterium, das zur Abschätzung des Gefährdungspotentials herangezogen werden kann.

Für die stoffspezifische Bewertung liegt mit der Klassifizierung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK) ein in die Praxis eingeführtes Bewertungssystem vor [1]. Mit diesen Überlegungen sollen vor allem Denkanstöße gegeben werden, um das Gefährdungspotential noch besser abschätzen zu können. Sie haben keinen Rechtscharakter". Vielmehr sollen sie dazu dienen, die wesentlichen Gesichtspunkte in der Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten herausarbeiten zu helfen.

1 Zielsetzung

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt im Hinblick auf den Grundwasserschutz einen bedeutenden Bereich in der Gewässerschutzpolitik dar, auf den konsequent das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist. Er befaßt sich nach der 5. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz ( § 19g WHG) von 1986 mit dem Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen sowie der Beförderungen in werksinternen Rohrleitungsanlagen. Aus diesem Bereich des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen sind zunehmend erhebliche Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bekannt geworden, so daß gerade dem präventiven Grundwasser- und Bodenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Vor dem Hintergrund des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen bedarf es eines vom Gefährdungspotential der Stoffe ausgehenden adäquaten anlagenbezogenen Sicherheitskonzeptes. Dieses Konzept (Abb. 1) gliedert sich in zwei Komponenten:

Es trägt dem in § 34 Abs. 2 WHG verankerten Besorgnisgrundsatz Rechnung und berücksichtigt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [4, 5], denn die Besorgnis einer Boden- oder Gewässerverunreinigung hängt im Einzelfall von der Wahrscheinlichkeit eines Schadens an der Anlage und den möglichen Folgewirkungen ab. Die aus dem Gefährdungspotential abzuleitende Besorgnis ist um so größer, je wahrscheinlicher der Schadenseintritt und je schwerwiegender die Folge ist. Daraus lassen sich differenzierte anlagenbezogene Anforderungen ableiten.

Die Begründung für eine detaillierte Standortcharakterisierung findet sich in den Anforderungskatalogen der Länder zum Lagern sowie zum Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe [6,9]. Die danach vorzunehmende Gefahrenanalyse macht eine Untersuchung der hydrogeologischen Beschaffenheit des Aufstellungsortes und seines Untergrundes erforderlich, um daraus besondere Schutzmaßnahmen und Schutzanforderungen ableiten zu können.

Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen Situationen, in denen aus punktförmigen Quellen relativ große Frachten an Schadstoffen freigesetzt werden können. Darunter fallen alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als auch Altablagerungen und kontaminierte Betriebsflächen. Flächenhafte Kontaminationen z.B. aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder infolge der weiträumigen Luftverfrachtung von Schadstoffen werden hiermit nicht erfaßt.

Abb. 1:Fließschema für ein Anlagenbezogenes Sicherheitskonzept

Einschätzung des Gefährdungspotentials

Das Gefährdungspotential (GP) wird im wesentlichen durch die drei Kriterien "Stoffcharakteristik (ST)", "Standortcharakteristik (SC)" und "Nutzungscharakteristik (NU)" bestimmt:

GP = f(ST, SC, NU)

In der Stoffcharakteristik (ST) werden die stoffspezifischen Eigenschaften und die Stoffmenge zusammengefaßt. Die stoffspezifischen Eigenschaften werden durch das stoffspezifische Gefährdungspotential (SG) und das Migrationsverhalten (MV) erfaßt.

Das stoffspezifische Gefährdungspotential (SC) beschreibt die relevanten Eigenschaften eines Stoffes hinsichtlich Toxizität, Persistenz, Akkumulierbarkeit, Cancerogenität etc. Das stoffspezifische Migrationsverhalten (MV) charakterisiert das Verhalten eines Stoffes im aufnehmenden Medium Untergrund bzw. Grundwasser. Unter der zu berücksichtigenden Stoffmenge (SM) sind die in Frage kommenden Auslaufmengen aus der jeweiligen technischen Anlage zu verstehen.

Die Standortcharakteristik (SC) ergibt sich aus der lokalen Situation am Standort. Sie umfaßt u.a. den Wasserhaushalt, die Struktur des Untergrundes sowie die Grundwasserhydraulik.

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