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Regelwerk
Änderungstext

Gefahrstoffe
Änderungen zu TRGS 201, 440; 554, 614, 905 906, 908 und 910

Vom Februar 2001

(BArbBl. 3/2001 S. 94)



TRGS 002 "Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe" Ausgabe Februar 2001 ersetzt TRGS 002 Ausgabe

   

   

Die TRGS 201 "Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang" Anm.: Neufassung: BArbBl. 7-8/2002 S. 140

Ausgabe Dezember 1997 (BArbBl. Heft 12/1997 S. 47-49) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Nummer 4.2.4 Abs. 2 wird

2. In Nummer 4.2.6 Abs. 2, 2. Anstrich wird "im Anhang II in Verbindung mit Anhang I GefStoffV" ersetzt durch "in der GefStoffV bzw. RL 88/379/EWG in Verbindung mit RL 67/548/EWG und deren Anhang 1 und VI".

3. In Nummer 5.1 wird " § 9 der GefStoffV" ersetzt durch " §§ 6 und 7 GefStoffV bzw. RL 67/548/EWG und 88/379/EWG".

4. In Nummer 5.2 Abs. 3 wird "Anhang 1 Nr. 1 GefStoffV" ersetzt durch "der GefStoffV in Verbindung mit Anhang III der RL 67/ 548/EWG".

5. In Nummer 5.2 Abs. 6 wird "Anhang 1 Nr. 1 GefStoffV" ersetzt durch "der GefStoffV in Verbindung mit Anhang IV der RL 67/ 548/EWG".

6. In Nummer 6 Abs. 2 wird " § 9 Abs. 6 GefStoffV" ersetzt durch "Artikel 24 Abs. 6 der RL 67/548/EWG".

TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung" Ausgabe März 2001 ersetzt TRGS 440 Ausgabe Oktober 1996 (BArbBl. Heft 10/1996 S. 88-96, zuletzt geändert BArbBl. Heft 3/1999 S. 62)

Die wesentlichen Änderungen in der Neufassung der TRGS 440 sind:

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(Stand: 20.08.2018)

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