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Einführung eines Symbols zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbote oder das Abraten vom Baden
- Niedersachsen -
Vom 1. Juli 2011
(Nds.MBl Nr. 30 vom 31.08.2011 S. 558)
Die aufgrund § 11 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BadegewVO zu verwendenden Zeichen und Symbole wurden mit Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/321/EU vom 27.05.2011 (ABl. EU Nr. L 143 S. 38) wie folgt eingeführt:
Sie sind gemäß § 11 Abs. 5 BadegewVO ab dem 15.5.2012 zu verwenden.
Symbole zur Information über ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden |
Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers | Anlage 2 |
ENDE |
(Stand: 27.06.2018)
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