umwelt-online: VO-WRRL - Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (He)  (2)

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Tabelle 3 Begriffsbestimmungen für den " sehr guten", "guten" und "mäßigen" ökologischen Zustand von Seen

Biologische Qualitätskomponenten
Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Phytoplankton Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz des Phytoplanktons entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Bedingungen für die Sichttiefe signifikant verändert werden. Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physiklisch-chemischen Bedingungen entspricht.

Die planktonischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören würde.

Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen.

Zusammensetzung und Abundanz der planktonischen Taxa weichen mäßig von denen der typspezifischen Gemeinschaften ab.

Bei der Biomasse sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was zu signifikanten uner- wünschten Störungen bei anderen biologischen Qualitätskomponenten und bei der physikalisch-chemischen Qualität des Wassers oder Sediments führen kann.

Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten.

Makrophyten und Phytobenthos Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Keine erkennbaren Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz.

Die makrophytischen und phytobenthischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde.

Die phytobenthische Lebensgemeinschaft wird nicht durch anthropogene Bakterienanhäufung und anthropogenen Bakterienbesatz beeinträchtigt.

Die Zusammensetzung der makrophytischen und phytobenthischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschaft ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.

Es sind mäßige Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz erkennbar.

Die phytobenthische Lebensgemeinschaft kann durch anthropogene Bakterienanhäufung und anthropogenen Bakterienbesatz beeinträchtigt und in bestimmten Gebieten verdrängt werden.

Benthische wirbellose Fauna Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz entsprechen vollständig oder nahe- zu vollständig den Referenzbedingungen.

Der Anteil störungsempfindlicher Taxa im Verhältnis zu robusten Taxa zeigt keine Anzeichen für eine Abweichung von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt keine Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten.

Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten.

Die wirbellosen Taxa weichen in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Wichtige taxonomische Gruppen der typspezifischen Gemeinschaft fehlen.

Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa und der Grad der Vielfalt liegen beträchtlich unter dem typspezifischen Wert und in signifikanter Weise unter den Werten, die für einen guten Zustand gelten.

Fischfauna Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Alle typspezifischen störungsempfindlichen Arten sind vorhanden.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen kaum Anzeichen anthropogener Störungen und deuten nicht auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung irgendeiner besonderen Art hin.

Aufgrund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen Anzeichen für Störungen aufgrund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch- chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten und deuten in wenigen Fällen auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung einer bestimmten Art hin, so dass einige Altersstufen fehlen können.

Aufgrund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Fischarten in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Aufgrund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten zeigt die Altersstruktur der Fischgemeinschaften größere Anzeichen von Störungen, so dass ein mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Wasserhaus- halt Menge und Dynamik der Strömung, Pegel, Verweildauer und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können
Morphologie Variationen der Tiefe des Sees, Quantität und Struktur des Substrats sowie Struktur und Bedingungen des Uferbereichs entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten3
Allgemeine Bedingungen Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben innerhalb des Wertespektrums, das normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen vorzufinden ist. Salzgehalt, pH-Wert, Säureneutralisierungsvermögen, Sichttiefe und Temperatur zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur, die Sauerstoffbilanz, den pH-Wert, das Säureneutralisierungsvermögen, die Sichttiefe und den Salzgehalt gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Konzentrationen nahe Null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortgeschrittensten Analysetechniken. Konzentrationen nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anhang 4 Nr. 2, unbeschadet der Richtlinie 91/414/EG und der Richtlinie 98/8/EG (<eqs). Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrund- werte = bgl). Konzentrationen nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anhang 4 Nr. 2 2 , unbeschadet der Richtlinie 91/414/EG und der Richtlinie 98/8/EG (<eqs). Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Tabelle 4 Begriffsbestimmungen für das "höchste", das "gute" und das "mäßige" ökologische Potential von erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern

Komponente Höchstes ökologisches Potential Gutes ökologisches Potential Mäßiges ökologisches Potential
Biologische Qualitätskomponenten Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten entsprechen unter Berücksichtigung der physikalischen Bedingungen, die sich aus den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers ergeben, soweit wie möglich den Werten für den Oberflächengewässertyp, der am ehesten mit dem betreffenden Gewässer vergleichbar ist. Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten weichen geringfügig von den Werten ab, die für das höchste ökologische Potential gelten. Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten weichen mäßig von den Werten ab, die für das höchste ökologische Potential gelten.

Diese Werte sind in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei einem guten ökologischen Potential der Fall ist.

Hydromorphologische Komponenten Die hydromorphologischen Bedingungen sind so beschaffen, dass sich die Einwirkungen auf das Oberflächengewässer auf die Einwirkungen beschränken, die von den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers herrühren, nachdem alle Gegenmaßnahmen getroffen worden sind, um die beste Annäherung an die ökologische Durchgängigkeit, insbesondere hinsichtlich der Wanderungsbewegungen der Fauna und angemessener Laich- und Aufzuchtgründe, sicherzustellen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Physikalisch-chemische Komponenten
Allgemeine Bedingungen Die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen des Oberflächengewässertyps, der mit dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer am ehesten vergleichbar ist.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur und die Sauerstoffbilanz sowie der pH-Wert entsprechen den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen in den Oberflächengewässertypen vorzufinden sind, die dem betreffenden Gewässer am ehesten vergleichbar sind.

Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten liegen in dem Bereich, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Werte für die Temperatur und der pH-Wert gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen gehen nicht über die Werte hinaus, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Konzentrationen nahe Null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortgeschrittensten Analysetechniken (Hintergrundwerte = bgl). Konzentrationen nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anhang 4 Nr. 2, unbeschadet der Richtlinie 91/414/EG und der Richtlinie 98/8/EG (< eqs). Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen mit dem Oberflächengewässertyp einhergeht, der am ehesten mit dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer vergleichbar ist. Konzentrationen nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anhang 4 Nr. 2 2 , unbeschadet der Richtlinie 91/414/EG und der Richtlinie 98/8/EG (< eqs). Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

2. Chemische Qualitätskomponenten für Umweltqualitätsnormen zur Einstufung des ökologischen Zustands

Die in Nr. 1 Tabellen 2 bis 4 bei den Qualitätskomponenten "spezifisch synthetische Schadstoffe" und "spezifische nicht synthetische Schadstoffe" genannten Umweltqualitätsnormen ergeben sich aus nachstehender Tabelle 5. Die Umweltqualitätsnormen (QNWRRL) sind zu überwachen und einzuhalten, wenn die aufgeführten Stoffe in signifikanten Mengen in den Oberflächenwasserkörper eingetragen werden. Die Überprüfung der Umweltqualitätsnormen erfolgt anhand des arithmetischen Jahresmittelwerts für die jeweilige Messstelle. Der Jahresmittelwert wird wie folgt berechnet: Alle Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze gehen in die Berechnung mit den jeweiligen Werten der halben Bestimmungsgrenze ein. Die Umweltqualitätsnormen gelten als eingehalten, wenn die Jahresmittelwerte die jeweiligen Umweltqualitätsnormen nicht überschreiten. Die Umweltqualitätsnorm ist auch dann eingehalten, wenn die Bestimmungsgrenze größer ist als das Qualitätsziel und der Jahresmittelwert kleiner als die Bestimmungsgrenze. Bei der Überwachung von in signifikanten Mengen eingetragenen Stoffen ist eine mindestens dreimonatliche Beprobung vorzusehen. Es besteht keine Messverpflichtung für Stoffe, die in den jeweiligen Oberflächenwasserkörper nicht in signifikanten Mengen eingetragen werden.

Tabelle 5: Chemische Qualitätskomponenten für Umweltqualitätsnormen zur Einstufung des ökologischen Zustands

EG-Nr.   Qualitätsnorm Einheit
2 2-Amino-4-Chlorphenol 10 µg/l
4 Arsen 40 mg/kg
5 Azinphos-ethyl 0,01 µg/l
6 Azinphos-methyl 0,01 µg/l
8 Benzidin 0,1 µg/l
9 Benzylchlorid (α-Chlortoluol) 10 µg/l
10 Benzylidenchlorid (α,α-Dichlortoluol) 10 µg/l
11 Biphenyl 1 µg/l
14 Chloralhydrat 10 µg/l
15 Chlordan (cis und trans) 0,003 µg/l
16 Chloressigsäure 10 µg/l
17 2-Chloranilin 3 µg/l
18 3-Chloranilin 1 µg/l
19 4-Chloranilin 0,05 µg/l
20 Chlorbenzol 1 µg/l
21 1-Chlor-2,4-dinitrobenzol 5 µg/l
22 2-Chlorethanol 10 µg/l
24 4-Chlor-3-methylphenol 10 µg/l
25 1-Chlornaphthalin 1 µg/l
26 Chlornaphthaline (techn. Mischung) 0,01 µg/l
27 4-Chlor-2-nitroanilin 3 µg/l
28 1-Chlor-2-nitrobenzol 10 µg/l
29 1-Chlor-3-nitrobenzol 1 µg/l
30 1-Chlor-4-nitrobenzol 10 µg/l
31 4-Chlor-2-nitrotoluol 10 µg/l
(32) 2-Chlor-4-nitrotoluol 1 µg/l
(32) 2-Chlor-6-nitrotoluol 1 µg/l
(32) 3-Chlor-4-nitrotoluol 1 µg/l
(32) 4-Chlor-3-nitrotoluol 1 µg/l
(32) 5-Chlor-2-nitrotoluol 1 µg/l
33 2-Chlorphenol 10 µg/l
34 3-Chlorphenol 10 µg/l
35 4-Chlorphenol 10 µg/l
36 Chloropren 10 µg/l
37 3-Chlorpropen (Allylchlorid) 10 µg/l
38 2-Chlortoluol 1 µg/l
39 3-Chlortoluol 10 µg/l
40 4-Chlortoluol 1 µg/l
41 2-Chlor-p-toluidin 10 µg/l
(42) 3-Chlor-o-toluidin 10 µg/l
(42) 3-Chlor-p-toluidin 10 µg/l
(42) 5-Chlor-o-toluidin 10 µg/l
43 Coumaphos 0,07 µg/l
44 Cyanurchlorid (2,4,6-Trichlor-1,3,5-triazin) 0,1 µg/l
45 2,4-D 0,1 µg/l
(47) Demeton (Summe von Demeton-o und -s) 0,1 µg/l
(47) Demeton-o 0,1 µg/l
(47) Demeton-s 0,1 µg/l
(47) Demeton-s-methyl 0,1 µg/l
(47) Demeton-s-methyl-sulphon 0,1 µg/l
48 1,2-Dibromethan 2 µg/l
49-51 Dibutylzinn-Kation 100 4 µg/kg
(52) 2,4/2,5-Dichloranilin 2 µg/l
(52) 2,3-Dichloranilin 1 µg/l
(52) 2,4-Dichloranilin 1 µg/l
(52) 2,5-Dichloranilin 1 µg/l
(52) 2,6-Dichloranilin 1 µg/l
(52) 3,4-Dichloranilin 0,5 µg/l
(52) 3,5-Dichloranilin 1 µg/l
53 1,2-Dichlorbenzol 10 µg/l
54 1,3-Dichlorbenzol 10 µg/l
55 1,4-Dichlorbenzol 10 µg/l
56 Dichlorbenzidine 10 µg/l
57 Dichlordiisopropylether 10 µg/l
58 1,1-Dichlorethan 10 µg/l
60 1,1-Dichlorethen (Vinylidenchlorid) 10 µg/l
61 1,2-Dichlorethen 10 µg/l
(63) 1,2-Dichlor-3-nitrobenzol 10 µg/l
(63) 1,2-Dichlor-4-nitrobenzol 10 µg/l
(63) 1,3-Dichlor-4-nitrobenzol 10 µg/l
(63) 1,4-Dichlor-2-nitrobenzol 10 µg/l
64 2,4-Dichlorphenol 10 µg/l
65 1,2-Dichlorpropan 10 µg/l
66 1,3-Dichlorpropan-2-ol 10 µg/l
67 1,3-Dichlorpropen 10 µg/l
68 2,3-Dichlorpropen 10 µg/l
69 Dichlorprop 0,1 µg/l
70 Dichlorvos 0,0006 µg/l
72 Diethylamin 10 µg/l
73 Dimethoat 0,1 µg/l
74 Dimethylamin 10 µg/l
75 Disulfoton 0,004 µg/l
78 Epichlorhydrin 10 µg/l
79 Ethylbenzol 10 µg/l
80 Fenitrothion 0,009 µg/l
81 Fenthion 0,004 µg/l
(82) Heptachlor 0,1 µg/l
(82) Heptachlorepoxid 0,1 µg/l
86 Hexachlorethan 10 µg/l
87 Isopropylbenzol (Cumol) 10 µg/l
88 Linuron 0,1 µg/l
89 Malathion 0,02 µg/l
90 MCPA 0,1 µg/l
91 Mecoprop 0,1 µg/l
93 Methamidophos 0,1 µg/l
94 Mevinphos 0,0002 µg/l
95 Monolinuron 0,1 µg/l
97 Omethoat 0,1 µg/l
98 Oxydemeton-methyl 0,1 µg/l
(100) Parathion-Ethyl 0,005 µg/l
(100) Parathion-Methyl 0,02 µg/l
(101) PCB-28 20 5 µg/kg
(101) PCB-52 20 5 µg/kg
(101) PCB-101 20 5 µg/kg
(101) PCB-118 20 5 µg/kg
(101) PCB-138 20 5 µg/kg
(101) PCB-153 20 5 µg/kg
(101) PCB-180 20 5 µg/kg
103 Phoxim 0,008 µg/l
104 Propanil 0,1 µg/l
105 Pyrazon (Chloridazon) 0,1 µg/l
107 2,4,5-T 0,1 µg/l
108 Tetrabutylzinn 40 6 µg/kg
109 1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 1 µg/l
110 1,1,2,2-Tetrachlorethan 10 µg/l
112 Toluol 10 µg/l
113 Triazophos 0,03 µg/l
114 Tributylphosphat (Phosphorsäuretributylester) 10 µg/l
116 Trichlorfon 0,002 µg/l
119 1,1,1-Trichlorethan 10 µg/l
120 1,1,2-Trichlorethan 10 µg/l
(122) 2,4,5-Trichlorphenol 1 µg/l
(122) 2,4,6-Trichlorphenol 1 µg/l
(122) 2,3,4-Trichlorphenol 1 µg/l
(122) 2,3,5-Trichlorphenol 1 µg/l
(122) 2,3,6-Trichlorphenol 1 µg/l
(122) 3,4,5-Trichlorphenol 1 µg/l
123 1,1,2-Trichlortrifluorethan 10 µg/l
125-127 Triphenylzinn-Kation 20 5 µg/kg
128 Vinylchlorid (Chlorethylen) 2 µg/l
(129) 1,2-Dimethylbenzol 10  µg/l
(129) 1,3-Dimethylbenzol 10  µg/l
(129) 1,4-Dimethylbenzol 10  µg/l
132 Bentazon 0,1  µg/l
L.II Ametryn 0,5  µg/l
L.II Bromacil 0,6  µg/l
L.II Chiortoluron 0,4  µg/l
L.II Chrom 640 mg/kg
L.II Cyanid 0,01  µg/l
L.II Etrimphos 0,004  µg/l
L.II Hexazinon 0,07  µg/l
L.II Kupfer 160 mg/kg
L.II Metazachlor 0,4  µg/l
L.II Methabenzthiazuron 2,0  µg/l
L.II Metolachlor 0,2  µg/l
L.II Nitrobenzol 0,1  µg/l
L.II Prometryn 0,5  µg/l
L.II Terbuthylazin 0,5  µg/l
L.II Zink 800 mg/kg

Einheiten in µg/l oder mg/l beziehen sich auf die Wasserprobe in der unfiltrierten Probe. Einheiten in mg/kg oder µg/kg beziehen sich auf die Schwebstoffphase oder frische, schwebstoffbürtige Sedimente.

.

  Oberflächengewässer: Chemische Qualitätskomponenten für Umweltqualitätsnormen für die Einstufung des chemischen Zustands Anhang 5
(zu § 7)

Folgende Umweltqualitätsnormen sind einzuhalten:

Tabelle: Umweltqualitätsnormen für die Einstufung des chemischen Zustandes

EG-Nr.   Qualitätsnorm Einheit
1 Aldrin 7 0,01 µg/l
3 Anthracen 0,01 µg/l
7 Benzol 10 µg/l
12 Cadmium 1 µg/l
13 Tetrachlorkohlenstoff 12 µg/l
23 Chloroform (Trichlormethan) 12 µg/l
46 4,4-DDT 10 ng/l
59 1,2-Dichlorethan 10 µg/l
62 Dichlormethan 10 µg/l
71 Dieldrin 7 0,01 µg/l
77 Endrin 7 0,01 µg/l
83 Hexachlorbenzol 0,03 µg/l
84 Hexachlorbutadien 0,1 µg/l
85 Hexachlorcyclohexan 8 0,05 µg/l
92 Quecksilber 1 µg/l
96 Naphthalin 1 µg/l
(99) Benzo(a)pyren 0,01 µg/l
(99) Benzo(b)fluoranthen 0,025 µg/l
(99) Benzo(ghi)perylen 0,025 µg/l
(99) Benzo(k)fluoranthen 0,025 µg/l
(99) Fluoranthen 0,025 µg/l
(99) Ideno(1,2,3-cd)pyren 0,025 µg/l
102 Pentachlorphenol 2 µg/l
111 Tetrachlorethen 10 µg/l
(117)
(117)
(117),
118
1,2,3-Trichlorbenzol
1,3,5-Trichlorbenzol
1,2,4-Trichlorbenzol
 

0,4 9

 

µg/l

121 Trichlorethen 10 µg/l
130 Isodrin 9 0,01 µg/l
  Nitrat 50 mg/l

Einheiten in µg/l beziehen sich auf die Wasserprobe in der unfiltrierten Probe. Einheiten in mg/kg oder µg/kg beziehen sich auf die Schwebstoffphase oder frische, schwebstoffbürtige Sedimente.

Die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen wird nach den Vorgaben in Anhang 4 Nr. 2. überprüft.

weiter .

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