Regelwerk, Wasser EU, Bln

Berliner Wassergesetz
- Inhalt -

Erster Teil
Einleitende Bestimmungen, Bewirtschaftung der Gewässer, Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan

§ 1 Einleitende Bestimmungen

§ 2 Gewässereinteilung

§ 2a Grundsätze

§ 2b Bewirtschaftung der Gewässer in der Flussgebietseinheit Elbe

§ 2c Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan

§ 2d Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans, Strategische Umweltprüfung für das Maßnahmenprogramm

§ 2e Verzeichnis der Schutzgebiete

§ 2f Bewirtschaftungsziele, Fristen

Zweiter Teil
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern

§ 3 Gewässer erster Ordnung

§ 4 Gewässer zweiter Ordnung

§ 5 Bisheriges Eigentum

§ 6 Uferlinie

§ 7 Überflutung

§ 8 Verlandung

§ 9 Uferabriss

§ 10 Wiederherstellung eines Gewässers

§ 11 Verlassenes Gewässerbett, Inseln

§ 12 Duldungspflicht der Anlieger

§ 13 Duldungspflicht des Gewässereigentümers

§ 13a Grundwasserentnahmeentgelt

Dritter Teil
Benutzung der Gewässer, Genehmigung von Anlagen

Abschnitt I
Gemeinsame Bestimmungen

§ 13b Zulassungsvoraussetzungen

§ 14 Benutzungsbedingungen und Auflagen

§ 15 Bewilligung

§ 16 Erlaubnis

§ 16a Koordinierung der Verfahren

§ 16b Antragstellung, Antragsunterlagen

§ 16c Mindestinhalt der Erlaubnis oder Genehmigung

§ 16d Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis und Genehmigung

§ 16e Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

§ 16f Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 16g Vorhandene Benutzungen und Indirekteinleitungen

§ 16h Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 17 Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren

§ 18 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge

§ 19 Ausgleich von Rechten und Befugnissen

§ 20 Zuständigkeit

§ 21 Vorkehrungen bei Stilllegung von Anlagen für die Benutzung eines Gewässers sowie bei Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung

§ 22 Wasserschutzgebiete

§ 22a Bauliche Anlagen in Wasserschutzgebieten

§ 23 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeigepflicht

§ 23a Verhütung von Gewässerschäden; Meldepflicht

§ 23b Genehmigung von Rohrleitungsanlagen

§ 24 Notfälle

§ 24a Ausbau von Ver- und Entsorgungsnetzen

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer

Titel 1
Erlaubnisfreie Benutzung

§ 25 Gemeingebrauch

§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 27 Benutzung zu Zwecken der Fischerei (zu § 25 WHG)

Titel 2
Schiff- und Floßfahrt

§ 28 Zulässigkeit

Titel 3
Indirekteinleiterregelung, Abwasserbeseitigung

§ 29 Reinhaltung der Gewässer

§ 29a Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen)

§ 29b Inhalt der Genehmigung, Mitteilung von Verstößen gegen die Genehmigungspflicht

§ 29c Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen

§ 29d Abwasserbeseitigung

§ 29e Abwasserbeseitigungspflicht

§ 29f Mitbenutzung von Anlagen

Titel 4
Besondere Bestimmungen für Stauanlagen

§ 30 Staumarke

§ 31 Erhalten der Staumarke

§ 32 Kosten

§ 33 Außerbetriebsetzen von Stauanlagen

§ 34 Unbefugtes Ablassen

§ 34a Besondere Pflichten

§ 35 Talsperren, Wasserspeicher

Abschnitt III
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser

§ 36 Erlaubnisfreie Benutzung

§ 36a Niederschlagswasserbewirtschaftung

§ 36b Erlaubnisfreiheit für das Einleiten von Niederschlagswasser (zu § 33 Abs. 2 WHG)

§ 37 Erdaufschlüsse (zu § 35 WHG)

§ 37a Öffentliche Wasserversorgung

§ 37b Anzeigepflicht und Selbstüberwachung der öffentlichen Wasserversorgung

§ 38 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

Vierter Teil
Ausgleich der Wasserführung, Unterhaltung und Ausbau von oberirdischen Gewässern, Deichen und Dämmen

Abschnitt I
Ausgleich der Wasserführung

§ 38a Grundsätze

§ 38b Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung

Abschnitt II
Unterhaltung, Gewässerrandstreifen

§ 39 Unterhaltungspflicht

§ 40 Umfang der Unterhaltung

§ 40a Gewässerrandstreifen

§ 41 Unterhaltungslast

§ 42 Unterhaltungslast bei Anlagen in und an Gewässern (zu § 20 WHG)

§ 43 Übergang der Unterhaltungspflicht

§ 44 Beseitigen von Hindernissen

§ 45 Ersatzvornahme

§ 46 Umlage des Unterhaltungsaufwandes des Landes

§ 47 Beitragspflicht zu den Kosten der Unterhaltung fließender künstlicher und stehender Gewässer

§ 48 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

§ 49 Sonstige Unterhaltungspflichten

Abschnitt III
Ausbau oberirdischer Gewässer

§ 50 Schadenverhütende Einrichtungen

§ 51 Entschädigung

§ 52 Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaues

§ 53 Vorteilsausgleich

§ 54 Planfeststellung

§ 55 Pflicht zum Ausbau

§ 56 Förderung durch das Land

Abschnitt IV
Deiche, Dämme

§ 57 Errichten, Beseitigen, Umgestalten

§ 58 Unterhaltung und Wiederherstellung

§ 59 Übergang der Unterhaltungspflicht

§ 60 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

Abschnitt V
Streitfälle

§ 61 Entscheidung in Streitfällen

Fuenfter Teil
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, Sicherung des Wasserabflusses

Abschnitt I
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern

§ 62 Genehmigung

§ 62a Anlagen in Gewässern

§ 62b Anlagen an Gewässern

§ 62c Einrichtungen zur Aufnahme von Abfallstoffen

Abschnitt II
Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutzplan

§ 63 Feststellung

§ 64 Genehmigung

§ 65 Zusätzliche Maßnahmen

§ 65a Hochwasserschutzplan

Abschnitt III
Wild abfließendes Wasser

§ 66 Änderung des Wasserablaufs

Sechster Teil
Gewässeraufsicht

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 67 Aufgaben der Wasserbehörde und der Bezirksämter, wasserwirtschaftliche Untersuchungen

§ 67a Erfassung der Grundwasserentnahmen

§ 68 Besondere Pflichten im Interesse der Gewässeraufsicht

§ 68a Emissionserklärung

§ 69 Bauüberwachung

§ 70 Bauabnahme

§ 71 Kosten

§ 71a Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte

Abschnitt II
Besondere Vorschriften

Titel I
Wasserschau

§ 72 Aufgabe und Durchführung

Titel 2
Wassergefahr

§ 73 Wassergefahr

Siebenter Teil
Zwangsrechte

§ 74 Maßnahmen der Gewässerkunde

§ 75 Verändern oberirdischer Gewässer

§ 76 Anschluss von Stauanlagen

§ 77 Durchleiten von Wasser und Abwasser

§ 78 Mitbenutzen von Anlagen

§ 79 Einschränkende Vorschriften

§ 80 Entschädigung

§ 81 Recht auf Grundabnahme

§ 82 Vorarbeiten

§ 83 Zuständigkeit

Achter Teil
Entschädigung, Ausgleich

§ 84 Art und Ausmaß

Neunter Teil
Zuständigkeit, förmliches Verfahren

Abschnitt I Zuständigkeit

§ 85 Zuständigkeit

Abschnitt II
Förmliches Verfahren

§ 86 Grundsatz

§ 87 Öffentliche Bekanntmachung

§ 88 Mündliche Verhandlung, Bestellung von Bevollmächtigten

§ 89 Aussetzung des Verfahrens

§ 90 Vorläufige Anordnung, vorzeitiger Beginn, Beweissicherung

§ 91 Sicherheitsleistung

§ 92 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

§ 93 Verfahrenskosten

§§ 94, 95 (aufgehoben)

§ 96 Festsetzung der Entschädigung und des Ausgleichs

§ 97 Vollstreckbarkeit

§ 98 Rechtsweg

Zehnter Teil
Wasserbuch

§ 99 Einrichtung und Führung

§ 100 Eintragung

§ 101 Verfahren

§ 102 Einsicht in das Wasserbuch

Elfter Teil
Bußgeldvorschriften

§ 103 (aufgehoben)

§ 104 Ordnungswidrigkeiten (zu §§ 41 und 42 WHG)

Zwoelfter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 105 Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 106 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 107 Vorbehalt bei alten Rechten und alten Befugnissen

§ 108 Vorkehrungen bei Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis

§ 109 Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener wasserrechtlicher Urkunden

§ 110 Anhängige Verfahren

§ 111 Verwaltungsvollstreckung

§ 112 Verwaltungsvorschriften, Bekanntgabe von Formularen

§ 112a Umsetzung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft

§ 113 Einschränkung von Grundrechten

§ 113a (aufgehoben)

§ 113b Datenübermittlung bei Bodenverunreinigungen

§ 113c Datenschutz

§ 114 Inkrafttreten dieses Gesetzes

Anlage 1 Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung
(zu § 2)

Anlage 2
(zu § 2e Abs. 1 und § 2f Abs. 1 Nr. 4)

Anlage 3 (aufgehoben)
(zu § 16h Abs. 2)