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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: - TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe"

Vom 23. April 2026
(GMBl. Nr. 16 vom 05.06.2026 S. 353)


- Bek. d. BMAS v. 23.4.2026 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Die TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe", Ausgabe März 2016, GMBl 2016, S. 378-390 [Nr. 19] v. 3.5.2016, zuletzt geändert und ergänzt GMBl 2021, S. 899 [Nr. 41] v. 13.7.2021, wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Im Abschnitt 2.3 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

alt neu
(2) Die Bewertung der WHO-Fasern erfolgt nach den Kategorien für krebserzeugende Stoffe in Anhang I der CLP-Verordnung und für glasige Fasern zusätzlich auf der Grundlage des Kanzerogenitätsindexes KI1, der sich für die jeweils zu bewertenden WHO-Fasern aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in v. H.) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt (in v.H.) von Aluminiumoxid ergibt.

KI = Σ Na, K, B, Ca, Mg, Ba-Oxide - 2 x Al-Oxid

  1. Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI ≤ 30 werden in die Kategorie 1B eingestuft.
  2. Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 30 und < 40 werden in die Kategorie 2 eingestuft.
  3. Für glasige WHO-Fasern erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend, wenn deren Kanzerogenitätsindex KI ≥ 40 beträgt.

________
1) Die Nutzung des Kanzerogenitätsindexes KI zur Einstufung von WHO-Fasern als krebserzeugend kann dazu führen, dass WHO-Fasern mit einem KI kleiner 40 als krebserzeugend eingestuft werden, obwohl ein Kanzerogenitätsversuch nach Absatz 3 oder die Bestimmung der in-vivo-Biobeständigkeit nach Absatz 4 nicht zu einer Einstufung als krebserzeugend führen. Das bedeutet, dass WHO-Fasern, für die lediglich ein KI Index unter 40 vorliegt, vorsorglich als krebserzeugend einzustufen sind, obwohl weitere Prüfungen diese Einstufung widerlegen könnten.

Der KI ist jedoch ein preiswerter Test, mit dem alte Wollen, die vor 1996 eingebaut wurden, im Zweifelsfalle auf Kanzerogenität untersucht werden können. Alte Wollen mit WHO-Fasern, die einen KI größer 40 aufweisen, können aufgrund des KI-Indexes als nicht krebserzeugend eingestuft werden. Für die Beurteilung alter Mineralwolle und die Festlegung von Schutzmaßnahmen im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ist die TRGS 521 heranzuziehen.

"Die Bewertung der WHO-Fasern erfolgt nach den Kategorien für krebserzeugende Stoffe in Anhang I der CLP-Verordnung."

2. In Abschnitt 3 in der Liste

wird der Stoffeintrag zu Methyldiethanolamin wie folgt hinzugefügt:

Stoffidentität Bewertung des AGS Harmonisierte Einstufung
Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr. K M RF RD Hinweise CLP-VO
Methyldiethanolamin 203-312-7 105-59-9 2 - -

3. In Abschnitt 5 "Verzeichnis der CAS-Nummern" wird eingefügt:

CAS-Nr. Bezeichnung Verzeichnis in Nummer
105-59-9 Methyldiethanolamin 3

ID: 261469

ENDE

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