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Regelwerk

Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf

Vom 11. Oktober 1999
(GVBl. 1999 S. 567)


Auf Grund des § 22 des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 3. März 1989 (GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 200), in Verbindung mit § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), wird verordnet:

§ 1 Wasserschutzgebiet

(1) Zum Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen wird im Einzugsgebiet der Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in den Bezirken Köpenick, Lichtenberg, Hellersdorf und Marzahn ein Wasserschutzgebiet mit den folgenden Schutzgebietsteilen festgesetzt:

  1. Schutzgebietsteil Wuhlheide,
  2. Schutzgebietsteil Kaulsdorf.

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weiteren Schutzzonen III B und III A, die engeren Schutzzonen II und die Fassungsbereiche (Zone I).

§ 2 Schutzgebietsteil Wuhlheide und gemeinsame weitere Schutzzone III B für die Schutzgebietsteile Wuhlheide und Kaulsdorf

(1) Der Schutzgebietsteil Wuhlheide befindet sich am Rande des östlichen Stadtzentrums von Berlin und umfasst Teile von Oberschöneweide und Karlshorst sowie von Biesdorf und der Wuhlheide. Er erstreckt sich im Wesentlichen zwischen der Spree, der Wuhle und der südlichen Begrenzung des Schutzgebietsteiles Kaulsdorf.

(2) Die äußere Grenzlinie der gemeinsamen weiteren Schutzzone III B für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf beginnt im Norden an der Straßenüberführung der Cecilienstraße über die Wuhle, verläuft an dem westlichen Ufer der Wuhle in Richtung Norden bis zum Feldberger Ring, weiter den Feldberger Ring, die Neue Grottkauer Straße, die Grottkauer Straße, Ingolstädter Straße, die Straße "Am Rosenhag" in Richtung Osten bis zur Melanchthonstraße, die Karlshafener Straße, Florastraße, Linderhofstraße, Lemkestraße, Donizettistraße, Mozartstraße, Hummelstraße, Schubertstraße, Pestalozzistraße, Landsberger Straße, Pilgramer Straße, Iglauer Straße entlang bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg, an dieser weiter in Richtung Süden bis zum Kumberger Weg, weiter den Kumberger Weg, die Mirower Straße, die Waldpromenade Richtung Westen, die Mahlsdorfer Straße (Südostseite) entlang, der Gehsenerstraße etwa 150 Meter folgend, entlang einer Wohngebietsstraße in Richtung Südwesten bis zur Alten Kaulsdorfer Straße, diese entlang bis zur Straße "Am Bahndamm, von der Straße "Am Bahndamm" bis zur Wuhlebrücke, von dort weiter nach Süden (Flussabwärts) auf der Ostseite der Wuhle bis zur Mündung der Wohle in die Spree, von hier weiter auf der rechten Uferseite der Spree Flussabwärts bis zum Stichkanal am Heizkraftwerk Klingenberg, den Stichkanal entlang und von dort auf einer Linie bis zur Wallensteinstraße, weiter entlang des Bahndammes bis zum Ende der Kleingartenanlagen, auf der Grenze der Kleingartenkolonie weiter, dem Römerweg bis zur Treskowallee folgend, weiter die Treskowallee, den Brascheweg, die Robert-Siewert-Straße, die Ursula-Goetze-Straße nach Norden bis zum Böschungsfuß des Bahndammes entlang, an diesem weiter nach Osten bis zur Straße Alt-Biesdorf, weiter die Straße Alt-Biesdorf entlang, durch den Landschaftspark westlich des Biesdorfer Berges, an der Östlichen Einfriedung des städtischen Friedhofs Lichtenberg, am Böschungsfuß der Bahnstrecke bis zur Wohle und an der Ostseite der Wuhle bis zur Cecilienstraße.

(3) Die äußere Grenzlinie der weiteren Schutzzone III a für das Wasserwerk Wuhlheide, Brunnengalerien West und Ost, verläuft am rechten Ufer der Spree etwa 300 Meter oberhalb des Stichkanals beginnend auf einer Linie durch die Industrieanlagen bis zur Rummelsburger Landstraße, an dieser weiter in Richtung Süden, weiter den Blockdammweg, die Ehrlichstraße, die Trautenauer Straße entlang, an der Nordseite des Seeparkes, auf dem Traberweg bis zur Treskowallee, auf dieser in Richtung Norden weiter bis zur Stolzenfelsstraße, die Stolzenfelsstraße, die Loreleystraße entlang, von hier auf einer nicht näher zu bezeichnenden Linie nach Osten bis zum Biesenhorster Weg, auf dem Biesenhorster Weg, der Straße am Heizhaus, über die Bahnanlagen des Rangierbahnhofes Wuhlheide, weiter auf dem Arnfriedweg bis zur Köpenicker Straße, diese entlang bis zur Geraldstraße, von hier aus nördlich um den Wuhlesee, die Verlängerte Deutschhofer Allee und die Deutschhofer Allee entlang, weiter auf Wegen zur Hoppendorfer Straße, die Hoppendorfer Straße, die Kaulsdorfer Straße, die Bahrendorfer Straße, die Altgrabauer Straße über Piespertswinkel entlang, durch den Innovationspark, über die S-Bahn, weiter auf einem Jagenweg zwischen den Jagen 330 und 327/328, über die Bahnlinie nach Schönefeld, durch das Freizeit- und Erholungszentrum (FEZ), südlich des Sportstadions und der Schwimmhalle bis zur Straße "An der Wuhlheide", die Steffelbauerstraße, Scharnweberstraße, Gaußstraße, Slabystraße, Rathenaustraße und Wilhelminenhofstraße entlang bis zur Spree, etwa 300 Meter oberhalb der Laufener Straße, weiter an der rechten Uferseite der Spree bis zum Ausgangspunkt.

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