Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes

Vom 4. Februar 2001



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Landeswassergesetzes

1. § 104 Abs. 5 Satz 4 und 5 Landeswassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 490 ber. S. 550) wird bis zum 31. Dezember 2001 ausgesetzt.

2. In § 128 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Für den Ausgleich nach § 19 Abs. 4 WHG gelten die Absätze 1 bis 4 und die §§ 129 und 130 entsprechend."

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. März 2000 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 tritt am 31. Dezember 2001 außer Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 4. Februar 2001

Minister für Umwelt, Natur und Forsten

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion