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Blaue Richtlinie - Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer - Ausbau und Unterhaltung
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 18. März 2010
(MBl.NRW. Nr. 10 vom 31.03.2010 S. 203)
Gl.-Nr.: 772
1 Einleitung
Ziel dieser Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, zu beschreiben, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können, ohne dabei Aspekte wie den ordnungsgemäßen Abfluss, den Hochwasserschutz sowie die angrenzenden Flächennutzungen zu vernachlässigen.
Die seit Dezember 2000 geltende Wasserrahmenrichtlinie ( WRRL) der Europäischen Gemeinschaft, die zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt wurde, formuliert für die Gewässer als grundsätzliche Bewirtschaftungsziele den "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial". Die WRRL bildet die formale und rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer.
Die WRRL unterscheidet bei den Oberflächengewässern natürliche Gewässer, für die der "gute ökologische Zustand" als Ziel gilt, und "erheblich veränderte" sowie "künstliche" Gewässer, für die das "gute ökologische Potenzial" auschlaggebend ist. Die vorliegende Richtlinie gilt grundsätzlich für alle drei Gewässerkategorien. Die Festlegung des jeweils zu erreichenden Bewirtschaftungsziels ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen wasserwirtschaftlichen Vorgaben und den Nutzungsansprüchen. So entziehen sich z.B. Gewässer in Innenstadtbereichen oder Schifffahrtskanäle sowie künstliche Entwässerungsgräben aufgrund ihrer Funktion einer naturnahen Entwicklung im engeren Sinne, obwohl auch für diese Gewässer das Ziel "gutes ökologisches Potenzial" gilt. Für den Teilaspekt der gewässerstrukturellen Ziele wird im Folgenden der Begriff "Entwicklungsziel" verwendet.
Diese Richtlinie trifft keine Bewirtschaftungsentscheidungen. Die Richtlinie enthält keine Vorgaben, wo und in welchem Umfang die Gewässer strukturell zu verbessern sind. Diese Vorgaben ergeben sich aus dem für das jeweilige Gewässer gesetzten Bewirtschaftungsziel. In der vorliegenden Richtlinie wird vielmehr verdeutlicht, wie die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden können.
Die Richtlinie beschreibt Planungsgrundsätze und Planungsinstrumente und informiert über Planungsabläufe und das methodische Vorgehen bei der naturnahen Entwicklung der Gewässer. Für die bestehenden Planungsinstrumente wird aufgezeigt, in welcher Weise Leitbilder, Ist-Zustandserfassungen, Entwicklungsziele und Maßnahmen im Spannungsfeld von ökologischen Erfordernissen, konkreten Nutzungsansprüchen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen so aufeinander abgestimmt werden, dass die vielfältigen Belange möglichst in Einklang gebracht werden können. Diese Abwägung ist in besonderem Maße an Fließgewässern erforderlich, bei denen neben der ökologischen Funktionsfähigkeit weitere unverzichtbare Aspekte (landwirtschaftliche, gewerbliche Nutzungen, Siedlungsgebiete, Hochwasserschutz, Naherholung etc.) zu berücksichtigen sind.
Die Richtlinie gibt konkrete Hinweise und Empfehlungen für die naturnahe Unterhaltung, den naturnahen Ausbau und die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer. Dabei stellt sie eigendynamische Prozesse, unterstützt durch planvolle und zielgerichtete Gewässerunterhaltung in den Vordergrund. Mit der Beschreibung gewässertypischer Maßnahmen bietet sie Anregungen für die praktische Arbeit vor Ort. Dadurch wird die Praxisnähe und Anwendbarkeit der Richtlinie gestärkt.
Bei der Auswahl der Maßnahmen wird deutlich, wann auf die eigendynamische Entwicklungsfähigkeit der Gewässer mit ihren Auen gesetzt werden kann und wann nur bauliche Maßnahmen zielführend sind. Die hohe Bedeutung der Eigendynamik für naturnahe Bäche und Flüsse wird dargestellt und ebenso werden Möglichkeiten und Grenzen dieser eigendynamischen Prozesse aufgezeigt.
Zur Entwicklung vielfältiger, naturnaher Gewässerstrukturen ist ein gewässertypkonformer Entwicklungsraum erforderlich. Der Raumanspruch für diesen "Entwicklungskorridor" wird fachlich hergeleitet und in seiner Größenordnung benannt. Für intensiv genutzte Lagen werden die Restriktionen und die mit ihnen verbundenen - häufig stark reduzierten - Entwicklungsoptionen aufgezeigt.
Die Neuauflage der Richtlinie ist im Wesentlichen in den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen - fußend auf der WRRL - wie auch neuen Wissensständen im Bereich der Gewässertypologie begründet. Daraus folgte eine weitreichende Aktualisierung der entsprechenden Kapitel. Zudem wurden die umfassenden Erfahrungen aus umgesetzten Projekten sowie den Erkenntnissen zu einer geänderten Unterhaltungspraxis Rechnung getragen, die die eigendynamischen Entwicklung und deren Potenziale in den Vordergrund rücken.
Die Richtlinie wendet sich vor allem an die Unterhaltungs- und Maßnahmenträger, Verbände, Behörden und Planungsbüros, die sich mit Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau befassen.
Im Einzelnen haben sich folgende Aspekte geändert oder sind ergänzt worden:
(Stand: 18.12.2024)
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