Änderungstext

Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften

Vom 3. Mai 2005
(GV. NRW. 2005 S. 463)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG - ) vom 4. Juli 1979 (GV. NRW. S. 488) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

alt neu
Erster Teil
Einleitende Bestimmungen

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 Ziel der Wasserwirtschaft

§ 2a Umsetzung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft

Zweiter Teil
Oberirdische Gewässer

Abschnitt I
Einteilung der Gewässer, Begriffsbestimmungen

§ 3 Einteilung der Gewässer, Begriffsbestimmungen

Abschnitt II
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern

§ 4 Gewässer erster Ordnung

§ 5 Gewässer zweiter Ordnung

§ 6 Grundbuch

§ 7 Bisheriges Eigentum

§ 8 Uferlinie

§ 9 Verlandung, Überflutung

§ 10 Uferabriß

§ 11 Neues Gewässerbett

§ 12 Inseln, verlassenes Gewässerbett

§ 13 Duldungspflicht des Gewässereigentümers

Dritter Teil
Schutz der Gewässer

Abschnitt I
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz, Reinhalteordnungen

§ 14 Wasserschutzgebiete

§ 15 Besondere Vorschriften für Wasserschutzgebiete

§ 16 Heilquellenschutz

§ 17 (aufgehoben)

Abschnitt II
Wassergefährdende Stoffe

§ 18 Wassergefährdende Stoffe

Vierter Teil
Grundlagen der Wasserwirtschaft, Bewirtschaftung der Gewässer

§ 19 Grundlagen der Wasserwirtschaft

§ 20 Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne

§ 21 Bewirtschaftungspläne

§ 22 Einsicht

§ 23 (aufgehoben)

Fuenfter Teil
Benutzung der Gewässer

Abschnitt I
Gemeinsame Bestimmungen

§ 24 Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung

§ 25 Erlaubnis

§ 25a Gehobene Erlaubnis

§ 26 Bewilligung

§ 27 Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren

§ 28 Zusammentreffen von Erlaubnis- und Bewilligungsanträgen

§ 29 Ausgleich von Rechten und Befugnissen

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 Außerbetriebsetzen, Beseitigen und Ändern von Benutzungsanlagen

§ 32 Erlaubnisfreie Benutzungen nach § 17a des Wasserhaushaltsgesetzes; Notfälle, wasserwirtschaftliche Ermittlungen

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer

§ 33 Gemeingebrauch

§ 34 Regelung des Gemeingebrauchs und des Verhaltens im Uferbereich

§ 35 Anliegergebrauch

§ 36 Benutzung zu Zwecken der Fischerei

§ 37 Schiffahrt

§ 38 Hafen- und Ufergeldtarife

§ 39 Fähren

§ 40 Besondere Pflichten im Interesse der Schiffahrt und des Sports

§ 41 Staumarke

§ 42 Unbefugtes Ablassen

§ 43 Hochwassergefahr

Abschnitt III
Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers

§ 44 Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 44a (aufgehoben)

Sechster Teil
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Abschnitt I
Gemeinsame Bestimmungen

§ 45 Wasserentnahme und Abwassereinleitung

§ 46 Zulässigkeit der Enteignung

Abschnitt II
Wasserversorgung

§ 47 Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung

§ 48 Bau und Betrieb von Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung

§ 49 Anzeigepflicht

§ 50 Verpflichtung zur Selbstüberwachung

Abschnitt III
Abwasserbeseitigung

§ 51 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

§ 51a Beseitigung von Niederschlagswasser

§ 52 Anforderungen an Abwassereinleitungen

§ 53 Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 53a Übergangsregelung

§ 54 Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet von Abwasserverbänden

§ 55 Inhalt des Abwasserbeseitigungsplans

§ 56 Aufstellen des Abwasserbeseitigungsplans, Verbindlichkeit

§ 57 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen

§ 58 Genehmigung von Abwasseranlagen

§ 59 Indirekteinleitungen mit gefährlichen Stoffen

§ 60 Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen

§ 60a Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen mit gefährlichen Stoffen

§ 61 Selbstüberwachung von Abwasseranlagen

§ 62 (aufgehoben)

§ 63 Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden

Siebenter Teil
Abwasserabgabe 

Abschnitt I
Abgabepflicht, Umlage der Abgabe

§ 64 Abgabepflicht anderer als der Abwassereinleiter

§ 65 Umlage der Abgabe durch Gemeinden und Abwasserverbände

§ 66 Ausnahmen von der Abgabepflicht

Abschnitt II
Bewertungsgrundlagen

§ 67 (aufgehoben)

§ 68 Besonderheit bei Nachklärteichen

Abschnitt III
Ermitteln der Schädlichkeit

§ 69 Ermitteln auf Grund des wasserrechtlichen Bescheides

§ 70 Überwachung der Abwassereinleitung

§ 71 (aufgehoben)

§ 72 Ermitteln in sonstigen Fällen

§ 73 Abgabefreiheit bei Kleineinleitungen und bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser

§ 74 Abzug der Vorbelastung

Abschnitt IV
Festsetzen und Erheben der Abgabe

§ 75 Abgabeerklärung

§ 76 (aufgehoben)

§ 77 Festsetzen der Abgabe

§ 78 Fälligkeit, Verjährung

§ 80 Einziehen der Abgabe, Stundung, Erlaß, Niederschlagung

Abschnitt V
Verwenden der Abgabe

§ 81 Zweckbindung

§ 82 Verwaltungsaufwand

§ 83 Mittelvergabe

§ 84 (aufgehoben)

§ 85 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften

Achter Teil
Ausgleich der Wasserführung, Gewässerunterhaltung, Anlagen

§ 86 (aufgehoben)

Abschnitt I

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