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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften *
- Brandenburg -

Vom 23. April 2008
(GVBl. I Nr. 5 vom 29.04.2008 S. 62)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes

Das Brandenburgische Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. 2005 I S. 50) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

alt neu
Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Einleitende Bestimmungen

§ 1 Grundsätze und Ziele der Wasserwirtschaft

§ 2 Sachlicher Geltungsbereich

Kapitel 2
Gewässer

Abschnitt 1
Einteilung der oberirdischen Gewässer, Begriffsbestimmungen

§ 3 Einteilung

§ 4 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Eigentumsverhältnisse an den Gewässern

§ 5 Eigentum an Gewässern

§ 6 Eigentumsgrenzen

§ 7 Bisheriges Eigentum

§ 8 Uferlinie

§ 9 Verlandung

§ 10 Überflutung

§ 11 Uferabriss

§ 12 Neues Gewässerbett

§ 13 Inseln, verlassenes Gewässerbett

§ 14 Duldungspflicht des Gewässereigentümers

Kapitel 3
Schutz der Gewässer

Abschnitt 1
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz,
Reinhalteordnungen

§ 15 Wasserschutzgebiete

§ 16 Besondere Vorschriften für Wasserschutzgebiete, Fortbestehen bisheriger Trinkwasserschutzgebiete

§ 17 Vorläufige Anordnungen

§ 18 Heilquellenschutz

§ 19 Reinhalteordnungen, Umsetzung von Richtlinien

Abschnitt 2
Wassergefährdende Stoffe

§ 20 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeigepflicht

§ 21 Verhütung von Gewässerschäden; Meldepflicht

§ 22 Rohrleitungsanlagen; Zuständigkeit

Kapitel 4
Grundlagen der Wasserwirtschaft und
Bewirtschaftung der Gewässer

§ 23 Grundlagen der Wasserwirtschaft

§ 24 Grundlagen der Bewirtschaftung, Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

§ 25 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

§ 26 Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans, Einsichtnahme

§ 27 Veränderungssperren

Kapitel 5
Benutzung der Gewässer

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 28 Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung

§ 29 Erteilung und Widerruf der Erlaubnis

§ 30 Gehobene Erlaubnis

§ 31 Bewilligung

§ 32 Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren

§ 33 Zusammentreffen von Erlaubnis- und Bewilligungsanträgen

§ 34 Ausgleich von Rechten und Befugnissen

§ 35 Erfordernisse für den Antrag

§ 36 Verzicht

§ 36a Betrieb von Stauanlagen

§ 37 Außerbetriebsetzen, Beseitigen und Ändern von Benutzungsanlagen

§ 38 Notfälle

§ 39 Zuständigkeiten

Abschnitt 1 a
Koordinierung paralleler Verfahren

§ 39a Koordinierung der Verfahren

§ 39b Antragsunterlagen

§ 39c Mindestinhalt der Erlaubnis

§ 39d Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis

§ 39e Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

§ 39f Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 39g Vorhandene Benutzungen oder Indirekteinleitungen

§ 39h Emissionserklärung

Abschnitt 2
Wassernutzungsentgelt

§ 40 Wassernutzungsentgelt

§ 41 Veranlagungszeitraum für das Wassernutzungsentgelt und Erklärungspflicht

§ 42 Festsetzung des Wassernutzungsentgelts

Abschnitt 3
Besondere Bestimmungen für die Benutzung
oberirdischer Gewässer

§ 43 Gemeingebrauch

§ 44 Regelung des Gemeingebrauchs

§ 45 Anliegergebrauch

§ 46 Schifffahrt

§ 47 Hafen- und Ufergeldtarife

§ 48 Fähren und Hafenanlagen

§ 49 Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt und des Sports

§ 50 Staumarke

§ 51 Unbefugtes Aufstauen und Ablassen

§ 52 Hochwassergefahr

§ 53 Rechtsverordnungen für Wasserspeicher

Abschnitt 4
Besondere Bestimmungen für die Benutzung
des Grundwassers

§ 54 Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 55 Erweiterung und Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung

§ 56 Erdaufschlüsse

Kapitel 6
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 57 Wasserentnahme und Abwasserableitung

§ 58 Enteignung

Abschnitt 2
Wasserversorgung

§ 59 Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung

§ 60 Wasserentnahme zur öffentlichen Wasserversorgung

§ 61 Bau und Betrieb von Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung

§ 62 Anzeigepflicht und Selbstüberwachung

§ 63 Wasserversorgungsplan

Abschnitt 3
Abwasserbeseitigung

§ 64 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

§ 65 Anforderungen an Abwassereinleitungen

§ 66 Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 67 Abwasserbeseitigungspflicht des Amtes oder Abwasserzweckverbandes

§ 68 Bildung von Abwasserzweckverbänden

§ 69 (weggefallen)

§ 70 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen

§ 71 Genehmigung von Abwasseranlagen

§ 72 Indirekteinleitungen

§ 73 Qualifizierte Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen

§ 74 Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen

§ 75 Selbstüberwachung von Abwasseranlagen

§ 76 Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten

Kapitel 7
Ausgleich der Wasserführung,
Gewässerunterhaltung, Anlagen

Abschnitt 1

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