Regelwerk, Wasser EU, HB

VAwS - Bremen
- Inhalt -

VV = VV-VAwS

§ 1 Anwendungsbereich und Anzeigepflicht VV

§ 2 Begriffsbestimmungen VV

§ 3 Grundsatzanforderungen VV

§ 4 Besondere Anforderungen VV

§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik VV

§ 6 Gefährdungspotential VV

§ 7 Weitergehende Anforderungen VV

§ 8 Anlagen in Schutzgebieten VV

§ 9 Betriebs- und Verhaltensvorschriften VV

§ 10 Kennzeichnungspflicht VV

§ 11 Anlagendokumentation VV

§ 12 Rohrleitungen VV

§ 13 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger oder gasförmiger Stoffe VV

§ 14 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe VV

§ 15 Verfahren

§ 16 Voraussetzungen für Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 17 Umfang von Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 18 Vorzeitiger Einbau

§ 19 (aufgehoben)

§ 20 Befüllen VV

§ 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen VV

§ 22 Sachverständige VV

§ 23 Überprüfung von Anlagen VV

§ 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht VV

§ 25 Technische Überwachungsorganisationen

§ 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

§ 28 Bestehende Anlagen VV

§ 29 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage zu § 3 Nr. 6

Anhang Besondere Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen

1. Erläuterungen

1.1 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Flächen

1.2.1 Anforderungen an das Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten

1.3 Keine Anforderungen in den Tabellen

1.4 Zugrunde zu legendes Volumen

1.5 Einhaltung der Anforderungen

2. Anforderungen

2.1 Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe

2.1.1 Allgemeine Regelung

2.1.2 Anforderungen an Fass- und Gebindelager

2.2 Anforderungen an Abfüll- und Umschlaganlagen

2.2.1 Allgemeine Anforderungen

2.2.2 Heizölverbraucheranlagen

2.2.3 Laden und Löschen von Schiffen mit Rohrleitungen

2.3 Anforderungen an oberirdische Rohrleitungen