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Coliforme Bakterien im Trinkwasser
Empfehlung zur Risikoabschätzung und Maßnahmen bei systemischer Kontamination
Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 4/2009 S. 474)
1 Einleitung
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur hygienisch-medizinischen Bedeutung, zur Ökologie, zum Ausbreitungsverhalten und zur Übertragung coliformer Bakterien [1, 2, 3, 4, 5, 6] sowie offene Fragen im Hinblick auf die Bewertung von coliformen Bakterienbefunden insbesondere durch den Einsatz alternativ zugelassener Nachweisverfahren [7] mit unterschiedlichen Nachweisprinzipien und ermittelten Mikroorganismenspektren (und der sich im ständigen Wandel befindlichen Nomenklatur) haben bei der hygienischen Bewertung und der Entscheidungsfindung über entsprechende Maßnahmen wiederholt zu Unsicherheit und offenen Fragen geführt.
Die Trinkwasserkommission stellt fest, dass das Vorkommen coliformer Bakterien
Ziel dieser Empfehlungen ist es, den Gesundheitsbehörden beim Nachweis von coliformen Bakterien im Trinkwasser eine
Hilfestellung bei der gesundheitlichen Gefährdungseinschätzung und den zu veranlassenden Maßnahmen zu geben [9].
Die Bewertung eines Nachweises coliformer Bakterien kann unterschiedlich erfolgen, je nachdem in welchem Bereich der Trinkwasserversorgung (Rohwassergewinnung und Aufbereitung im Wasserwerk - Verteilungsnetz - Trinkwasser-Installation in Gebäuden) dieser Nachweis erfolgte.
Angesichts der hygienischen Problemlage in Einrichtungen der medizinischen Behandlung und Betreuung werden auch krankenhaushygienische Konsequenzen dargestellt, soweit sie für das Vorgehen der Gesundheitsbehörden im Nachweisfall relevant sind.
2 Auftreten von coliformen Bakterien bei der Trinkwasseruntersuchung
Die Anforderungen an die Auswahl repräsentativer Probennahmestellen und an die fachgerechte Probennahme nach DIN EN ISO 19458 [10] sind einzuhalten. Um Fehlinterpretationen bei der Bewertung auszuschließen, ist der Ablauf der Probennahme nach Tab. 1 der oben genannten Norm zu dokumentieren.
Beim Nachweis von coliformen Bakterien im Trinkwasser muss unterschieden werden zwischen
Inhalte dieser Empfehlung sind die Gefährdungseinschätzung und die Ableitung von Maßnahmen bei Feststellen einer systemischen Kontamination (siehe Fall b).
Eine systemische Kontamination weist darauf hin, dass von einer zentralen Stelle, zum Beispiel aufgrund einer hohen Rohwasserbelastung mit coliformen Bakterien, unzureichender Aufbereitung von Leckagen oder Baumaßnahmen sowie Biofilmen im Wasserverteilungsnetz und in der Trinkwasser-Installation, weitere Teile des Wasserversorgungssystems kontaminiert worden sind.
Eine bestätigte systemische Kontamination mit coliformen Bakterien erfordert immer unverzüglich eine Ursachenforschung und nach Risikobewertung geeignete kurzfristige Abhilfemaßnahmen (zum Beispiel Spülungen, Desinfektionsmaßnahmen, gegebenenfalls zeitweilige Installation endständiger Sterilfilter in Risikobereichen von medizinischen Einrichtungen) [11].
Unverzüglich bedeutet Einleiten von Maßnahmen ohne schuldhaftes Zögern nach Mitteilung eines entsprechenden Befundes.
3 Nachweisverfahren
Nach TrinkwV 2001 sind zwei Nachweisverfahren sowohl für E. coli als auch für coliforme Bakterien zugelassen [12].
Beim Referenzverfahren nach DIN EN ISO 9308-1 [13] kann Begleitwachstum mit der Anzahl nachgewiesener coliformer Bakterien und E. coli interferieren, wie zum Beispiel bei Proben aus Flachbrunnen oder Oberflächenwässern. Deshalb eignet sich diese Methode (bestimmungsgemäß auch nach DIN EN ISO 9308-1) nur für die Untersuchung von Wässern mit wenig Begleitflora und niedrigen Bakterienzahlen.
Für das alternativ zugelassene Colilert®-18/Quanti-Tray® Verfahren [14] gelten diese Einschränkungen nicht. Mit dieser Methode lassen sich also auch Wässer mit viel Begleitflora gut untersuchen.
Unabhängig vom Verfahren ist beim Nachweis coliformer Bakterien in 100 ml Wasserprobe immer von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen. Es kann nicht mit dem Hinweis auf das andere Nachweisverfahren auf weitere Ursachenabklärung oder risikominimierende Maßnahmen verzichtet werden. Die Wiederholungsuntersuchung sollte immer mit dem Verfahren erfolgen, mit dem die Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde.
Beide Verfahren sind nach ISO 17994 [15] als mindestens gleichwertig anzusehen und liefern (nach statistischer Betrachtung) auch vergleichbare Ergebnisse. In einzelnen Fällen können sie aber aufgrund der jeweils spezifischen Nachweismethodik zu unterschiedlichen Ergebnissen und Bewertungen führen [2, 3, 4].
Die Ursachen für diese unterschiedlichen Befunde sind auf verschiedene Nachweisprinzipien zurückzuführen.
Nach dem Referenzverfahren (DIN EN ISO 9308-1) werden coliforme Bakterien aufgrund der Merkmale "Säurebildung durch Laktosefermentation" sowie durch "negative Oxidasereaktion" erfasst.
(Stand: 29.10.2021)
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