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Regelwerk

Mustervordruck zum Prüfbericht für die Sachverständigenüberwachung im Herkunftsbereich "Mineralölhaltiges Abwasser"
- Hessen -

Vom 7. Juli 2011
(StAnz. Nr. 29 vom 18.07.2011 S. 941)


(Prüfbericht zur Anlage 49 der Abwasserverordnung für das Land Hessen)

Bezug: Erlass vom 9. September 2005 (StAnz. S. 3901)

Den nachstehenden Mustervordruck für den Prüfbericht mit Anlage zur Überwachung der anzeigebedürftigen indirekten Einleitungen im Herkunftsbereich "Mineralölhaltiges Abwasser" sowie die zugehörige Mängel- und Hinweisliste führe ich hiermit ein. Die Prüfberichte sind durch die sachverständigen Stellen unter Verwendung des Mustervordrucks zu erstellen. Der Prüfbericht kann auch mit Hilfe der Datenverarbeitung erstellt werden, wenn dabei der Inhalt und die Reihenfolge der in dem Mustervordruck enthaltenen Angaben nicht geändert werden. Der Mustervordruck sowie die zugehörige Mängelliste werden auch auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie im Bereich "Wasser, Anerkennungen, Regelungen" (Adresse www.hlug.de/medien/wasser/anerkennung/regelungen.htm) (red. Anm. Link funktioniert nicht) veröffentlicht.

Der Erlass vom 9. September 2005 (StAnz. S. 3901) wird aufgehoben.

Mustervordrucke

Mängel- und Hinweisliste
e = erheblicher Mangel g = geringfügiger Mangel

I. Mängelliste

Nr. Mängel Bewertung 1 Fristen 1 Bemerkungen
A) ORDNUNGSMÄNGEL      
A010 Anzeige an Wasserbehörde fehlt (Einleitung < 1m3/d; >1m3 mit abZ nach WasBauPVO) e 1 Monat  
A020 Nachweis der Einleitungsmenge (Einleitung < 1 m3/d) fehlt e 3 Monate  
A030 Bedienungs- und Wartungsanleitung der Abscheideranlage fehlt g 3 Monate  
A040 Bedienungs- und Wartungsanleitung der Warnanlage fehlt g 3 Monate Mangel muss behoben sein!
A050 Entwässerungsplan fehlt (einschließlich Höhenangaben) g/e 3 Monate  
A060 Entwässerungsplan gibt nicht den tatsächlichen Stand wieder g/e 3 Monate  
A070 Nachweis der regelmäßigen Entsorgung fehlt/unvollständig e unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
A080 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Abwasserbehandlungsanlage liegt nicht vor (abZ) g/e je nach Mangel  
A085 Abwasserbehandlungsanlage ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) g/e je nach Mangel  
A090 Direkteinleitung ohne Erlaubnis e unverzüglich  
A100 Sonstige Ordnungsmängel (Näheres s. Bemerkungen)   je nach Art des Mangels  
B) MÄNGEL AN DER AB WASSERANFALLSTELLE      
B010 HR-Gerät wird mit zu hoher Temperatur/Druck (60/60) betrieben g/e unverzüglich Nachweis ab sofort erbringen
B020 Kreislaufführung des Waschwassers maschinelle Fahrzeugwäsche fehlt/nicht in Betrieb g/e 3 Monate  
B030 Zusätzliche Wasserbelastung durch Methodik der Entkeimung g/e 3 Monate  
C) EIGENÜBERWACHUNG FÜR ABSCHEIDERANLAGEN      
C010 Gerätschaften zur Eigenkontrolle nicht vorhanden, unvollständig, ungeeignet g/e 1 Monat sofort beschaffen
C020 Sachkundenachweis für die Durchführung der Eigenkontrolle/Wartung liegt nicht vor e 3 Monate Nachweis erbringen
C030 Betriebstagebuch fehlt e 1 Monat Betriebstagebuch anlegen
C040 Betriebstagebuch unvollständig geführt      
C050 Aufzeichnung der Ablesung des Wasserzählers fehlt wenn nicht nachvollziehbar ist, dass sonstiges mineralölhaltiges Abwasser < 1m3/d g/e unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
  Nachweis Stoffeinsatz      
C060 Herstellerangabe über die abscheidefreundliche Wirkung der Wasch- und Reinigungsmittel fehlt e   Nachweise ab sofort vollständig führen
C070 Herstellerangabe über Komplexbildnerfreiheit fehlt e   Nachweise ab sofort vollständig führen
C080 Herstellerangabe über Halogenfreiheit fehlt e   Nachweise ab sofort vollständig führen
C090 Herstellerangaben zur Mineralölfreiheit bei maschineller Fahrzeugreinigung ohne Abscheider fehlt g 3 Monate  
  Monatliche Eigenkontrolle      
C100 Aufzeichnung der Schlammschichtdickenmessung fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
C110

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