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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz Nr. 1730 zur Bereinigung des Landeswasserrechts

Vom 18. November 2010
(Amtsbl. vom 23.12.2010 S. 2588)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung des Saarländischen Wassergesetzes

Das Saarländische Wassergesetz (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2009 (Amtsbl. S. 676), wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt gefasst:

Erster Teil
Geltungsbereich, Gewässereinteilung

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 (aufgehoben)

§ 2a (aufgehoben)

§ 2b Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten

§ 3 Einteilung der oberirdischen Gewässer

Zweiter Teil
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern

§ 4 Gewässer zweiter und dritter Ordnung

§ 5 Bisheriges Eigentum

§ 6 Uferlinie

§ 7 Überflutung, Verlandung, Uferabriss

§ 8 Änderung der Gemeindegrenzen

§ 9 Wiederherstellung eines Gewässers

§ 10 Verlassenes Gewässerbett, Inseln

§ 11 Duldungspflicht des Gewässereigentümers

Dritter Teil
Benutzung der Gewässer, Genehmigung von Anlagen

I. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 12 Anwendung internationalen Rechts

§ 12a Umsetzung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften

§ 13 Benutzungsbedingungen und Auflagen

§ 13a Verpflichtung zur Selbstüberwachung von Grundwasser

§ 14 Bewilligung

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung

§ 17 (aufgehoben)

§ 18 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge

§ 19 Verlängerung der Erlaubnis

§ 19a Erlaubnisfreiheit aufgrund behördlicher Anordnung

§ 19b Erlaubnis im vereinfachten Verfahren

§ 20 (aufgehoben)

§ 21 Vorkehrungen bei Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung

II. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer

1. Titel
Erlaubnisfreie Benutzung

§ 22 Gemeingebrauch

§ 23 Allgemeine Regelung des Gemeingebrauchs

§ 24 Anordnungen im Einzelfall

§ 25 Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 26 Benutzung zu Zwecken der Fischerei

2. Titel
Schifffahrt, Häfen und Fähren

§ 27 Schifffahrt

§ 28 Fähren und Schifffahrtsanlagen

3. Titel
Aufstauen und Absenken

§ 29 Staumarken

§ 30 Erhalten der Staumarke

§ 31 Kosten

§ 32 Außerbetriebsetzen von Stauanlagen

§ 33 Aufstauen und Ablassen

§ 34 Talsperren, Rückhaltebecken

III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser

§ 35 Beschränkung und Erweiterung der erlaubnisfreien Benutzung

§ 36 Erdaufschlüsse

IV. Abschnitt
Gewässerschutz und wasserwirtschaftliche Planung

1. Titel
Gewässerschutz

§ 37 Wasserschutzgebiete

§ 38 (aufgehoben)

§ 39 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

2. Titel
Wasserwirtschaftliche Planung

§ 40 Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

§ 41 Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans

§ 41a Strategische Umweltprüfung für das Maßnahmenprogramm

§ 42 Abwasserbeseitigungsplan

V. Abschnitt
Heilquellen

§ 43 (aufgehoben)

§ 44 Staatliche Anerkennung

§ 45 Quellenschutzgebiete

§ 46 (aufgehoben)

§ 47 Bisheriger Quellenschutz

VI. Abschnitt
Genehmigung von Anlagen

§ 48 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

VII. Abschnitt
Abwasserbeseitigung

§ 49 Geltungsbereich

§ 49a Beseitigung von Niederschlagswasser

§ 50 Abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften

§ 50a Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden

§ 50b Pflichten der Abwassererzeuger

§ 51 Genehmigungspflicht für das Einleiten in Abwasseranlagen

§ 52 Anforderungen an Abwassereinleitungen

§ 53 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen

§ 54 Überwachung und Eigenkontrolle

Vierter Teil
Unterhaltung, Ausbau oberirdischer Gewässer, Deiche und Dämme, Gewässerrandstreifen

I. Abschnitt
Unterhaltung; Bewirtschaftung

§ 55 Unterhaltungspflicht

§ 56 Umfang der Unterhaltung, Pflege und Entwicklung, Gewässerrandstreifen

§ 57 Unterhaltungspflichtige

§ 58 Förderung durch das Land

§ 59 Unterhaltung bei Anlagen in und an Gewässern

§ 60 Übernahme und Übertragung der Unterhaltung

§ 61 Beseitigungspflicht des Störers

§ 62 Ersatzvornahme

§ 63 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

§ 64 (aufgehoben)

§ 65 Entscheidung in Streitfällen

§ 66 Aufrechterhaltene Unterhaltungspflichten

II. Abschnitt
Ausbau oberirdischer Gewässer

§ 67 Ausbaupflicht und Renaturierung

§ 68 Herstellung schadenverhütender Einrichtungen

§ 69 Entschädigung

§ 70 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaues

§ 71 Vorteilsausgleich

§ 72 Planfeststellung, Plangenehmigung

III. Abschnitt
Deiche, Dämme

§ 73 Errichtung, Beseitigung, Umgestaltung

§ 74 Unterhaltung und Wiederherstellung

§ 75 Übergang der Unterhaltungspflicht

§ 76 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

§ 77 Entscheidung in Streitfällen

Fuenfter Teil
Sicherung des Wasserabflusses

I. Abschnitt
Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern

§ 78 Genehmigung

II. Abschnitt
Hochwasserschutz

§ 79 Überschwemmungsgebiete

§ 80 Zulassungen, Genehmigungen in Überschwemmungsgebieten

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