Zu Anhang 55

BMU- / LAGa Hinweise und Erläuterungen zu Anhang 55 Abwasserverordnung:
- Wäschereien -

Stand: März 2002



1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus dem Waschen von verunreinigten Textilien, Teppichen, Matten und Vliesen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen stammt.

Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus

  1. Wollwäschereien,
  2. der Textilreinigung in nichtwässrigen Flotten,
  3. der Textilherstellung und -veredlung,
  4. der Aufbereitung und Verarbeitung von textilen Fasern und Naturhaar,
  5. dem Waschen von Filtertextilien und -vliesen,
  6. der Wäsche von Haushaltstextilien in Münzwaschsalons mit Selbstbedienungswaschautomaten,
  7. der Wäsche von Haushaltstextilien, Gaststätten- und Hoteltextilien oder anderen vergleichbaren Textilien, wenn keine chlororganischen oder Chlor abspaltenden Wasch- und Waschhilfsmittel oder Elementarchlor eingesetzt werden,
  8. indirekten Kühlsystemen.

In Deutschland gibt es ca. 3.100 meist mittelständische Wäschereibetriebe Von diesen sind insbesondere Betriebe betroffen, die chlororganische oder Chlor abspaltende Wasch- und Waschhilfsmittel oder Elementarchlor einsetzen. Bis auf sehr wenige Ausnahmen sind die Betriebe Indirekteinleiter. Die meisten Betriebe behandeln gleichzeitig Wäsche aus sehr unterschiedlicher Herkunft. Putztuchwäschereien sind meist auf das Waschen und Vermieten von Putztüchern spezialisiert.

2 Abwasseranfall und Abwasserbehandlung

2.1 Herkunft, Menge und Beschaffenheit des Rohabwassers

Die Abwasserbelastung aus Wäschereibetrieben stammt aus dem Schmutz der gebrauchten Textilien und den eingesetzten Wasch- und Waschhilfsmitteln. Die benutzte Verfahrens- und Maschinentechnik beim Waschen sowie der Einsatz von Wasser, Wasch- und Waschhilfsmitteln richtet sich in Menge und Art nach dem Waschgut und dessen Verschmutzung.

Es wird unterschieden in:

2.1.1 Waschverfahren

Allgemeine Waschverfahren (ohne Putztuchwäscherei)

Die Textilien werden in maschinellen Einrichtungen gewaschen, in denen das Wasser als Lösemittel für Wasch-, Waschhilfsmittel und Schmutz dient.

Dabei werden unterschiedliche Verfahrenstechniken angewandt:

Die Waschschlendermaschine entspricht der Haushaltswaschmaschine. Hierbei wird am Ende eines jeden Behandlungsbades die gesamte Waschflotte (Waschwasser) innerhalb von 30-90 Sekunden abgelassen (Badwechsel). Durch die im Textil gebundenen Flottenanteile (bis zum Dreifachen des Textilgewichts) werden erhebliche Mengen an Flotte in das Folgebad verschleppt. Durch Zwischenschleudern kann der Anteil gebundener Flotte und damit die Flottenverschleppung vermindert werden. Dieser Verfahrensschritt ist zwischen Waschbädern allerdings nur zu Lasten einer stark haftenden Wiederanschmutzung möglich und wird deshalb in der Regel nur zwischen den Spülbädern vorgenommen.

Das Fassungsvermögen gewerblicher Waschschleudermaschinen liegt zwischen 6 und 360 kg. Für bestimmte Textilien (z.B. Mischgewebe) muss die Belademenge auf 2/3 und oder weniger herabgesetzt werden. Die Prozessdauer beträgt in der Regel zwischen 40 und 50 Minuten. Der spezifische Wasserverbrauch liegt ohne Rückführung von Spülwasser, je nach Verschmutzungsgrad der Textilien, des Fasermaterials und der Textilkonstruktion, zwischen 20 und 60 m3/t Waschgut, der Waschmitteleinsatz zwischen 20 und 150 kg/t Wäsche. Auf Spülwasser entfallen 50-75 % des Wasserbedarfs. Es kann in Abhängigkeit vom Waschgut, Waschverfahren, Verschmutzungsgrad und von der Waschtechnik wiederverwendet werden. Bei leicht verschmutzten Textilien kann der spezifische Wasserbedarf durch Rückführung von Spül- und auch von Waschwasser reduziert werden.

Waschschleudermaschinen und Badwechselwaschstraßen werden vor allem bei starker Postenvielfalt und stark verschmutzten Textilien eingesetzt, da sie eine höhere Verfahrenssicherheit und einfachere Verfahrensumstellungen ermöglichen und zudem der Schmutz besser ausgespült und entfernt werden kann.

Der Verschmutzungsgrad der einzelnen Flotten unterscheidet sich deutlich, wobei die stärkste Verschmutzung im Vorwaschbad, die geringste im letzten Spülbad vorliegt. Die Abwasserbelastung von Nachbehandlungsbädern wird durch die erforderlichen Behandlungschemikalien und deren Konzentration bestimmt. Für verschiedene Nachbehandlungsschritte werden auch Standbäder eingesetzt.

Bei Waschstraßen (siehe Abbildung 1) sind die verschiedenen Waschbäder in räumlich hintereinandergesetzten Kammern angeordnet, die über Wäschetransportvorrichtungen, wie archimedische Schraube, Schaufeln nach dem sog. Lottotrommelprinzip und Einrichtungen zur Wasserführung miteinander verbunden sind. Die Waschstraßen sind in verschiedene Zonen, wie Vorwaschzone, Hauptwaschzone (Klarwäsche), Klarspülzone (Spülen), Nachbehandlung entsprechend den Waschbädern einer Waschschleudermaschine unterteilt. Das Waschwasser wird zum Teil im Gegenstrom, zum Teil im Gleichstrom durch die verschiedenen Wasch- und Spülabteile kontinuierlich geführt. Die Beladung mit Waschgut erfolgt in Posten von 15-75 kg taktweise über Transportbänder in die erste Kammer und wird dann taktweise vom Anfang der Waschstraße (Vorwaschzone) bis zum Ende (Spülzone) weitergeführt. Frischwasser wird dem Ende der Spülzone zugeführt und fließt gegen den Waschguttransport bis zur ersten Spülkammer.

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(Stand: 09.05.2023)

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