Berliner Wassergesetz
- Inhalt -
Erster Teil
Einleitende Bestimmungen, Bewirtschaftung der Gewässer, Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
§ 1 Einleitende Bestimmungen
§ 2 Gewässereinteilung
§ 2a Grundsätze
§ 2b Bewirtschaftung der Gewässer in der Flussgebietseinheit Elbe
§ 2c Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
§ 2d Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans, Strategische Umweltprüfung für das Maßnahmenprogramm
§ 2e Verzeichnis der Schutzgebiete
§ 2f Bewirtschaftungsziele, Fristen
Zweiter Teil
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern
§ 3 Gewässer erster Ordnung
§ 4 Gewässer zweiter Ordnung
§ 5 Bisheriges Eigentum
§ 6 Uferlinie
§ 7 Überflutung
§ 8 Verlandung
§ 9 Uferabriss
§ 10 Wiederherstellung eines Gewässers
§ 11 Verlassenes Gewässerbett, Inseln
§ 12 Duldungspflicht der Anlieger
§ 13 Duldungspflicht des Gewässereigentümers
§ 13a Grundwasserentnahmeentgelt
Dritter Teil
Benutzung der Gewässer, Genehmigung von Anlagen
Abschnitt I
Gemeinsame Bestimmungen
§ 13b Zulassungsvoraussetzungen
§ 14 Benutzungsbedingungen und Auflagen
§ 15 Bewilligung
§ 16 Erlaubnis
§ 16a Koordinierung der Verfahren
§ 16b Antragstellung, Antragsunterlagen
§ 16c Mindestinhalt der Erlaubnis oder Genehmigung
§ 16d Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis und Genehmigung
§ 16e Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen
§ 16f Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 16g Vorhandene Benutzungen und Indirekteinleitungen
§ 16h Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 17 Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren
§ 18 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
§ 19 Ausgleich von Rechten und Befugnissen
§ 20 Zuständigkeit
§ 21 Vorkehrungen bei Stilllegung von Anlagen für die Benutzung eines Gewässers sowie bei Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung
§ 22 Wasserschutzgebiete
§ 22a Bauliche Anlagen in Wasserschutzgebieten
§ 23 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeigepflicht
§ 23a Verhütung von Gewässerschäden; Meldepflicht
§ 23b Genehmigung von Rohrleitungsanlagen
§ 24 Notfälle
§ 24a Ausbau von Ver- und Entsorgungsnetzen
Abschnitt II
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer
Titel 1
Erlaubnisfreie Benutzung
§ 25 Gemeingebrauch
§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 27 Benutzung zu Zwecken der Fischerei (zu § 25 WHG)
Titel 2
Schiff- und Floßfahrt
§ 28 Zulässigkeit
Titel 3
Indirekteinleiterregelung, Abwasserbeseitigung
§ 29 Reinhaltung der Gewässer
§ 29a Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen)
§ 29b Inhalt der Genehmigung, Mitteilung von Verstößen gegen die Genehmigungspflicht
§ 29c Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen
§ 29d Abwasserbeseitigung
§ 29e Abwasserbeseitigungspflicht
§ 29f Mitbenutzung von Anlagen
Titel 4
Besondere Bestimmungen für Stauanlagen
§ 30 Staumarke
§ 31 Erhalten der Staumarke
§ 32 Kosten
§ 33 Außerbetriebsetzen von Stauanlagen
§ 34 Unbefugtes Ablassen
§ 34a Besondere Pflichten
§ 35 Talsperren, Wasserspeicher
Abschnitt III
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser
§ 36 Erlaubnisfreie Benutzung
§ 36a Niederschlagswasserbewirtschaftung
§ 36b Erlaubnisfreiheit für das Einleiten von Niederschlagswasser (zu § 33 Abs. 2 WHG)
§ 37 Erdaufschlüsse (zu § 35 WHG)
§ 37a Öffentliche Wasserversorgung
§ 37b Anzeigepflicht und Selbstüberwachung der öffentlichen Wasserversorgung
§ 38 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
Vierter Teil
Ausgleich der Wasserführung, Unterhaltung und Ausbau von oberirdischen Gewässern, Deichen und Dämmen
Abschnitt I
Ausgleich der Wasserführung
§ 38a Grundsätze
§ 38b Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung
Abschnitt II
Unterhaltung, Gewässerrandstreifen
§ 39 Unterhaltungspflicht
§ 40 Umfang der Unterhaltung
§ 40a Gewässerrandstreifen
§ 41 Unterhaltungslast
§ 42 Unterhaltungslast bei Anlagen in und an Gewässern (zu § 20 WHG)
§ 43 Übergang der Unterhaltungspflicht
§ 44 Beseitigen von Hindernissen
§ 45 Ersatzvornahme
§ 46 Umlage des Unterhaltungsaufwandes des Landes
§ 47 Beitragspflicht zu den Kosten der Unterhaltung fließender künstlicher und stehender Gewässer
§ 48 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
§ 49 Sonstige Unterhaltungspflichten
Abschnitt III
Ausbau oberirdischer Gewässer
§ 50 Schadenverhütende Einrichtungen
§ 51 Entschädigung
§ 52 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaues
§ 53 Vorteilsausgleich
§ 54 Planfeststellung
§ 55 Pflicht zum Ausbau
§ 56 Förderung durch das Land
Abschnitt IV
Deiche, Dämme
§ 57 Errichten, Beseitigen, Umgestalten
§ 58 Unterhaltung und Wiederherstellung
§ 59 Übergang der Unterhaltungspflicht
§ 60 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
Abschnitt V
Streitfälle
§ 61 Entscheidung in Streitfällen
Fuenfter Teil
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, Sicherung des Wasserabflusses
Abschnitt I
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
§ 62 Genehmigung
§ 62a Anlagen in Gewässern
§ 62b Anlagen an Gewässern
§ 62c Einrichtungen zur Aufnahme von Abfallstoffen
Abschnitt II
Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutzplan
§ 63 Feststellung
§ 64 Genehmigung
§ 65 Zusätzliche Maßnahmen
§ 65a Hochwasserschutzplan
Abschnitt III
Wild abfließendes Wasser
§ 66 Änderung des Wasserablaufs
Sechster Teil
Gewässeraufsicht
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 67 Aufgaben der Wasserbehörde und der Bezirksämter, wasserwirtschaftliche Untersuchungen
§ 67a Erfassung der Grundwasserentnahmen
§ 68 Besondere Pflichten im Interesse der Gewässeraufsicht
§ 68a Emissionserklärung
§ 69 Bauüberwachung
§ 70 Bauabnahme
§ 71 Kosten
§ 71a Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte
Abschnitt II
Besondere Vorschriften
Titel I
Wasserschau
§ 72 Aufgabe und Durchführung
Titel 2
Wassergefahr
§ 73 Wassergefahr
Siebenter Teil
Zwangsrechte
§ 74 Maßnahmen der Gewässerkunde
§ 75 Verändern oberirdischer Gewässer
§ 76 Anschluss von Stauanlagen
§ 77 Durchleiten von Wasser und Abwasser
§ 78 Mitbenutzen von Anlagen
§ 79 Einschränkende Vorschriften
§ 80 Entschädigung
§ 81 Recht auf Grundabnahme
§ 82 Vorarbeiten
§ 83 Zuständigkeit
Achter Teil
Entschädigung, Ausgleich
§ 84 Art und Ausmaß
Neunter Teil
Zuständigkeit, förmliches Verfahren
Abschnitt I Zuständigkeit
§ 85 Zuständigkeit
Abschnitt II
Förmliches Verfahren
§ 86 Grundsatz
§ 87 Öffentliche Bekanntmachung
§ 88 Mündliche Verhandlung, Bestellung von Bevollmächtigten
§ 89 Aussetzung des Verfahrens
§ 90 Vorläufige Anordnung, vorzeitiger Beginn, Beweissicherung
§ 91 Sicherheitsleistung
§ 92 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
§ 93 Verfahrenskosten
§§ 94, 95 (aufgehoben)
§ 96 Festsetzung der Entschädigung und des Ausgleichs
§ 97 Vollstreckbarkeit
§ 98 Rechtsweg
Zehnter Teil
Wasserbuch
§ 99 Einrichtung und Führung
§ 100 Eintragung
§ 101 Verfahren
§ 102 Einsicht in das Wasserbuch
Elfter Teil
Bußgeldvorschriften
§ 103 (aufgehoben)
§ 104 Ordnungswidrigkeiten (zu §§ 41 und 42 WHG)
Zwoelfter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 105 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 106 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 107 Vorbehalt bei alten Rechten und alten Befugnissen
§ 108 Vorkehrungen bei Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis
§ 109 Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener wasserrechtlicher Urkunden
§ 110 Anhängige Verfahren
§ 111 Verwaltungsvollstreckung
§ 112 Verwaltungsvorschriften, Bekanntgabe von Formularen
§ 112a Umsetzung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
§ 113 Einschränkung von Grundrechten
§ 113a (aufgehoben)
§ 113b Datenübermittlung bei Bodenverunreinigungen
§ 113c Datenschutz
§ 114 Inkrafttreten dieses Gesetzes
Anlage 1 Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung
(zu § 2)
Anlage 2
(zu § 2e Abs. 1 und § 2f Abs. 1 Nr. 4)