Regelwerk, Wasser EU, HH

Vollzugshinweise VAwS HH
- Inhalt -

Vorbemerkung

1. Anwendungsbereich (§ 1)

2. Begriffsbestimmungen (§ 2)

2.1 Anlage und Betriebseinheit

2.2 Feste wassergefährdende Stoffe

2.3 Unterirdisch

2.4 Rohrleitungen

2.5 Betriebsstörung

3. Grundsatzanforderungen (§ 3)

3.1 Auffangraum von Lageranlagen

3.2 Löschwasserrückhaltung

3.3 Betriebsanweisung

3.3.1 Überwachungsplan

3.3.2 Instandhaltungsplan (§§ 19 g und 19 i Absatz 1 WHG)

3.3.3 Alarmplan Meldewege, Maßnahmen im Schadensfall (§ 8)

3.3.4 Besondere Regelungen Befüllen von Anlagen (§ 20)

3.4 Unterweisung des Bedienungspersonals

3.5 Merkblätter

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

4.1 Allgemeines

4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen

4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen

4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art

4.5 Privilegierung von Abfüllplätzen für Heizölverbraucheranlagen

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)

5.1 Allgemeines

5.2 Technische Regeln nach Bauordnungsrecht

5.3 Technische Regeln nach Anlagensicherheits- und Arbeitsschutzrecht

5.4 Besondere Einzelregelungen

5.4.1 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

5.4.2 Behälter und Rohrleitungen

5.4.2.1 Allgemeines

5.4.2.2 Standsicherheit

5.4.2.3 Brandschutz

5.4.2.4 Korrosionsbeständigkeit, Korrosionsschutz

5.4.2.5 Besichtigungsöffnung

5.4.2.6 Doppelwandige Behälter und doppelwandige Rohrleitungen

5.4.2.7 Abstände

5.4.3 Domschächte, sonstige Schächte, Schutzkanäle

5.4.4 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter

5.4.5 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen

5.4.5.1 Größe und Anordnung

5.4.5.2 Standsicherheit

5.4.5.3 Dichtheit

5.4.5.4 Abdichtungen

5.4.5.5 Untersuchungen

5.4.5.6 Niederschlagswasser

5.4.6 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis zu 450 Litern

5.4.7 Ausrüstungsteile, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen

5.4.8 Abfüll- und Umschlaganlagen

5.4.8.1 Abfüll- und Umschlagplätze

5.4.8.2 Umschlagen wassergefährdender Stoffe über Leitungsverbindungen beim Laden und Löschen von Schiffen

5.4.8.3 Tankstellen und kleine Eigenverbrauchstankstellen

5.4.9 Kühl- und Heizeinrichtungen

5.4.10 Ausrüstung und Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und Störfälle

6. Gefährdungspotenzial (§ 6)

6.1 Ermittlung der Gefährdungsstufe einer Anlage

6.2 Einstufung wassergefährdender Stoffe auf Grund der VwVwS vom 17. Mai 1999 (Bundesanzeiger 98 a vom 29. Mai 1999)

6.3 Unterschiedliche wassergefährdende Stoffe in einer Anlage

6.4 Bewertung der Wassergefährdung von Abfällen

6.5 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes

7. Weiter gehende Anforderungen (§ 7)

7.1 Voraussetzungen

7.2 Anforderungen

7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

8. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften, Anzeigepflicht (§ 8)

9. (§ 9 aufgehoben)

10. Anlagen in Schutzgebieten (§ 10)

10.1 Wasserschutzgebiete

10.2 Überschwemmungsgebiete

11. Anlagenkataster (§ 11)

11.1 Forderung von Anlagenkatastern im Einzelfall

11.2 Inhalt des Anlagenkatasters

12. Rohrleitungen (§ 12)

12.1 Oberirdische Rohrleitungen

12.2 Sicherheitsbetrachtung im besonderen Fall

12.3 Unterirdische Anordnung aus Sicherheitsgründen

12.4 Zulässige unterirdische Rohrleitungen

12.5 Rohrleitungen für wassergefährdende flüssige Stoffe, die nur in erwärmtem Zustand pumpfähig sind

12.6. Unbeabsichtigtes Leerhebern von Behältern

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe

13.2 Lagerbehälter

13.3 Gefahrgutrechtlich zulässige Behälter und Verpackungen

14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)

14.1 Verpackte feste Stoffe

14.2 Überdachte Lagerplätze

14.3 Bodenfläche

14.4 Lagerung von Schüttgütern im Freien

15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)

16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)

17. (§ 17 aufgehoben)

18. Vorzeitiger Einbau (§ 18)

19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)

20. Befüllen (§ 20)

21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)

22. Sachverständige (§ 22)

22.1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren für Sachverständigen- Organisationen

23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)

Tabelle: Übersicht über die Prüfpflicht durch Sachverständige nach § 23 Absatz 1

23.1 Prüfung durch Sachverständige

23.1.2 Wiederkehrende Prüfungen

23.1.3 Prüfung bei Stilllegung der Anlage

23.1.4 Prüfbericht, Maßnahmen der zuständigen Behörde

23.2 Änderung der Prüffristen sowie Befreiung von der Prüfpflicht im Einzelfall (§ 23 Absatz 2)

23.3 Nachweis eines Überwachungsvertrages als Ersatz für die Sachverständigenprüfung bei bestimmten oberirdischen Anlagen (§ 23 Absatz 3)

23.4 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften (§ 23 Absatz 4)

23.5 Prüfungen nach der Stahlbetonrichtlinie

23.6 Wegfall der Prüfung in Folge der Teilnahme am Öko-Audit

24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)

25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)

26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)

27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)

28. Bestehende Anlagen (§ 28 und § 28 a)

28.1 Allgemeines

28.2 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung

28.3 Anlagen in Schutzgebieten nach § 10 Absätze 1 und 2 Die Bestandsschutzregelung des § 28 Absatz 2 Satz 2 gilt auch für Anlagen in Schutzgebieten.

28.4 Einwandige unterirdische Behälter

28.5 Rohrleitungen

28.5.1 Unterirdische einwandige Rohrleitungen

28.5.2 Unbeabsichtigtes Leerhebern von Behältern

28.6 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen

28.7 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

28.8 Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung

28.9 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

28.10 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

28.11 Anzeige bestehender Anlagen (§ 28 Absatz 5)

28.12 Verwendung von Flüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 in Leckanzeigegeräten für unterirdische doppelwandige Behälter

Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe a gemäß § 6 Absatz 3 VAwS

Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Betreiber und Betreiberinnen, von Heizölverbrauchsanlagen nach § 3 Nummer 6 der Anlagenverordnung (VAwS) vom 2. April 2002 (HmbGVBl. S 31

Merkblatt für die Erstellung eines Anlagenkatasters gemäß § 11 VAwS

1. Inhalt des Anlagenkatasters

1.1 Allgemeine Angaben

1.2. Anlage Bezeichnung der Anlage Art der Anlage Teilanlagen

1.3 Lage

1.4 Wassergefährdende Stoffe

1.5 Gefährdungspotenzial

1.6 Behördliche Vorgänge, z.B. Anzeigen an die zuständigen Behörden

1.7 Vorkehrungen und Maßnahmen

1.8 Schadensfall Alarmpläne,

1.9 Überwachung

1.10 Instandhaltung

2. Form des Anlagenkatasters

3. Fortschreibung des Anlagenkatasters

4. Überwachung des Anlagenkatasters

5. Datenverarbeitung

Merkblatt Eignungsfeststellung und Bauartzulassung nach § 19h WHG in Verbindung mit § 15 VawS Hinweise zur Antragstellung

1. Allgemeines zu den Antragsunterlagen

2. Bestandteile des Antrages

2.1 Eignungsfeststellung

2.2. Bauartzulassung

2.3 Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt

2.3.1 Antrag

2.3.2 Lage

2.3.3 Anlagenbeschreibung

2.3.4 Wassergefährdende Stoffe

2.3.5 Maßgebliche Betriebseinheit und deren Volumen

2.3.6 Gefährdungsstufe

2.3.7 Standsicherheit, Festigkeit

2.3.8 Dichtheit und Beständigkeit der Anlage

2.3.9 Sicherheitseinrichtungen

2.3.10 Auffangvorrichtungen

2.3.11 Maßnahmen im Schadensfall

2.3.12 Errichtung und Betrieb

2.3.13 Überwachung

2.3.14 Vorhandene Zulassungen

Merkblatt Hinweise zum Überwachungsvertrag als Ersatz für die Sachverständigenprüfung nach den Voraussetzungen von § 23 Absatz 3 VAwS

1. Allgemeines

2. Qualifikation des Fachbetriebes

3. Nachweis gegenüber der Wasserbehörde/Mitteilung von Änderungen

4. Umfang der Regelleistungen im Überwachungsvertrag, der als Ersatz für die Sachverständigenprüfung vorgesehen ist

5. Weitere Hinweise