Überlegungen für ein Stoffspezifisches Bewertungsschema für das Verhalten von wassergefährdenden Stoffen im Untergrund

Ausschuß "Verhalten von wassergefährdenden Stoffen"
des Beirats "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe" (LTwS)
beim Bundesminister für Umwelt und Reaktorsicherheit

LTwS Nr. 25 Umweltbundesamt 12/1991



Vorwort

Ein anlagenbezogenes Sicherheitskonzept in Abhängigkeit des von Stoffen ausgehenden Gefährdungspotentials ist ein wesentliches Element zur konsequenten Verhinderung des unkontrollierten Stoffüberganges aus technischen Systemen.

Um solche unkontrollierten Stoffübergänge zu verhindern, müssen die Anlagen nach § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes dem Besorgnisgrundsatz genügen. Dies wird u.a. in den Anforderungskatalogen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser berücksichtigt. Für die stoffspezifische Bewertung liegt mit der Klassifizierung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK) ein in die Praxis eingeführtes Bewertungssystem vor [1].

Die nachfolgend aufgezeigten Überlegungen zum stoffspezifischen Bewertungsschema für das Verhalten von Stoffen im Untergrund zur Abschätzung des generellen Verhaltensmusters von Stoffen bei ihrer Migration im Untergrund sind ein weiteres Kriterium, das zur Abschätzung des Gefährdungspotentials herangezogen werden kann.

Sie haben keinen "Rechtscharakter" und sollen auch nicht die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Wassergefährdungsklassen ersetzen. Sie sind dazu geeignet, weitere Informationen für die Einstufung der Stoffe in die Wassergefährdungsklassen zu liefern und insbesondere für Schadensfälle und Altlasten das Ausbreitungsverhalten von Stoffen im Untergrund im Grundsatz zu bewerten.

1. Zielsetzung

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt im Hinblick auf den Grundwasserschutz einen bedeutenden Bereich in der Gewässerschutzpolitik dar, auf den konsequent das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist. Er befaßt sich nach der 5. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz ( § 19g WHG) von 1986 mit dem Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen sowie der Beförderungen in werksinternen Rohrleitungsanlagen. Aus diesem Bereich des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen sind zunehmend erhebliche Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bekannt geworden, so daß gerade dem präventiven Grundwasser- und Bodenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Vor dem Hintergrund des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen bedarf es eines vom Gefährdungspotential der Stoffe ausgehenden adäquaten anlagenbezogenen Sicherheitskonzeptes. Dieses Konzept (Abb. 1) gliedert sich in zwei Komponenten:

Es trägt dem in § 4 Abs. 2 WHG verankerten Besorgnisgrundsatz Rechnung und berücksichtigt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [4, 5], denn die Besorgnis einer Boden- oder Gewässerverunreinigung hängt im Einzelfall von der Wahrscheinlichkeit eines Schadens an der Anlage und den möglichen. Folgewirkungen ab. Die aus dem Gefährdungspotential abzuleitende Besorgnis ist um so größer, je wahrscheinlicher der Schadenseintritt und je schwerwiegender die Folge ist. Daraus lassen sich differenzierte anlagenbezogene Anforderungen ableiten.

Die Begründung für eine detaillierte Standortcharakterisierung findet sich in den Anforderungskatalogen der Länder zum Lagern sowie zum Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe. Die danach vorzunehmende Gefahrenanalyse macht eine Untersuchung der hydrogeologischen Beschaffenheit des Aufstellungsortes und seines Untergrundes erforderlich, um daraus besondere Schutzmaßnahmen und Schutzanforderungen ableiten zu können.

Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen Situationen, in denen aus punktförmigen Quellen relativ große Frachten an Schadstoffen freigesetzt werden können. Darunter fallen alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als auch Altablagerungen und kontaminierte Betriebsflächen. Flächenhafte Kontaminationen z.B. aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder infolge der weiträumigen Luftverfrachtung von Schadstoffen werden hiermit nicht erfaßt.

2. Aufgabenstellung

In dem gesamten Verfahren zur Abschätzung des Gefährdungspotentials ist das Feld "Ermittlung des stoffspezifischen Wirkungspotentials" (Abb. 1) standardisiert und bereits in die Praxis eingeführt. Das stoffspezifische Gefährdungspotential (SG) wird in Form der Wassergefährdungsklassen (WGK) durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe" (KBwS) des BMU-Beirates LTwS bestimmt [2].

In der vorliegenden Ausarbeitung wird ein Schema zur Klassifizierung des stoffspezifischen Migrationsverhaltens im Untergrund (MV) beschrieben (Abb. 1). Es orientiert sich nur an den physikalisch-chemischen Eigenschaften eines Stoffes, die für das Verhalten im Untergrund maßgeblich sind. Dem hier dargelegten stoffspezifischen Bewertungsschema für das Migrationsverhalten sind folgende Prämissen vorauszuschicken:

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(Stand: 27.06.2018)

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