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Regelwerk

Warn- und Alarmplan Rhein
Internationale Kommission zum Schutze des Rheins

14. Juli 2001
(StAnz. Nr. 11 vom 17.03.2003 S. 1118, 1125)



Internationale Kommission zum Schutze des Rheins

67. Plenarsitzung - 3
- Luxemburg -

Die Rheinanliegerstaaten sind in der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins und in Zusammenarbeit mit den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar über folgenden Warn- und Alarmplan Rhein übereingekommen.

1. Allgemeines

1.1 Ziel des Warn- und Alarmplanes ist, plötzlich im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, weiterzumelden und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen zu warnen, sodass

Darüber hinaus sollten Schadensfälle, die großes öffentliches Interesse erwarten lassen, als Information -weitergemeldet werden.

1.2 Beteiligt sind 6 sogenannte Internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ, siehe Anlage 1): Amt für Umwelt und Energie des Kantons basel-Stadt (R1), Préfecture du Bas-Rhin, Strasbourg (R2), Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg, Mannheim (R3), Wasserschutzpolizeistation Koblenz (R4), Bezirksregierung Düsseldorf (RS), Rijkswaterstaat directie Oost-Nederland, Arnhem (R6), sowie das Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (5).

1.3 Zuständig für die Erstmeldung ist die IHWZ, auf deren Gebiet sich der Unfall ereignet hat. Diese Zuständigkeit geht nur dann auf eine andere IHWZ über wenn eine telefonische Absprache nicht möglich oder der Unfallort nicht bekannt ist.

1.4 Die Meldung kann als "Warnung" oder als "Information" durchgegeben werden. Bei ernstlicher Gewässerverschmutzung ergeht immer eine "Warnung".

1.5 Sowohl Fax-Meldungen als auch telefonische Meldungen sollen immer genau dem Meldemuster (Anlage 2) folgen.

1.6 Bei Erstmeldung werden mindestens die Punkte a bis H des Meldemusters weitergegeben. Falls es sich um eine Verunreinigung mit unbekannten Stoffen handelt, kann auf die Angaben E und F in der Erstmeldung verzichtet werden, um eine Verzögerung in der Alarmierung zu umgehen. Die Punkte J bis L sind erforderlichenfalls so schnell wie möglich nachzumelden.

1.7 Es muss dafür gesorgt sein, dass die IHWZ im Alarmfall ständig ausreichend mit qualifiziertem Personal besetzt ist, das über die Vorgänge informiert ist. Die Unterlagen des Warn- und Alarmdienstes sowie ein Handbuch oder eine Datenbank über gefährliche Güter mit einer Liste der Kennzeichnungen (CAS) sollen immer in Reichweite sein (Literaturverzeichnis siehe Anlage 3).

1.8 Von jedem Alarm wird an allen IHWZ ein chronologisches Protokollbuch geführt. Das Protokollbuch beinhaltet Folgendes:

1.9 Der Internationale Warn- und Alarmdienst "Rhein" ändert nichts an den bestehenden regionalen und landesinternen

Warnplänen. Meldungen des Internationalen Warn- und Alarmdienstes "Rhein" werden von den zuständigen IHWZ sofort an die regionalen und landesinternen Warndienste

weitergeleitet.

1.10 Die Rufnummern der IHWZ und des Sekretariats, sowie die internationalen Vorwahlnummern sind der Anlage 5 zu entnehmen. Änderungen der Fax- und Telefonnummern sind den

IHWZ und dem Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.

1.11 Bei Überschreiten der in Anlage 4 gelisteten Orientierungswerte erfolgt in der Regel eine Information gemäß Warn- und Alarmplan.

2. Fax-Meldungen

2.1 Die zuständige IHWZ gibt die Erstmeldung per Fax so schnell wie möglich an alle unterliegenden Hauptwarnzentralen weiter.

Wenn der Unfallort bekannt ist, wird die Meldung an alle auf der Strecke unterhalb des Unfallortes zuständigen IHWZ sowie an das IKSR-Sekretariat abgesetzt. Falls der Unfallort nicht eindeutig bekannt ist, geht die Meldung ("Suchmeldung" - "Avis de recherche" - "Zorkactie") an alle IHWZ, Unterlieger und Oberlieger sowie an das IKSR-Sekretariat.

Schadensereignisse in der Saar und der Mosel werden nur dann im Rahmen des "Warn- und Alarmdienst Rhein" weitergeleitet, wenn von den Unfällen ein Einfluss auf den Rhein erwartet wird. R4 speist die rheinrelevanten Schadensereignisse in den "Warn- und Alarmdienst Rhein" ein.

2.2 Fax-Rückfragen und - Antworten gehen direkt an die betreffende IHWZ und nachrichtlich an alle IHWZ, Unterlieger und

Oberlieger, die auch die über Fax ausgelöste Meldung empfangen haben, sowie an das IKSR-Sekretariat.

2.3 Die Empfänger von Fax-Meldungen, - Rückfragen und -Antworten sollen erkennbar sein (die Abkürzungen gemäß Anlage 1 sind zu verwenden).

2.4 Eine Fax-Meldung beginnt mit:

SOS - Rhin - SOS - Rhein - SOS - Rijn - SOS
trés urgent - eilt sehr - spoed
Alarme - Warnung - Waarschuwing
ou/oder/of
Information - Information - Informatie

2.5 Für eine Fax-Meldung soll die elektronische Word-Maske verwendet werden.

2.6 Nach der Auslösung einer Warnung soll(en) die unmittelbar unterhalb liegende(n) IHWZ durch Rückmeldung den Auslöser per Fax unterrichten, die Warnung empfangen und verstanden zu haben. Falls diese Rückmeldung nicht innerhalb von 3 Stunden erfolgt, soll die auslösende Stelle die Warnung wiederholen.

3. Telefonische Meldungen (nur bei Ausfall der Faxgeräte)

3.1 Die zuständige IHWZ gibt die Meldung telefonisch nach dem Stafetten-Modell an die nächstbetroffene(n) Hauptwarnzentrale(n) weiter:

In besonderen Fällen kann die Meldung auch gegen die Hauptfließrichtung durchgegeben werden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies erforderlich machen. Doppelmeldungen sind zu vermeiden.

3.2 Im Falle einer Verschmutzung in der Schweiz gibt nur die IHWZ basel die Meldung an die IHWZ Mannheim weiter. Die IHWZ Straßburg empfängt ebenfalls die Meldung aus basel, leitet sie aber nicht an Mannheim weiter.

3.3 Im Falle eines Unfalls im Zuständigkeitsgebiet der IHWZ Mannheim werden die IHWZ basel und Straßburg, sofern sie "Unterlieger" des Unfalls sind, sowie die IHWZ Koblenz direkt von Mannheim aus benachrichtigt. In diesem Fall erübrigt sich die Weiterleitung der Meldung durch basel und Straßburg.

3.4 Schadensereignisse in der Saar und der Mosel werden nur dann im Rahmen des "Warn- und Alarmdienst Rhein" weitergeleitet, wenn von den Unfällen ein Einfluss auf den Rhein erwartet wird. R4 speist die rheinrelevanten Schadensereignisse in den "Warn- und Alarmdienst Rhein" ein.

4. Entwarnung

4.1 Sobald nach einer "Warnung" die Gefahrenlage vorüber ist, wird der Alarm durch aufeinanderfolgende Teilstreckenentwarnungen fernschriftlich aufgehoben (Meldemuster, Punkte L bis 0). Die Entwarnung geht an alle IHWZ, Unterlieger und Oberlieger, die auch die durch Fax ausgelöste Meldung empfangen haben, sowie an das Sekretariat der Internationalen Kommission. Die Empfänger sollen erkennbar sein.

4.2 Auf den Strecken, für die zwei IHWZ zuständig sind, klären diese die Entwarnung vorher miteinander ab.

4.3 Sobald eine Teilstreckenentwarnung stattgefunden hat, übernimmt die nächste unterliegende IHWZ die Rolle des Auslösers.

.

  Anlage 1

.

  Internationaler Warn- und Alarmdienst "Rhein" Anlage 2

Meldemuster für die Weiterleitung der Meldung

SOS - Rhein
eilt sehr
Warnung
oder
Information

(A) + a 1 Meldende IHWZ R.... M...
+ a 2 Name der meldenden Person ...........................................
+ a 3 Datum .............................................
+ a 4 Uhrzeit ...........................................
(B) Unfallstelle
+ B 1 Name des Unfallortes ...........................................
+ B 2 Gewässer ...........................................
+ B 3 Uferseite links/rechts/Mitte ...........................................
+ B 4 Flusskilometer ...........................................
(C) Unfallzeitpunkt
+ C 1 Datum ...........................................
+ C 2 Uhrzeit ..........................................
(D) Unfallart
  + D (z.B.: Betriebsstörungen, Schiffsunfälle...)
......................................................................
(E) Unfallstoff
+ E 1 Name des Stoffes ...........................................
+ E 2 Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes (CAS) ...........................................
(F) + F1 In das Wasser gelangte Menge ......................................... t oder m3
+ F 2 Einfließdauer ............................................... Stunden
(G) Bereits festgestelltes Ausmaß der Verschmutzung des Gewässers
+ G 1 Fischsterben ja/nein
+ G 2 Verfärbung des Wassers ja/nein
+ G 3 Geruchsentwicklung ja/nein
Bei schwimmenden Stoffen
+ G 4 Länge ................... m
+ G 5 Breite ................... m
(H) + H 1 Wasserstand ................... cm,
+ H 2 Abfluss ................... m3/s
+ H 3 Fließgeschwindigkeit ................... km/h
Bei späteren Meldungen über den Unfall können die bei Sachverständigen eingeholten zusätzlichen Auskünfte weitergeleitet werden:
(I) + I 1 Getroffene Maßnahmen ............................................................................

Reaktion der Medien .................................................................................

(J) Daten über die Konzentrationen des Unfallstoffes im Gewässer
+ J 1 Berechnet ................... mg/l
+ J 2 Gemessen ................... mg/l
(K) Auswirkungen auf die Wassergüte

(z.B.: Sauerstoffmangel, Fischsterben, Farbe, Geruch, Schädlichkeit für den Menschen, für Tiere und Pflanzen) ........................................................................................

Sobald die Gefahrenlage vorüber ist, ist nach einer Warnung folgende Meldung abzugeben:

SOS - Rhein
eilt sehr
Entwarnung

(L) + L 1 Meldende IHWZ R... M...
+ L 2 Name der meldenden Person ...........................................
+ L 3 Datum ...........................................
+ L 4 Uhrzeit ...........................................
(M) Unfallstelle
+ M 1 Name des Unfallortes ...........................................
+ M 2 Gewässer ...........................................
+ M 3 Uferseite links/rechts/Mitte ...........................................
+ M 4 Flusskilometer ...........................................
(N) Unfallzeitpunkt
+ N 1 Datum ...........................................
+ N 2 Uhrzeit ...........................................
(O) Entwarnung
+ O 1 Entwarnte Strecke von km ................... bis km .................
+ O 2 Begründung der Entwarnung ...........................................

   

.

Literaturverzeichnis  Anlage 3

   

.

Orientierungswerte für den Internationalen Warn- und Alarmplan "Rhein"  Anlage 4

Unter Berücksichtigung der trinkwasserrelevanten Schwellenwerte wird die Anwendung von Orientierungswerten auf der Basis nachfolgender Erwägungen vorgeschlagen:

Im Einzelnen führt die Umrechnung der Konzentrationserhöhungen der Orientierungswerte bei den einzelnen Stoffen zu folgenden Frachten für die Auslösung des Internationalen Warn- und Alarmplans "Rhein":

Orientierungswerte
Stoff Tagesfracht sich ergebende Konzentrationserhöhung
in Lobith in der Tagesmischprobe
kg µg/l
Arsen 500 5
Beryllium 100 1
Cadmium 300 3
Organische Mikroverunreinigungen (Einzelstoffe) 300 3
PAK (Einzelstoffe) 50 0,5
PCB (Einzelstoffe) 10 0,1
Pestizide (Einzelstoffe) 50 0,5
Quecksilber 100 1
Sehen 500 5
Cyanid 500 5
Für die Radioaktivität gilt Folgendes:
Parameter Aktivität
GBq Bq/l
Gesamt-Alpha 20 0,2
Gesamt-Beta 200 2,0
Tritium 10.000 100

Eine einmalige Einleitung dieser Frachten führt an der Messstelle Lobith bei mittlerem Niedrigwasser zu den oben genannten Konzentrationserhöhungen. Bei länger andauernden Ereignissen gilt das Gleiche, wenn täglich diese Fracht eingeleitet wird. Unbeschadet der hier festgelegten Orientierungswerte sind Vorfälle, die Auswirkungen auf die Wassergüte haben können oder öffentlichkeitswirksam sind, weiterhin gemäß Internationalem Warn- und Alarmplan "Rhein" zu melden.

Es ist zudem selbstverständlich, dass auch durch Messungen festgestellte Überschreitungen der Orientierungswerte zu Meldungen gemäß Alarmplan führen können.

Unabhängig von den zuvor angegebenen Orientierungswerten, die die Weiterleitung von Information/Warnungen auf der gesamten Rheinschiene betreffen, können Bedürfnisse (z.B. im Unfallnahbereich) damit nicht abgedeckt werden. Diese Bedürfnisse sind in lokalen bzw. regionalen Warn- und Alarmplänen zu präzisieren.

   

.

  Internationaler Warn- und Alarmdienst "Rhein" Anlage 5

Adressenliste (Stand: 15.02.2001)

Internationale Telefon

CH 0041

D 0049

F 0033

L 00352

B 0032

NL 0031

Hauptwarnzentralen:

(R1) basel
Amt für Umwelt und Energie basel-Stadt
Hochberger Str. 158
CH-4019 basel
Rufnummer +41 (61) 267 73 00 (24 h besetzt)
oder Telefax +41 (61) 267 73 01 +41 (61) 639 22 11 (24 h besetzt)
Email: bdgsa@bs.ch

(R2) STRASSBURG
Préfecture du Bas-Rhin
Service Départemental de ha Protection Civile
Petit Broglie
F-67073 Strasbourg Cedex
Rufnummer: +33 (3) 88 21 67 68
und fragen nach "Protection Civilc
Telefax +33 (3) 88 25 64 98 (24 h besetzt)
Email:

(R3) Mannheim
Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg
IHWZ R 3
Postfach 10 00 12
D-68149 Mannheim
Rufnummer +49 (621) 1 74 37 60 (24 h besetzt)
oder
Telefax: +49 (621) 1 74 37 70 (24 h besetzt)
Email:

(R4) Koblenz
Wasserschutzpolizeistation Koblenz
IHWZ R 4
Emser Straße 2.1 D-56076 Koblenz
Rufnummer: +49 (261) 9 73 00 06 (24 h besetzt)
Telefax: +49 (261) 9 73 00 08 (24 h besetzt)
Email:

(R5) Düsseldorf
Bezirksregierung
Düsseldorf- IHWZ R5
Postfach 30 08 65
D-40408 Düsseldorf
Rufnummer: +49 (211)4 75-26 80 bis 26 85
Telefax: +49 (211)4 75-26 71
Email:

(R6) Arnheim
Rijkswaterstaat directic Oost-Nederland
Gildemeesteraplein 1
NL-6800 ED Arnhem
Rufnummer: +31 (26) 364 06 50 (24 h besetzt)
Telefax: +31 (24) 677 68 45 +31 (26) 362 03 22 (24 h besetzt)
(bitte immer beide Faxnummern anwählen)
Email:

(M1) Metz
Préfecture de la Moselle
Protection Civile F-57034 Metz Cedex
Rufnummer: +33 (3) 87 34 87 34
und fragen nach "Protection Civilc"/, Apparat 8275 et demander la "Protection Civilc"/, poste 8275 en vragen naar de "Protection Civilc"/, toestel 8275
Telefax: +33 (3) 87 32 57 39
Email:

(M2) Luxemburg
Service National de la Protection Civilc
1, rue Robert Stümper
L-2557 Luxembourg
Rufnummer: +352 49 77 11
Telefax: +352 49 38 88
Email: urgences.1 12@protex.etat.lu

Internationale Kommission zum Schutz des Rheins:

(S) Sekretariat
Postfach 309
D-56003 Koblenz
Telefon: +49 (261) 1 24 95
Telefax: +49 (261) 3 65 72
Email: Marc.Braun@IKSR.de

(E) Kommission der Europäischen Gemeinschaften
200, rue de la loi
B-1049 Bruxelles
Telefon: +32 (2) 2 96 86 85
oder +32 (2) 2 99 11 11
Telefax: +32 (2) 2 96 88 25
Email:

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