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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst

Vom 20. Oktober 2010
(GVBl. Nr. 19 vom 15.11.2010 S. 730)



Auf Grund des Art. 48 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66, BayRS 753-1-UG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:

§ 1
Die Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst ( HNDV) vom 10. Januar 2005 (GVBl S. 11, BayRS 753-1-8-UG), geändert durch § 6 der Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl S. 330), wird wie folgt geändert:

1. § 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
 1. für das Flussgebiet der Donau mit Ausnahme der Flussgebiete der Iller, des Lech, der Isar und des Inn die Hochwasservorhersagezentrale Donau, "1. für das Flussgebiet der Donau unterhalb der Lechmündung mit Ausnahme der Flussgebiete der Isar und des Inn die Hochwasservorhersagezentrale Donau,"

b) Nr. 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
 3. für das Flussgebiet der I11er und des Lech die Hochwasservorhersagezentrale Iller-Lech, "3. für das Flussgebiet der Donau bis zur Lechmündung mit den Flussgebieten der Iller und des Lech die Hochwasservorhersagezentrale Iller-Lech,"

2. In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "Art. 75 Abs. 1" durch die Worte "Art. 63 Abs. 1" ersetzt.

3. § 12 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 werden die Worte "Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. f" durch die Worte "Art. 74 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e" ersetzt.

b) In Abs. 2 werden die Worte "Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. f und Nr. 5 Buchst. c" durch die Worte "Art. 74 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e und Nr. 7" ersetzt.

§ 2

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