VAwS - BW
- Inhalt -
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsatzanforderungen
§ 4 Anforderungen an bestimmte Anlagen
§ 5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
§ 6 Gefährdungspotential, Gefährdungsstufen
§ 7 Weitergehende Anforderungen, Ausnahmen
§ 8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften
§ 9 Kennzeichnungspflicht
§ 10 Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten
§ 11 Anlagenkataster
§ 12 Rohrleitungen
Zweiter Teil
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen
wassergefährdender Stoffe
Erster Abschnitt
Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art
§ 13 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger und gasförmiger Stoffe
§ 14 Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen fester Stoffe
Zweiter Abschnitt
Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 15 Verfahren
§ 16 Voraussetzungen für Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen
§ 18 Vorzeitiger Einbau
§ 19 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Betrieb der Anlagen
§ 20 Befüllen
Dritter Teil
Anlagen zum Abfüllen, Umschlagen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen
§ 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
Vierter Teil
Überwachung
§ 22 Sachverständige Personen
§ 23 Überprüfung von Anlagen
Fuenfter Teil
Fachbetriebe
§ 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht
§ 25 Technische Überwachungsorganisationen
§ 26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Sechster Teil
Bußgeldvorschrift
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
Siebter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 28 Bestehende Anlagen
§ 29 Inkrafttreten
Anhang 1 Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen sowie an Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender, flüssiger Stoffe