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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufstellung von Hochwasserschutzkonzeptionen an kleineren Gewässern
- Niedersachsen -
Vom 07. Juli 2009
(MBl. Nr. 31 vom 05.08.2009 S. 716aufgehoben)
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt Zuwendungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an Gewässern, die in der Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind (im Folgenden: Verordnung) aufgeführt sind und für die keine Hochwasserschutzpläne nach § 94 NWG aufgestellt werden. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie und den VV/VV-Gk zu § 44 LHO gewährt.
1.2 Als Folge des Klimawandels werden zunehmende Starkregenereignisse erwartet, die auch an kleinen Gewässern das Hochwasserschadensrisiko deutlich vergrößern. Zweck der Zuwendung ist es, insbesondere in Fällen kleinräumig auftretender Niederschlagsextreme, Informationen über Art und Ausmaß der Hochwassergefährdung zu evaluieren.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Gefördert wird die Vergabe von Aufträgen an Dritte zur Aufstellung örtlicher Hochwasserschutzkonzeptionen, die Defizite im Hochwasserschutz an Gewässern i. S. der Verordnung beschreiben und wirksame Schutzmaßnahmen aufzeigen.
2.2 Eine Förderung kommt nicht in Betracht für die Erstellung von Generalentwässerungsplänen sowie die Planung und den Bau von Abwasseranlagen einschließlich Niederschlagsentwässerung und -rückhaltung.
2.3 Die Gewährung einer Zuwendung ist nicht möglich, wenn der Gegenstand bereits gefördert worden ist oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erfolgt (Ausschluss der Doppelförderung).
2.4 Mit der finanziellen Beteiligung des Landes an einer Hochwasserschutzkonzeption ist keine Entscheidung über die Finanzierung der Maßnahmen präjudiziert, die in der Konzeption als notwendig beschrieben werden.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände, Deichverbände oder Wasser- und Bodenverbände, denen die Aufgabe des Hochwasserschutzes obliegt.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Hochwasserschutzkonzeptionen sind auf der Grundlage des Leitfadens zur Aufstellung von Hochwasserschutzkonzeptionen (Anlage 1) zu erstellen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben sind Dienstleistungen Dritter (z.B. Ingenieur- oder Planungsbüros). Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist zu beachten. Eigenleistungen gehören nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzielle Beteiligungen Dritter sind von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen.
6. Anweisungen zum Verfahren
6.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
6.2 Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.
6.3 Anträge sind mit dem in Anlage 2 dargestellten Vordruck bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
6.4 Eine Ausfertigung der Hochwasserschutzkonzeption ist dem NLWKN - Gewässerkundlicher Landesdienst - zur Verfügung zu stellen.
7. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 01.06.2009 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.
Leitfaden zur Aufstellung von Hochwasserschutzkonzeptionen | Anlage 1 |
1. Einleitung
Aufgrund der vergangenen Starkregenereignisse insbesondere im Harzvorland und den davon betroffenen Gemeinden an kleinen Gewässern besteht aus der Sicht des Landes besonderer Handlungsbedarf bei diesen betroffenen Kommunen. Gerade kleine Gemeinden sind aber mit dieser aufgrund der möglichen Auswirkungen des globalen Klimawandels immer dringlicher werdenden Aufgabe zum Hochwasserschutz überfordert und bedürfen der Unterstützung. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an Gewässern stellt das Land im Rahmen des Förderprogramms "Aufstellung örtlicher Hochwasserschutzkonzeptionen an kleinen Gewässern" für den Zeitraum 01.01.2009 bis zum 31.12.2011 finanzielle Mittel zur Verfügung.
Während es sich bei Hochwasserschutzplänen um flussgebietsbezogene Pläne handelt, handelt es sich bei den Hochwasserschutzkonzeptionen um kleinräumige, örtlich begrenzte (gemeindebezogene) Betrachtungen. Diese sollen mögliche Defizite im Hochwasserschutz an kleinen Gewässern, insbesondere in Fällen kleinräumig auftretender Niederschlagsextreme, evaluieren.
2. Inhalte der Hochwasserschutzkonzeption
Der grundsätzlich in den Hochwasserschutzkonzeptionen abzuhandelnde Umfang wird nachfolgend dargestellt.
2.1 Beschreibung der Gebietscharakteristik
Im ersten Schritt muss das Planungsgebiet festgelegt und die Charakteristik des Gebietes beschrieben werden. Zu dieser Beschreibung gehören die klimatischen, topographischen, geologischen und anthropogenen Verhältnisse im Einzugsgebiet.
Als erster Arbeitsschritt ist das Planungsgebiet abzugrenzen und wie folgt zu beschreiben:
2.2 Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme soll in systematischer Zusammenfassung die vorhandenen Erkenntnisse der Hochwasserverhältnisse enthalten. Insbesondere sind die rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete, die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete sowie die ermittelten HQ-Linien zu verwenden. Dazu gehört auch die Beschreibung signifikanter historischer Hochwasserereignisse. Bei Berechnungen werden die gleichen hydrologischen und hydraulischen Daten wie zur Berechnung der Überschwemmungsgebiete benutzt. Soweit dem NLWKN zusätzlich Daten zur Verfügung stehen, werden diese dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Die Bestandsaufnahme umfasst auch die Darstellung des Zustandes des Gewässers bzw. der Gewässerunterhaltung.
Ferner ist auf administrative Maßnahmen, wie z.B. die Information der Bevölkerung bei bestimmten Wasserständen oder Einschränkungen im Bebauungsplan etc., hinzuweisen. Die vorhandenen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes insbesondere von regionaler Bedeutung wie Deiche, Stauanlagen (Rückhaltebecken, Talsperren) oder sonstige Gewässerausbauten und die natürlichen Rückhalteflächen sind verbal und kartographisch darzustellen. Konzepte sind zu erläutern.
2.3 Auswirkungen des Klimawandels
Vorliegende Erkenntnisse im Hinblick auf die Veränderung wasserwirtschaftlicher Parameter (Abflusshöhe und -menge) bedingt durch den Klimawandel fließen in die Hochwasserkonzeption ein.
2.4 Hydraulische Berechnungen
Das für den Betrachtungsraum maßgebende Hochwasserereignis ist in Absprache mit dem gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) im NLWKN festzulegen. Sofern Ergebnisse vorhandener Niederschlags-/Abfluss-Modelle (NA-Modelle) vorliegen, sind diese unter Berücksichtigung weiterer Kenntnisse (Abflussspendenlängsschnitte, Pegelstatistik etc.) zu verwenden. Vorhandene Gutachten zur Berechnung der HQ100-Linien und zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete sind zu nutzen. Neben der flächenhaften Darstellung des Überschwemmungsbereichs sind die Wassertiefen abzubilden. Ferner ist eine Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse vor Ort durchzuführen und nachzuweisen.
2.5 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind in einem geeigneten Maßstab zu erstellen.
In den Gefahrenkarten ist Folgendes darzustellen:
Vorzugsweise sind die Gefahrenkarten im Maßstab 1 : 25.000 auf der Basis 1 : 5.000 zu erstellen. Die Einteilung in Gefahrenklassen für die Aufstellung von Gefahrenkarten erfolgt nach den Empfehlungen der LAWa (Empfehlungen der LAWa zur Aufstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten, März 2006).
In den Risikokarten sind die potenziellen hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen für die Hochwässer wie folgt anzugeben:
Als Grundlage für die Berechnung der potenziell hochwasserbedingten Auswirkungen sind die Daten der Landesvermessung, Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) heranzuziehen. Dabei sind ALK/ALB-Daten und soweit vorhanden ATKIS/ALKIS sowie CORINE-Landcover-Daten zu verwenden.
2.6 Analyse der Ergebnisse
Die Ergebnisse zu den Nummern 2.1 bis 2.5 sind zu analysieren und zu bewerten.
2.7 Maßnahmenbeschreibung
Ausgehend von Nummer 2.6 sind lokale Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles zu beschreiben.
darzustellen.
2.8 Maßnahmenbewertung
Die Wirksamkeit von Maßnahmen ist zu verifizieren und in einer Prioritätenliste für die Umsetzung zusammenzustellen. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme wird durch eine Gegenüberstellung von Kosten und Schadenspotential abgeschätzt. Das Schadenspotential wird durch die Berechnung des Schadenserwartungswertes ermittelt.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Aufstellung einer Hochwasserschutzkonzeption an kleineren Gewässern | Anlage 2 |
NLWKN-Direktion
Standort ................................................................
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1. Antragsteller/Zuwendungsempfänger
2. Vorhaben
3. Lage des Vorhabens
4. Durchführungszeitraum
5. Beantragte Zuwendung für das geplante Einzelvorhaben
6. Finanzierungsplan
7. Erklärungen - Der Antragsteller erklärt, dass
8. Anlagen
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ENDE |
(Stand: 27.06.2018)
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