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Regelwerk

Verfahrensweise zur Abschätzung des Nutzbaren Dargebots von Grundwasserkörpern und seine Aufteilung auf die Teilkörper der unteren Wasserbehörden

Vom 25.11.2014
(WEB)



zum Rderl. Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers

Nds. Ministerium f. Umwelt, Energie und Klimaschutz

0. Vorbemerkungen

Die Verfahrensweise zur Abschätzung des Nutzbaren Dargebots wurde vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf Veranlassung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) unter Mitwirkung von Vertretern des MU, des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und zeitweise der unteren Wasserbehörden (UWB) anlässlich der Erstveröffentlichung des Runderlasses des MU zur "Mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers" v. 25.6.2007 entwickelt. Die operative Umsetzung führte das LBEG durch. Diese Verfahrensweise liegt auch der Neuberechnung des Nutzbaren Dargebots in 2014 mit aktualisierten Eingangsparametern für die Neuveröffentlichung des Runderlasses zu Grunde.

Neben den naturwissenschaftlichen Grundlagen und Methoden beinhaltet die Verfahrensweise auch Elemente, die in der o. g. Arbeitsgruppe per Konvention festgelegt wurden. Neben diesen Konventionen ist zu beachten, dass die vorhandenen Flächendaten (Karten) unterschiedlichen Maßstabsebenen entnommen wurden, so dass im Ergebnis nur eine überschlägige Abschätzung resultiert.

Die grundlegenden Einheiten zur Bewirtschaftung des Grundwassers gemäß den Zielen und Grundsätzen des WHG und der GrwV sind die Grundwasserkörper (GWK). Grundwasserkörper sind vom Grundsatz her die kleinste und für Bewirtschaftungszwecke nicht mehr aufteilbare Bewirtschaftungseinheiten. Wesentliche Grundlagen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der GWK sind die genehmigten Entnahmemengen und die noch Nutzbare Dargebotsreserve; die Summe bildet das Nutzbare Dargebot. Das Nutzbare Dargebot wird auf der Grundlage des nachfolgend beschriebenen Verfahrens unter Berücksichtigung folgender Ziele abgeschätzt:

Aufgrund der Verwaltungsstruktur des Landes - Wasserrechte werden durch die unteren Wasserbehörden auf der Ebene der Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie und selbstständige Städte) erteilt - war es gewünscht, die Grundwasserkörper weiter aufzuteilen und die Nutzbare Dargebotsreserve der GWK flächenproportional auf diese Verwaltungseinheiten zu übertragen. Aus der Verschneidung der Grenzen der GWK mit den Gebietsgrenzen der zuständigen unteren Wasserbehörden ergeben sich dadurch Teilkörper, für die durch flächenproportionale Aufteilung die Nutzbare Dargebotsreserve abgeschätzt wird. Der Verfahrensablauf ist in Abbildung 1 skizziert.

1. Begriffsbestimmungen

Die im Rahmen der Verfahrensweise verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:

Begriff Definition
Grundwasserkörper - GWK Aufgrund der Vorgaben der EG-WRRL abgegrenzte Grundwasservorkommen
Teilkörper - TK Teil des GWK, der sich aus der Verschneidung mit den Gebietsgrenzen der unteren Wasserbehörden ergibt
Grundwasserdargebot - GWDg Grundwasserneubildung aus Niederschlag, berechnet mit der Methode GROWA06_v2 [m3/a] des LBEG
Trockenwetterdargebot - TWDg
Mittleres Grundwasserdargebot in Trockenwetterperioden,

berechnet aufgrund eines Klimaszenarios der 5 trockensten Jahre(20. Perzentil) [m3/a]

Ergiebigkeitsabschlag Abschlag vom Trockenwetterdargebot aufgrund ungünstiger hydraulischer Entnahmebedingungen, die eine Nutzung behindern. [%]
Versalzungsabschlag Abschlag vom Trockenwetterdargebot aufgrund von Versalzungen im GWK, die eine Nutzung behindern [%]
Gewinnbares Trockenwetterdargebot Teil des Trockenwetterdargebots, das mit technischen Mittel entnehmbar ist und grundsätzlich einer Nutzung zur Verfügung steht. [m3/a]
Gewinnbare Dargebotsreserve Grundwassermenge, die sich nach Reduktion des Gewinnbaren Trockenwetterdargebots um die bereits genehmigten Entnahmemengen ergibt [m3/a]
Öko-Abschlag Abschlag von der Gewinnbaren Dargebotsreserve zur Sicherung und Erhaltung grundwasserabhängiger Landökosysteme [%]
Ökosensitivitätsklasse Klasseneinteilung der ökologischen Sensitivität einer Fläche, die sich aus der Kreuztabelle nach Abschätzung des Anteils des kapillaren Aufstiegs am langjährigen mittleren Grundwasserdargebot und dem Anteil grundwassernaher Böden am Grundwasserkörper ergibt.
Nutzbare Dargebotsreserve Grundwassermenge, die sich nach Reduktion der Gewinnbaren Dargebotsreserve durch den Öko-Abschlag ergibt. [m3/a]
Nutzbares Dargebot nach DIN 4049: Teil des Gewinnbaren Grundwasserdargebots, das für die Wasserversorgung unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen genutzt werden kann. Diese Randbedingungen werden bei dieser Verfahrensweise zum einen durch die Vorgabe, dass das Trockenwetterdargebot als Ausgangsgröße verwendet wird und zum anderen durch den Versalzungsabschlag und den Öko-Abschlag konkretisiert.

2. Beschreibung der Verfahrensweise

umwelt-online - Demo-Version


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