Niederschlagswasserbeseitigung - NW (2)
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11 Prüfung der hydrogeologischen und örtlichen Voraussetzungen für eine Versickerung
11.1 Flurabstand
Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt voraus, daß der Boden wasseraufnahmefähig ist und ein ausreichender Abstand von der Grundwasseroberfläche (Grundwasserflurabstand) besteht. In Abhängigkeit vom höchsten natürlichen Grundwasserstand können folgende Versickerungsmethoden zum Einsatz kommen, wobei immer der kritische Abstand (Sohl- und Flurabstand [Definitionen s. unter Nummer 16]) maßgebend ist:
Versickerungsmethode | Sohlabstand (m) | Flurabstand (m) |
Großflächige Versickerung | - | > 1,0 |
Flächenversickerung | > 1,0 | > 1,5 |
Versickerungs-becken | > 1,0 | > 1,5 |
Mulde | - | > 1,5 |
Mulden-Rigolen-versickerung | > 1,0 | > 1,5 |
Rigolen- und Rohrversickerung | > 1,0 | > 2,0 |
Versickerungsschacht | > 1,5 | > 2,5 |
Sonstige Versickerungsmethoden | Prüfung im Einzelfall | Prüfung im Einzelfall |
Nach Einzelfallprüfung besteht in Abhängigkeit vom mittleren Flurabstand die Möglichkeit einer großflächigen Versickerung bei Flurabständen < 1,0 m und > 0,6 m.
Bei flächen- und linienförmigen technischen Versickerungsanlagen, die eine erhebliche Bautiefe aufweisen können, muß neben einem Mindestflur- auch ein Mindestsohlabstand eingehalten werden. Bei Sohlabständen < 1,0 m und > 0,6 m muß im Einzelfall unter Berücksichtigung des mittleren Flurabstandes die Versickerungsmöglichkeit überprüft werden.
11.2 Durchlässigkeit des Bodens unterhalb der belebten Bodenzone
Voraussetzung für die Versickerung ist eine hinreichende Durchlässigkeit des Bodens. Als GrenzDurchlässigkeitsbeiwert für die Wasseraufnahme ist von kf> 5 × 10-6 m/s auszugehen, damit eine ausreichende Sickerleistung erzielt wird. Bei geringerer Durchlässigkeit kann keine Versickerung im Sinne des § 51a LWG gefordert werden. Der Abwasserbeseitigungspflichtige kann jedoch freiwillig auch bei kf-Werten< 5 × 10-6 m/s Versickerungsanlagen errichten, die entsprechend groß dimensioniert werden müssen. Der Durchlässigkeitsbeiwert sollte einen Wert von kf> 1 × 10-3 m/s nicht überschreiten, damit eine Mindestaufenthaltszeit des Niederschlagswassers in der Filterstrecke eingehalten wird.
Daneben müssen spezifische geologische und topographische Gegebenheiten berücksichtigt werden. Bei klüftigfelsigem Untergrund und bei Hanglagen müssen neben der Bestimmung der Sickerfähigkeit des Bodens im Einzelfall festzulegende zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden. Dies ist zum einen aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes (Vernässung, Standsicherheit baulicher Anlagen) notwendig, zum anderen um eine Grundwassergefährdung auszuschließen.
11.3 Vernässung
Es müssen ausreichende Abstände von Gebäuden und Grundstücksgrenzen eingehalten werden, um Vernässungsschäden zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei hohen Grundwasserspiegeln. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
Weiterhin muß sichergestellt werden, daß das zu versickernde Niederschlagswasser nicht in vorhandene Hausdrainagen gelangt.
11.4 Bodenbelastungen (Altlastenverdachtsflächen)
Einen wichtigen Aspekt bei der Versickerung von Niederschlagswasser stellt die Vorbelastung des Bodens dar. Es ist darauf zu achten, daß sich im Untergrund keine Kontaminationen aus bisherigen Geländenutzungen befinden. Belastete Flächen befinden sich häufig auf Altstandorten, Altablagerungen und im Bereich von Verkehrswegen. Da Schadstoffe durch Versickerung in das Grundwasser verschleppt werden können, sind in Verdachtsfällen entsprechende Untersuchungen erforderlich, um die Zulässigkeit der Versickerung vor Ort überprüfen zu können.
Bei den einzelnen Kommunen existieren Erhebungen über Lage und Beschaffenheit von Altstandorten und Altablagerungen sowie über die stoffliche Belastung der Böden. Die unteren Abfallwirtschaftsbehörden (Kreise bzw. kreisfreie Städte) sowie das Landesoberbergamt führen ein sog. Altlasten-Kataster. Zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte haben in den letzten Jahren Bodenberichte oder Bodenbelastungskataster erstellt. Landesweit werden Daten über Stoffgehalte in Böden in das Fachinformationssystem "Stoffliche Bodenbelastung" (FIS StoBO) aufgenommen, die über das Bodeninformationssystem (BIS NRW) abgerufen werden können. Anhand dieser Unterlagen ist abzuschätzen, ob zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen notwendig sind.
11.5 Notwendigkeit hydrogeologischer Informationen
Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Bauleitplanung einen Überblick über die hydrogeologischen Voraussetzungen für eine Versickerung zu verschaffen.
(Stand: 27.06.2018)
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