Regelwerk, Wasser EU, BW

VAwS - BW
- Inhalt -

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundsatzanforderungen

§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen

§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

§ 6 Gefährdungspotential, Gefährdungsstufen

§ 7 Weitergehende Anforderungen, Ausnahmen

§ 8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften

§ 9 Kennzeichnungspflicht

§ 10 Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten

§ 11 Anlagenkataster

§ 12 Rohrleitungen

Zweiter Teil
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen

wassergefährdender Stoffe

Erster Abschnitt
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art

§ 13 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger und gasförmiger Stoffe

§ 14 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe

Zweiter Abschnitt
Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 15 Verfahren

§ 16 Voraussetzungen für Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen

§ 18 Vorzeitiger Einbau

§ 19 (aufgehoben)

Dritter Abschnitt
Betrieb der Anlagen

§ 20 Befüllen

Dritter Teil
Anlagen zum Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen

§ 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

Vierter Teil
Überwachung

§ 22 Sachverständige Personen

§ 23 Überprüfung von Anlagen

Fuenfter Teil
Fachbetriebe

§ 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht

§ 25 Technische Überwachungsorganisationen

§ 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Sechster Teil
Bußgeldvorschrift

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

Siebter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 28 Bestehende Anlagen

§ 29 Inkrafttreten

Anhang 1 Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen sowie an Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender, flüssiger Stoffe 

Anhang 2